Akkordarbeit, 12-Stunden-Tage, stechende Hitze auf den Feldern – die Arbeit als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft ist hart. Doch die rund 250.000 Menschen, die zur Erntezeit aus Rumänien, Polen, Georgien und Usbekistan nach Deutschland kommen, profitieren von einer Regel: dem steigenden Mindestlohn. Er machte den Job attraktiver.
Wenn es nach der CDU geht, dürfte damit bald Schluss sein. Auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende in Stuttgart beschloss sie fast einstimmig: Für die Landwirtschaft solle eine Ausnahme vom Mindestlohn eingeführt werden. Die CDU reagiert damit auf eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes, der größten Interessenvertretung der Landwirte in Deutschland.
Doch der Plan hat ein Problem: Der CDU-Vorschlag ist rechtswidrig – so eine Einschätzung des unionsgeführten Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH). Dies belegen Dokumente des BMLEH, die wir veröffentlichen.
CSU-Landwirtschaftsministerium: CDU-Plan ist rechtswidrig
Im Sommer 2025 prüfte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zweimal, ob eine Ausnahme vom Mindestlohn in der Landwirtschaft machbar wäre. Zuvor hatte er öffentlich Sympathie für den Vorschlag des Bauernverbandes zum Ausdruck gebracht.
Absolute Lohnuntergrenze
Aus der 1. Prüfung durch das Landwirtschaftsministerium am 27. Juni 2025
Aus den Dokumenten, die ein FragDenStaat-Nutzer über das Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichte, geht hervor: Das zuständige Ressort kam zweimal zu dem Schluss, dass es keine Ausnahme für Saisonarbeiter geben könne. Der Mindestlohn definiere eine absolute Untergrenze, schrieb das Ministerium in einer ersten Überprüfung. Die Geschäftsführung fragte dann noch einmal nach. Aber auch diese konkreten Fragen beantwortete die Fachabteilung einige Wochen später mit einem klaren Nein.
rechtlich nicht möglich

Aus der 2. Prüfung des Landwirtschaftsministeriums am 21. Juli 2025
Rechtswissenschaftler: CDU-Plan ist verfassungswidrig
Ein Ministerium allein kann nicht über eine Ausnahme vom Mindestlohn entscheiden. Aber wäre das mit einer Gesetzesänderung, wie sie die CDU anstrebt, möglich?
Arbeitsrechtsprofessor Daniel Ulber von der Universität Trier sagt gegenüber FragDenStaat: Nein. „Ich sehe keine Möglichkeit, eine Ausnahme vom Mindestlohn gesetzlich umzusetzen“, sagt er. Nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Eine Ausnahme vom Mindestlohn stellt eine Ungleichbehandlung dar, die nur mit guten Gründen gerechtfertigt werden kann. Zum Beispiel auf der Grundlage von Studien, die eindeutig zeigen, dass die Landwirtschaft in Deutschland in existenzieller Gefahr ist. „Eine Behauptung eines Lobbyverbandes reicht nicht aus“, sagt Ulber.
Aus der Agrarstatistik lässt sich diese existenzielle Bedrohung nicht ableiten. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland nimmt insgesamt ab. Allerdings ist die Ackerfläche für Sonderkulturen wie Spargel oder Beeren seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2010 teilweise sogar gestiegen. Auf solchen Sonderkulturen arbeiten besonders viele Saisonarbeiter. Auch das Landwirtschaftsministerium stellt in seiner Prüfung fest, dass dies kein Argument für eine Ausnahme sein könne.
Daraus sind keine Nachteile abzuleiten

Aus der 2. Prüfung durch das Landwirtschaftsministerium am 21. Juli 2025
Laut Rechtsanwalt Ulber gibt es darüber hinaus noch weitere gesetzliche Grenzen. Die meisten Saisonarbeiter kommen aus dem Ausland, doch nach EU-Recht dürfen Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden. „Wo jemand wohnt, spielt bei der Bezahlung keine Rolle“, sagt Ulber. „Es kommt darauf an, wo jemand arbeitet.“ Würde das Gesetz damit begründet, dass die Lebenshaltungskosten für Saisonarbeiter in Polen oder Rumänien ohnehin niedriger seien, wäre das nicht mit europäischem Recht vereinbar.
CDU hält an Plänen fest, CSU-Ministerium widerspricht
In der Union glaubt man immer noch daran, dass der Plan umgesetzt werden kann. Auf unsere Anfrage hin schlägt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Steiniger, eine „sachlich gerechtfertigte Sonderregelung“ vor, da Saisonkräfte in Deutschland in der Regel nur wenige Wochen bei Unternehmen arbeiten würden. „Grundsätzlich könnte der gesetzliche Mindestlohn für diese Arbeit auf 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns begrenzt werden“, sagt Steiniger. Arbeitgeberverbände haben hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das in Kürze erscheinen soll.
Dem widerspricht das Landwirtschaftsministerium unter CSU-Mann Alois Rainer. „Sie kennen das Ergebnis des BMLEH-Tests vom letzten Sommer – das ist immer noch gültig“, schrieb uns ein Sprecher.
Die SPD bleibt ein klares Nein
Um eine Ausnahme vom Mindestlohn durchzusetzen, müsste die Union ohnehin ihren Koalitionspartner SPD überzeugen, ohne den sie keine Mehrheit hätte. Auch von dort kommen klare Absagen. Die Parteizentrale verweist FragDenStaat auf die Äußerungen von Generalsekretär Tim Klüssendorf im Sommer 2025, als der Landwirtschaftsminister die Ausnahme prüfen ließ. Daran hat sich auch nach der Entscheidung der Union nichts geändert. „Das werden wir auf keinen Fall unterstützen“, sagte Klüssendorf damals. Saisonarbeiter können nicht vom Anspruch auf einen Armutslohn ausgeschlossen werden. Auch das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium, das für den Mindestlohn zuständig ist, erklärt: Ausnahmen für einzelne Branchen seien mit dem Ziel des Mindestlohns nicht vereinbar.
Besonders verärgert über den Vorstoß der CDU ist die Gewerkschaft IG BAU, die unter anderem die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft organisiert. „Eigentlich hätte sich herumsprechen müssen, dass die Mauer nicht nachgibt, wenn man mehrmals gegen eine Wand läuft“, sagt Bundesvorstand Christian Beck. Dies ist ein Versuch, noch mehr aus dem Geldbeutel der Menschen herauszuholen, die bereits am unteren Ende der Einkommenskette stehen.
Warum beschließt die CDU etwas, das rechtlich nicht umsetzbar ist? Klar ist: Landwirte zählen zu den Stammwählern der Partei – im Gegensatz zu Saisonarbeitern aus dem Ausland, auf deren Kosten der CDU-Vorschlag gemacht wird. Prominentester Befürworter der Ausnahme vom Mindestlohn war auf dem Parteitag der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk. In knapp zwei Wochen sind dort Landtagswahlen.
→ zu den Dokumenten
→ zur Anfrage auf fragdenstaat.de
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