Sächsische Landesregierung verliert gegen CSD Dresden

Der CSD in Dresden ist seit einigen Jahren nicht nur eine Demonstration, sondern auch ein mehrtägiges politisches Straßenfest. Das sah die Stadt Dresden lange Zeit so. Ende März ordnete die Landesdirektion Sachsen jedoch an, dem dreitägigen Straßenfest den Status einer Versammlung zu entziehen. Dies würde bedeuten, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr rechtsstaatlich geschützt wäre. Dagegen wehrte sich der CSD Dresden eV erfolgreich vor Gericht – mit Unterstützung der Gegenrechtsvertretung von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Das Verwaltungsgericht Dresden entschied am 27. Mai in erster Instanz, dass es sich beim CSD nicht um eine besonders grundrechtlich geschützte Versammlung handele. Der stationäre Teil der Versammlung mit Bühne ist getrennt vom Straßenumzug zu betrachten, auch wenn der CSD dies als einheitliches Konzept angekündigt hat. Der CSD sei „überwiegend unterhaltsamer Natur“. Das Hauptaugenmerk würde auf der „Präsentation eines Lebensgefühls“ der queeren Community liegen und nicht auf der Äußerung politischer Meinungen.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Sitzungsstatus

Der CSD Dresden eV reichte mit Unterstützung des Rechtsschutzes Klage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Mit Erfolg: Am 2. Juni ordnete es an, dass die Veranstaltung des CSD Dresden 2026 insgesamt als Versammlung einzustufen sei. Der Verein hatte befürchtet, dass ein Großteil der angemeldeten Versammlung nicht oder nicht wie geplant hätte stattfinden können. Ob das Straßenfest seinen Versammlungsstatus behält, muss nun im Hauptverfahren entschieden werden.

Besonders wichtig ist, dass das OVG nun die hohe Bedeutung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit hervorhebt. Im Umfeld von CSD-Veranstaltungen erreicht die Zahl der Gegendemonstrationen, Einschüchterungsversuche und Übergriffe von Rechtsextremisten neue Höchststände. Dass es nun massiven Druck seitens des Staates, etwa der sächsischen Landesregierung, gibt, verschlimmert die Situation.

Bedrohungen queerer Strukturen sind kein Einzelfall

Auch dieser Ansatz stellt keine Ausnahme dar: Er folgt der jahrelangen Praxis, queere Sichtbarkeit und Strukturen in der Gesellschaft vom Staat zurückzudrängen. AfD und CDU hatten im vergangenen Jahr gemeinsam verhindert, dass die Kulturförderung der „Queer Weeks“ im brandenburgischen Barnim genehmigt wurde. In dieselbe Kategorie fallen der Kampf der CDU gegen die inklusive Sprache und das Vorgehen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die beschloss, beim CSD Berlin keine Regenbogenfahne vor dem Bundestag zu zeigen.

Durch die bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern drohen weitere Repressionen gegen Menschen, die für queere Rechte und Sichtbarkeit kämpfen. Die AfD Sachsen-Anhalt spricht in ihrem Regierungsprogramm von „pervers-linkem Blödsinn“ und „pervers-linken Fanatikern“ in Bezug auf queere Menschen. Darüber hinaus sollen nach dem Wunsch der AfD kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten nur dann gefördert werden, wenn sie „nicht der perversen Regenbogenagenda dienen“.

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld sind alle CSD-Veranstaltungen keine Unterhaltungsshows. Es sind notwendige politische Ereignisse. Als solche sind sie untrennbar mit politischen Botschaften, Forderungen und der Verteidigung queerer Sichtbarkeit, Lebenswirklichkeiten, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung verbunden.

→ Im Auftrag der Landesdirektion Sachsen gegenüber der Stadt Dresden

→ Zum Bescheid der Stadt Dresden

→ Zur Entscheidung des VG Dresden

→ Zum Beschluss des Sächsischen OVG

→ Zum Rechtsschutz

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