Ist der Teststreifen endlich positiv, beginnt für die werdende Familie eine aufregende Zeit. Die Baby-Ausstattung muss beschafft und Anträge für Elterngeld, Kindergeld etc. gestellt werden. Im Hinblick auf den Mutterschutz und die Elternzeit können Schwangere in der PKV einiges beachten. Was zahlt die PKV bei Mutterschutz? Wie lange zahlt die PKV?
Schwanger! Was muss ich als Privatpatientin beachten?
Schwangere genießen einen besonderen Schutz und erhalten mehr Leistungen in der Krankenversicherung. Das gilt sowohl für die gesetzliche (GKV) als auch für die private Krankenversicherung (PKV).
Von der GKV werden in der Schwangerschaft grundsätzlich folgende zuzahlungsfreie Leistungen übernommen:
- ärztliche Betreuung und Hebamme
- Vorbereitungskurse
- Versorgung mit Hilfs-, Verband-, Heil und Arzneimittel
- Entbindung (ambulant oder stationär)
- bei Hausgeburten die private häusliche Pflege
- drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
- eine Haushaltshilfe zum Beispiel bei mehreren Kleinkindern im Haushalt
- Angestellte erhalten ein regelmäßiges Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro/Tag sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, der Arbeitgeber übernimmt den Differenzbetrag zum bisherigen Nettogehalt.
- Selbstständige oder Freiberufliche mit Krankengeldanspruch erhalten 70 Prozent ihres bisherigen durchschnittlichen Arbeitseinkommens bzw. maximal 135,63 Euro pro Tag (Stand 2026) für die gesamte Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes.
Die privaten Krankenversicherer erstatten nach den einheitlichen gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ebenfalls alle Kosten für die medizinische Vorsorge und die Entbindung. Schwangere, die Mitglieder einer PKV sind, profitieren darüber hinaus von zahlreichen zusätzlichen Leistungen.
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3D-Ultraschall, Hebamme, Pränataldiagnostik? PKV-Zusatzleistungen in der Schwangerschaft
Während in der GKV die Leistungen für Schwangere in den letzten Jahren immer mehr Leistungen gekürzt werden. Der aktuelle Entwurf für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 sieht vor, dass künftig auch für Vorsorgeleistungen feste Ausgabenobergrenzen gelten sollen. Die Konsequenz daraus wäre: Ist das Budget erschöpft, müssen Patientinnen ggf. auf Vorsorgetermine warten.
Schwangere sind in der privaten Krankenversicherung oft besser versorgt, weil sie einige zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Obwohl die Kostenübernahmen immer vom einzelnen Anbieter und vom gewählten Tarif abhängen, bietet eine PKV grundsätzlich bessere Leistungen für Schwangere als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die PKV-Leistungen während der Schwangerschaft umfassen je nach PKV-Tarif:
- Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge (Blutdruck- und Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtastung)
- Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen oder Physiotherapeuten
- Laboruntersuchungen auf Infektionen, Frühgeburtsrisiko, Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest, Chlamydien, Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV
- Die Leistungen für die Entbindung sind abhängig vom gewählten PKV-Tarif, entsprechen normalerweise den gesetzlichen Regelungen.
- 3 Ultraschalluntersuchungen bis Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche
- alternativen Heilmethoden wie Akupunktur
- 3D-farbcodierte dopplerechokardiographische Untersuchung eines Fetus
- Pränatal-Diagnostik wie Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Ersttrimester-Test, Nackenfalten-Messung, Plazentauntersuchung, Amniozentese/Fruchtwasseruntersuchung
- Angestellte erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 €, dazu zahlt der Arbeitgeber das Nettoarbeitsentgelt abzüglich 13 € pro Tag
- Selbstständige haben während des Mutterschutzes Anspruch auf Krankentagegeld und erhalten es abweichend von ihrer individuellen Vereinbarung für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes. Zudem können sie auch den Zuschuss in Höhe von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.
