Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen und erfreuen sich vor allem bei Studenten und Rentnern, aber auch als Nebenjob großer Beliebtheit. Für letzteren Fall lautet die zentrale Frage:: Welche Auswirkungen hat ein Nebenjob auf meine private Krankenversicherung? Die Antwort hängt beispielsweise davon ab, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie auch während einer Nebenbeschäftigung privat versichert bleiben können.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich einem Minijob nachgehe?
Wenn Sie planen, neben Ihrem Hauptberuf einen Minijob zu suchen, müssen Sie keine Auswirkungen auf Ihre private Krankenversicherung (PKV) befürchten. Generell ändern sich weder Leistungen noch Beiträge durch eine zusätzliche Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt auch für Teilzeitjobs im Homeoffice. Daher ist es für die private Krankenversicherung nicht relevant, wenn zusätzlich zur Hauptbeschäftigung eine Nebenbeschäftigung wie ein Minijob ausgeübt wird. Sofern sich daraus keine neuen beruflichen Risiken ergeben, die ggf. gesondert besprochen werden, z. B. durch Risikoprämien abgesichert werden müssen.
Beispiel einer privaten Krankenversicherung für Hauptjob + Minijob
Hauptberuflich als Angestellter für 3.200 Euro brutto
Minijob an Samstagen für 200 Euro im Monat
Kurzfristiger (saisonaler) Minijob in der Weihnachtszeit für 400 Euro im Angebot
Für den Hauptberuf besteht in der Regel eine private Krankenversicherung, für Minijobs fallen keine Zusatzbeiträge an. Auch der Versicherungsschutz bleibt vom Minijob unberührt.
Kann ich neben meinem Hauptberuf mehrere Minijobs annehmen?
Ja, das ist möglich. Je nach Arbeitsvertrag kann die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein. Grundsätzlich darf die Nebenbeschäftigung die Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht einschränken. Auch die Übernahme eines Minijobs beim bisherigen Arbeitgeber ist nicht gestattet. Was die Krankenversicherung betrifft, gilt ab der zweiten Nebenbeschäftigung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen kann. Ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben gelten seit Kurzem längere Fristen von 15 Wochen und 90 Arbeitstagen.
Kann ich eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ich „nur“ einem Minijob nachgehe?
Grundsätzlich ja. Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat (Stand 2026) wie z. B. Hausfrauen und Männer können eine private Versicherung abschließen. Einzige Ausnahme: Es besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Wichtig: Minijobber sind nicht automatisch über ihren Arbeitgeber versichert. Solange Sie neben Ihrem Minijob keinen Hauptjob haben und bereits dafür versichert sind, müssen Sie sich in der Regel selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern. Obwohl der Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlt, müssen die Minijobber dennoch selbst eine gesonderte freiwillige Versicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen. Oder sie lassen sich kostenlos über die gesetzliche Familienversicherung versichern.
Auch Minijobber ohne Hauptberuf mit einem Einkommen bis 603 Euro können eine private Krankenversicherung abschließen.
Sind Nebeneinkünfte in der privaten Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig?
Nein, wer privat versichert ist und eine Nebentätigkeit aufnimmt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Sofern neben einer Hauptbeschäftigung nicht mehrere Minijobs bestehen, können nach der ersten alle Nebenbeschäftigungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Da die Beiträge für Privatversicherte nicht einkommensabhängig sind, sondern sich in erster Linie nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand richten, zahlen sie nicht mehr, wenn sie eine Nebentätigkeit wie einen Minijob aufnehmen.
Krankenversicherungspflicht bei Minijobs
Da in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen auch Minijobber entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Wenn Sie nicht bereits in einer Hauptbeschäftigung versichert sind, müssen Sie sich selbst darum kümmern, da Sie nicht automatisch über Ihren Minijob-Arbeitgeber versichert sind. Seit 2022 müssen Arbeitgeber bei kurzfristigen Beschäftigungen bei der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale als zentraler Meldestelle auch eine Krankenversicherung nachweisen.
Wer darf eine private Krankenversicherung abschließen?

eigene Grafiken
Minijobber können unter bestimmten Voraussetzungen eine private Versicherung abschließen
- Minijobber sind bereits über die private Krankenversicherung durch ihren Hauptberuf krankenversichert. Die Teilzeitbeschäftigung hat in der Regel keinen Einfluss auf die Beitragshöhe und den Leistungsumfang
- Auch Selbstständige mit Minijob können (noch) eine private Krankenversicherung abschließen.
