Die Debatte um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wird spätestens nach der Zerstörung einer Kabelbrücke in Berlin durch die sogenannte Vulkangruppe im Januar 2026 bundesweit geführt. Insbesondere CDU-geführte Landesregierungen nutzen diese Debatte, um die Informationsfreiheit anzugreifen. Unter dem Vorwand, kritische Infrastrukturen besser schützen zu wollen, wurde in Berlin das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt – so könnte es auch in Schleswig-Holstein und Thüringen passieren. Auf Bundesebene kündigten die Spitzen von Union und SPD im Juli zudem eine sogenannte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes an, die faktisch einer Abschaffung der Informationsfreiheit gleichkommt. Hier werden unter anderem auch Sicherheitsargumente angeführt.
Doch wenn Transparenz und Sicherheit gegenübergestellt werden, leidet vor allem eines: die öffentliche Kontrolle über die Politik. Künftig wollen die Landesregierungen nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch eigene Skandale wie den Förderskandal in Berlin vor der Öffentlichkeit verbergen.
In allen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, die sensible Sicherheitsinformationen bereits schützen, gibt es umfangreiche Ausnahmeregelungen, so dass diese bei berechtigten Sicherheitsbedenken nicht herausgegeben werden müssen. Offenbar sollen die Angriffe auf die Transparenz vom eigentlichen Problem ablenken: dass kritische Infrastrukturen bislang nicht wirksam geschützt sind.
Rauchkerzen statt echtem Schutz
Aufgrund des neuen pauschalen Ausschlusses von KRITIS aus der Informationsfreiheit müssen Behörden in Berlin Anfragen zu Energie, Verkehr oder Gesundheit ablehnen – ohne zu prüfen, ob die Herausgabe der konkreten Informationen tatsächlich zu einer Gefährdung führen könnte. Für die Ablehnung eines Antrags reicht es aus, dass es sich bei der betreffenden Anlage um einen Teil der kritischen Infrastruktur handelt. „Damit kehrt sich die Beweislast um: Intransparenz wird zur Rechtsnorm, Information zur absoluten Ausnahme“, erklärt Renate Gensch von ver.di.
Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisierte die Änderungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes. Die nun beschlossene Gesetzesänderung untergräbt die eigenen Transparenzziele der Landesregierung.
Was ist Kritische Infrastruktur (KRITIS)?
Was genau als „kritische Infrastruktur“ gilt, ist gesetzlich keineswegs eindeutig geregelt. Nach dem KRITIS-Rundgesetz ist ein „kritisches System“ ein System, das für die Erbringung einer kritischen Leistung unerlässlich ist. Als „kritischer Dienst“ wird dort ein Dienst definiert, der der Allgemeinheit in den Sektoren dient
- Energie,
- Transport und Verkehr,
- Finanzen,
- Sozialleistungen und Grundsicherung für Arbeitssuchende,
- Gesundheitspflege,
- Wasser,
- Ernährung,
- Informationstechnologie und Telekommunikation,
- Raum und
- kommunale Abfallentsorgung,
deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde. Das Bundesministerium des Innern muss noch durch Rechtsverordnung festlegen, welche kritischen Dienste zu den genannten Sektoren gehören und ab welchen Schwellenwerten eine Einrichtung als bedeutsam für die Erbringung einer kritischen Leistung gilt. Der Richtwert sollte hier in der Regel bei 500.000 Einwohnern liegen, die von einem System versorgt werden sollen.
Auch das Berliner Katastrophenschutzgesetz (KatSG) sieht Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen vor. Hierzu zählen laut KatSG auch Einrichtungen und Einrichtungen, die zum Bereich „Medien und Kultur“ gehören. Im Einzelfall dürfte es in Berlin unklar sein, welches System und welche Einrichtung in der jeweiligen Branche tatsächlich kritisch ist, da es im Land Berlin keine konkrete gesetzliche Regelung gibt.
Wie kritische Infrastrukturen wirklich geschützt werden können
Klar ist: KRITIS ist derzeit nicht belastbar. An zu viel Transparenz liegt das aber nicht. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem aus einem Informationsfreiheitsbegehren jemals eine konkrete Gefahr für KRITIS hervorgegangen wäre. Stattdessen gibt es eine Vielzahl systemischer Risiken wie globale Erwärmung, extreme Wetterereignisse, Verlust der biologischen Vielfalt, Cyberkriminalität oder Desinformation und geopolitische Konflikte.
Die tatsächlichen Risiken für KRITIS liegen nicht in der Verfügbarkeit von Informationen, sondern in unzureichenden physischen und digitalen Schutzmaßnahmen vor Ort sowie mangelndem politischen Handlungswillen im Umgang mit systemischen Risiken. Auch der Stromausfall in Berlin hatte nichts mit Informationsfreiheitsanfragen zu tun; Die Kabelbrücke war weithin sichtbar und physisch ungeschützt.