Die rechtliche Regelung, dass Krankentagegeld im Mutterschutz (ohne Wartezeit) gezahlt wird, finden Sie hier: Neufassung des § 192 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Was leistet die PKV in der Schwangerschaft – mehr als die GKV?
Es ist ganz logisch, dass die PKV bessere Leistungen für Schwangere bieten kann. Privatversicherte können sich ihren Schutz flexibel zusammenstellen und mit verschiedenen Bausteinen für Zahnersatz, Sehhilfen, Einbettzimmer, Naturheilmethoden, Krankentagegeld etc. ausbauen. Auch für Schwangere und Familien gibt es attraktive Tarifbestandteile, die über der medizinisch notwendigen Basisabsicherung hinausgehen.
PKV-Hochleistungstarife übertreffen die Kassenleistungen deutlich, vor allem im Bereich Pränataldiagnostik, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und Hausgeburtspauschale
Grundsätzlich gilt für Schwangere, dass sich an ihrer privaten Krankenversicherung nichts ändert, wenn sie ein Kind erwarten. Der Vertrag wird unverändert weitergeführt. Die Vorsorgeuntersuchungen und Arztbesuche infolge der Schwangerschaft sind ebenso wie die Entbindung in den Leistungen enthalten.
PKV Tarifwechsel während der Schwangerschaft – ist das möglich?
Bei der Auswahl der richtigen PKV für Schwangere ist es wichtig, auf Leistungen während der Elternzeit und Kinderkrankengeld zu achten. Viele PKV-Versicherer haben in den letzten Jahren umfangreiche Leistungen in ihre Produkte integriert, um für die Zielgruppe Familien mit Kindern attraktiver zu sein.
Auf diese familienfreundlichen Leistungen in der PKV kann man bei der Tarifauswahl achten – oder sich dazu gezielt beraten lassen:
- ermäßigte Beiträge für Familienmitglieder
- Elternzeit = beitragsfrei oder beitragsreduziert
- beitragsfreie Mitversicherung von Neugeborenen im ersten Lebensjahr in der PKV
- Kinderkrankengeld = Krankentaggeld auch als Betreuungsgeld bei Krankheit der Kinder
- Rooming-in bei Geburt, Krankheit der Kinder
Gibt es einen speziellen Schwangeren-Tarif in der PKV für mich?
Einige private Krankenversicherer bieten besondere Tarife für Schwangere. Darin lässt sich zum Beispiel eine Entbindungspauschale vereinbaren, die sämtliche Entbindungskosten abdecken soll. Diese Tarife sind allerdings die Ausnahme. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse an Untersuchungen und Leistungen kann es für Schwangere ratsam sein, innerhalb ihrer Krankenversicherung einen Tarifwechsel vorzunehmen, um möglichst alle gewünschten Leistungen ohne Zusatzkosten zu erhalten.
Beratung zu PKV-Tarifen für Schwangere
Der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist häufig nur gegen zusätzliche Aufschläge oder unter Ausschluss von Leistungen möglich. Daher sollte der interne Tarifwechsel bereits vor der Schwangerschaft oder spätestens bis zu Beginn des dritten Monats durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft nachweislich nicht bekannt ist. Ungebundene PKV-Beratungen wie KVoptimal.de prüfen für Sie, ob Ihr Versicherer einen geeigneten und leistungsstarken Tarif für Schwangere anbietet, damit Sie sicher und entspannt der Geburt Ihres Kindes entgegensehen können. So achten wir auf typische Fallstricke, wie die Vorgabe einiger Versicherer in der Mutterschutzfrist das Krankentagegeld bei Erkrankung auszuschließen.
Tipps und Hinweise für Schwangere in der PKV
Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung sind für Privatversicherte meist mindestens so umfangreich vorgesehen wie bei gesetzlich Versicherten. Gerade Leistungsstärkere PKV-Tarife bieten oft einige zusätzliche wieeine erweiterte Pränataldiagnostik, Rooming-in oder 3D-Ultraschall. Versicherte können sich in den Tarifbedingungen oder direkt bei ihrer PKV informieren, welche Leistungen sie kostenlos in Anspruch nehmen können.