- Studierende mit Minijob können (weiterhin) eine private Krankenversicherung abschließen, wenn sie zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind.
- Auch Rentner mit Minijob können (noch) ohne Zusatzkosten eine private Krankenversicherung abschließen.
Alternativ können Minijobber einer legalen Beschäftigung nachgehen:
- Kostenlose Mitversicherung für ein Familienmitglied in der Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Minijobber im Rentenalter sind weiterhin entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Die Altersrente wird nicht gekürzt, da die Hinzuverdienstgrenze seit 2023 abgeschafft ist.
Die Kosten der privaten Krankenversicherung im Minijob
Die Beiträge, die in der privaten Krankenversicherung zu zahlen sind, unterscheiden sich unabhängig vom Einkommen von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Minijobber bedeutet das, dass sie nicht mehr zahlen, wenn sie zusätzlich zu ihrem aktuellen Job einen Minijob annehmen. Die private Krankenversicherung bleibt wie bisher bestehen. Für diejenigen, die ausschließlich einem Minijob nachgehen, gelten die gleichen Beiträge wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. Ein geringerer Verdienst führt nicht zu geringeren PKV-Beiträgen. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten, um einen passenden Tarif mit einem passenden und bezahlbaren Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Stichworte: Selbstbehalt anpassen, Tarifoptimierung, interne Tarifänderung.
Wer bezahlt die private Krankenversicherung für einen Minijob?
Besteht neben dem Minijob eine Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer, übernimmt der Arbeitgeber weiterhin 50 Prozent der Kosten bis zum Höchstbeitrag. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Arbeitgeberbeitrag zur privaten Krankenversicherung 508,59 Euro pro Monat. Minijobber ohne Hauptberuf, die privat krankenversichert sind, erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Arbeitgeber zahlen für privat versicherte Teilzeitbeschäftigte keine pauschalen Krankenversicherungsbeiträge. Das bedeutet, dass Minijobber die Beiträge für ihre private Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen müssen.
Brauchen Sie Unterstützung?
Unsere Experten von KVoptimal helfen Ihnen dabei, die richtige private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
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Praxistipps für möglichst niedrige PKV-Beiträge im Minijob
- Tarifvergleich
- Selbstbehalt anpassen
- Interne Tarifänderung
- Wählen Sie Dienste intelligent aus
- Beratung durch Steuerspezialisten oder unabhängige Versicherungsexperten
- Tarifvergleich: Allein eine private Krankenversicherung kann mehrere hundert (!) Tarife und Tarifkombinationen anbieten. Auch in diesem Sektor herrscht freier und aktiver Wettbewerb. Der Vergleich verschiedener Tarife und Anbieter ist Voraussetzung, um einen passenden und günstigen Tarif zu finden.
- Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt: Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts können die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung gesenkt werden. Davon können insbesondere junge und gesunde Versicherte profitieren. Damit es sich lohnt, sollten auch die Auswirkungen eines höheren Selbstbehalts auf die Steuern berücksichtigt werden. Da nur die PKV-Beiträge geltend gemacht werden können, nicht jedoch der Selbstbehalt, kann sich die Steuerschuld erhöhen. Die Ersparnis dürfte daher auf jeden Fall höher ausfallen. Darüber hinaus sollten aufgrund der höheren Selbstbeteiligung bei der Erhöhung des Selbstbehalts für ärztliche Leistungen ausreichende Rücklagen zur Deckung unvorhersehbarer Ausgaben vorhanden sein.
- Interne Tarifänderung: Alle privat Versicherten mit Vollversicherung haben jederzeit das Recht, innerhalb ihrer Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Ohne Wartezeiten, Verlust von Altersreserven oder die Notwendigkeit eines Gesundheitschecks. Eine Gesundheitsprüfung kann für diesen Teil nur erforderlich sein, wenn der neue Tarif zusätzliche Leistungen bietet.
- Wählen Sie Dienste intelligent aus: Abseits der Basisleistungen wie Zahnersatz, Psychotherapie, Rehabilitationsleistungen etc. können Versicherte überlegen, welche Leistungen für sie wichtig sind und auf welche sie verzichten könnten. Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Krankenversicherung kann Ihnen helfen, Kosten zu sparen, ohne auf Kosten zu verzichten.
- Eins Beratung durch Steuerspezialisten oder unabhängige Versicherungsexperten kann schnell Ordnung und Klarheit in die Angelegenheit bringen und Ihnen dabei helfen, in kürzester Zeit eine private Krankenversicherung zu finden.
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