Diese Herausforderungen spiegeln sich auch im KRITIS-Rahmengesetz wider, das am 17. März 2026 auf Bundesebene in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen unter anderem dazu, die kritische Anlage zu registrieren, eine Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen sowie Resilienzmaßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, Vorfälle zu verhindern oder wirksam darauf zu reagieren, einen angemessenen physischen Schutz sicherzustellen und eine schnelle Genesung sicherzustellen. Zu den Resilienzmaßnahmen gehören Notfallvorsorge, Notstromversorgung und ein angemessenes Sicherheitsmanagement. Das Gesetz zeigt, dass der Staat die Bedeutung der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen erkannt hat. Doch gleichzeitig ist Deutschland in den Bereichen Katastrophenschutz und Notfallversorgung noch nicht ausreichend auf Krisen wie Cyberangriffe oder Sabotage vorbereitet, wie eine Analyse des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ zeigt.
Laut AG KRITIS, einem unabhängigen Fachnetzwerk im Bereich kritischer Infrastruktur, schützen weder Überwachung noch Geheimhaltung vor Ausfällen. Allein die technische Belastbarkeit macht wirklich Sinn. Deshalb sollten Versorgungsanlagen durch unsichtbare bzw. nicht zerstörbare bauliche und technische Maßnahmen geschützt und durch Ersatzsysteme gesichert werden. Das KRITIS-Dachgesetz greift einige dieser Ansätze auf. Darin wird gefordert, durch „verhältnismäßige, technische, sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen“ einen angemessenen physischen Schutz kritischer Einrichtungen sicherzustellen. Dazu können neben Resilienzmaßnahmen auch bauliche und technische Schutzmaßnahmen, Überwachungsinstrumente, Detektionsgeräte oder Zugangskontrollen gehören.
Klimaschutz ist KRITIS-Schutz
Bei all diesen Maßnahmen wird bislang ein wesentlicher Risikofaktor für KRITIS außer Acht gelassen, nämlich langfristige Krisen wie der Klimawandel oder der Verlust der Artenvielfalt. Insbesondere die Sektoren Energie, Verkehr, Ernährung und Wasser sind durch die globale Erwärmung und die damit verbundenen extremen Wetterereignisse zunehmend gefährdet. Stürme und Überschwemmungen können Stromleitungen, Straßen, Eisenbahnlinien und Brücken beschädigen oder zerstören. Eisenbahnschienen können sich bei anhaltend hohen Temperaturen verziehen. Wassermangel kann zu Problemen bei der Kühlung in thermischen Kraftwerken oder beim Betrieb von Wasserkraftwerken führen. Extreme Wetterereignisse wie Dürren oder Stürme stellen eine langfristige Bedrohung für den Lebensmittelsektor dar. Eine zentrale Präventionsmaßnahme für KRITIS fehlt in der Liste: wirksamer Klimaschutz.
Angesichts der Risiken wie der Klimakrise, Wetterextremen und der Biodiversitätskrise sollte auch die aktuelle Definition von KRITIS weiter gefasst werden. Auch natürliche oder „grüne Infrastruktur“ – also Moore, Wälder, Auen und städtische Grünflächen – müssen geschützt werden. Sie sorgen für Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Klimaregulierung. Werden sie beschädigt, kann dies, wie auch bei anderen kritischen Infrastrukturen, zu Versorgungsengpässen und einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen. Ein aktueller Gesetzentwurf zur Stärkung „natürlicher Infrastruktur“ des Bundesumweltministeriums unterstreicht bereits die Bedeutung funktionierender Ökosysteme für die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit. Das Ziel: Natürliche und technische Infrastruktur sollen gleichberechtigt behandelt werden.
Schutzstrukturen der Zivilgesellschaft: Hilfe zur Selbsthilfe
Neben physischen Gefahren nehmen dem Bericht des Projekts „Foresight“ beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zufolge auch systemische Risiken wie Desinformation, Machtkonzentration und gesellschaftliche Polarisierung zu. Hier kann Transparenz eine wichtige Gegenmaßnahme sein: Sie stärkt die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit, ermöglicht informierte öffentliche Debatten und demokratische Teilhabe und wirkt der Verbreitung falscher Informationen entgegen. Transparenz ist auch eine zentrale Voraussetzung für demokratische Kontrolle.
Für den Schutz kritischer Infrastrukturen bedeutet dies: Nur wenn öffentlich bekannt ist, wie gut KRITIS im Umgang mit verschiedenen Risiken aufgestellt sind, können staatliches Handeln und politische Entscheidungen in diesem Zusammenhang überprüft und verbessert werden. Und die Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wie die kritische Infrastruktur, die uns alle betrifft – Krankenhäuser, Stromnetze, Bahnstrecken – geschützt wird und worauf wir uns im Krisenfall vorbereiten müssen.
Nicht zuletzt hat der Brandanschlag auf die Stromversorgung gezeigt, wie anfällig staatliche Strukturen für Krisen sind – und wie schnell diese Lücke von der Zivilgesellschaft überbrückt wird. Während die Koalition in den ersten Stunden des Blackouts im Spiel gegen die Zeit ins Netz ging, halfen sich die Menschen in der Nachbarschaft gegenseitig. Und es gilt: Je transparenter die Informationen vorliegen, desto leichter kann man sich selbst helfen.
Mehr Transparenz ist daher kein Sicherheitsrisiko, sondern ein wichtiger Baustein zum Schutz kritischer Infrastruktur. Ein umfassendes Transparenzgesetz könnte daher sowohl die Widerstandsfähigkeit von KRITIS als auch die demokratische Kontrolle nachhaltig verbessern.
PakarPBN
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