Eine Schwangerschaft sollte auch finanziell möglichst gut geplant sein – insbesondere für Privatversicherte. Hintergrund ist der, dass die meisten PKV-Anbieter während des Mutterschutzes und der Elternzeit, bei dem das Einkommen geringer ist, weiterhin den vollen Beitragssatz verlangen und gleichzeitig mit dem Beginn der Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wegfällt, solange sie nicht arbeiten. In dieser Zeit zahlen sie den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selbst. Eine Krankentagegeldversicherung ist die beste Option, um sich ausreichend abzusichern.
Einige PKV-Tarife bieten während der Elternzeit eine Beitragsfreistellung z. B. für 6 Monate. Manche Versicherer bieten auch für die ersten 6 Lebensmonate eine Beitragsbefreiung für Neugeborene an.
Freiberuflerinnen erhalten nicht einmal das Mutterschaftsgeld und sollten generell vorab ein ausreichendes finanzielles Polster zurückgelegt haben bzw. eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. In Notlagen haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ beim zuständigen Sozialamt zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Erfreulich ist, dass berufstätige Schwangere für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden müssen – und zwar ohne Verdienstausfall. In jedem Falle sollten Sie als Arbeitnehmerin Ihren Arbeitgeber möglichst früh Ihre Schwangerschaft mitteilen, da erst dadurch das Mutterschutzgesetz inklusive des besonderen Kündigungsschutzes greift.
Die Mutterschutzfrist beginnt bereits sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sind es sogar zwölf Wochen nach der Geburt.
Während der Mutterschutzfrist sind Sie von der Arbeit freigestellt. Ist der Geburtstermin früher als der errechnete, hat das keine Auswirkungen auf die Dauer des Mutterschutzes. Wird Ihr Baby nach dem errechneten Termin geboren, verlängert sich die Frist entsprechend.
Kindernachversicherung PKV – welche Frist gilt und was muss ich beachten?
Der Nachwuchs kann unkompliziert in der PKV versichert werden. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung brauchen auch die Kleinsten schon einen eigenen Vertrag. Dafür müssen Eltern nur die Frist von zwei Monaten ab Geburt einhalten, in der der Antrag auf Kindernachversicherung eingehen muss. Dann wird das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Risikozuschläge versichert. Kindertarife sind deutlich günstiger als die für Erwachsene, da z. B. keine Altersrückstellungen gebildet werden und sie anders kalkuliert werden können, weil Kinder laut Statistik gesünder sind – und weniger Kosten verursachen.
Muss ich meine Schwangerschaft der PKV melden?
Bei bestehender Versicherung ist es keine Pflicht, die Schwangerschaft zu melden. Es kann aber Vorteile haben, die PKV frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren:
- Rechnungen werden reibungsloser bearbeitet und erstattet
- Die Kindernachversicherung (ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Risikozuschläge) kann vorbereitet werden.
- Spätestens jetzt kann geklärt werden, welche Leistungen während des Mutterschutzes und der Elternzeit oder der Kinderkranktage gezahlt werden; auch um sich ggf. zusätzlich abzusichern
Anders sieht es mit der Meldung der Schwangerschaft aus, wenn es darum geht, eine private Krankenversicherung neu abzuschließen. In der obligatorischen Gesundheitsprüfung muss die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Fragebogen korrekt beantwortet werden – sofern die Frage gestellt wird und die Schwangerschaft bereits bekannt ist. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen jedoch schon. Wird sie verschwiegen und die bestehende Schwangerschaft später bekannt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen – und wegen arglistiger Täuschung weitere Rechte geltend machen.
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Ist bei Schwangerschaft ein Beitritt in die PKV möglich?
Schwangerschaft gilt zwar nicht als Krankheit, dennoch lehnen viele private Krankenkassen Aufnahmeantrage bei bestehenden Schwangerschaften aufgrund des erhöhten Kostenrisikos ab oder sie stellen den Antrag bis zur Vollendung der Geburt zurück. Auch, wer aufgenommen wird, muss damit rechnen, zur Geburt und während des Mutterschutzes keine Leistungen nutzen zu können, da in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten gilt.
Gut zu wissen: Es gelten zwei Wartezeiten für privatversicherte Schwangere
PKV-Beiträge in der Elternzeit
PKV Beitrag in der Elternzeit – muss ich den vollen Beitrag zahlen?
Ja, während der Elternzeit tragen Privatversicherte den vollen Beitrag selbst, da ihr reguläres Gehalt ruht, und der hälftige Arbeitgeberzuschuss entfällt. Im Gegenzug erhalten privatversicherte Eltern ein erhöhtes Elterngeld. Hier zählen die höheren Beiträge und führen zu normalerweise zu einem höheren Elterngeldanspruch. Beamtinnen und Beamte erhalten auch in der Elternzeit weiterhin Beihilfe – und sie können von dort unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beiträgen für ihre PKV erhalten. Manche Versicherer sehen zudem spezielle Kulanzregelungen in der Elternzeit vor, es gibt aber weitere Optionen, wie frischgebackene Eltern in der Elternzeit ihre PKV-Beiträge senken können.
Optionen für geringere PKV-Kosten in der Elternzeit


PKV Elternzeit Teilzeit – droht mir der Zwangswechsel in die GKV?
Theoretisch ja, aber! Grundsätzlich gilt: Wer während der Elternzeit z. B. durch Teilzeit unter die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze von 74.400 Euro brutto rutscht, wird versicherungspflichtig in der GKV. Der Gesetzgeber hat die Praxis für die Elternzeit jedoch entschärft und eine Sonderregelung geschaffen. Für Betroffene kann die bestehende Versicherung unabhängig vom aktuellen Gehalt weiterlaufen.
Dazu wird individuell geprüft: Wer schon vorher dauerhaft in der PKV war (nicht nur knapp über der Grenze), ist meist auf der sicheren Seite, während diejenigen mit kurzer PKV-Historie ggf. doch wechseln müssen. Die genaue Einstufung hängt von Details wie den Beginn der PKV-Mitgliedschaft, den Stundenumfang, der Gehaltshöhe etc. ab.
Um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt maximal 32 Stunden beträgt oder dass die Teilzeitbeschäftigung der beruflichen Ausbildung dient oder dass als Tagespflegeperson maximal fünf Kinder betreut werden.
Wer für die Elternzeit in die Gesetzliche zurückwechselt, aber die Rückkehr in die PKV absehbar ist, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Hier wird die private Krankenversicherung nur ruhen gelassen und gegen geringe monatliche Beiträge zu gleichen Konditionen aufrechterhalten werden, ohne dass später wieder eine Gesundheitsprüfung nötig wird. Der Gesundheitszustand kann sozusagen eingefroren werden.
Hier erfahren sie ob eine kleine oder große Anwartschaft die bessere Option ist.
PakarPBN
A Private Blog Network (PBN) is a collection of websites that are controlled by a single individual or organization and used primarily to build backlinks to a “money site” in order to influence its ranking in search engines such as Google. The core idea behind a PBN is based on the importance of backlinks in Google’s ranking algorithm. Since Google views backlinks as signals of authority and trust, some website owners attempt to artificially create these signals through a controlled network of sites.
In a typical PBN setup, the owner acquires expired or aged domains that already have existing authority, backlinks, and history. These domains are rebuilt with new content and hosted separately, often using different IP addresses, hosting providers, themes, and ownership details to make them appear unrelated. Within the content published on these sites, links are strategically placed that point to the main website the owner wants to rank higher. By doing this, the owner attempts to pass link equity (also known as “link juice”) from the PBN sites to the target website.
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