Die Informationsfreiheit gilt auch für SMS

Die derzeitige Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, war kürzlich zu Gast in der US-amerikanischen Tagessendung von Moderator Jon Stewart und schwärmte unter anderem von der Transparenz, die bei den Vereinten Nationen herrscht. Die Interviews, die sie mit ihren potenziellen Nachfolgern führen wird, werden sogar live im UN-Fernsehen übertragen.

Ihr früherer Arbeitgeber, das Auswärtige Amt, legt hingegen wenig Wert auf Transparenz. Im Juni 2023 beantragte FragDenStaat den Zugriff auf SMS-Nachrichten, die Annalena Baerbock mit einem Ersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Außenminister anderer Länder verschickt hatte. Sie wollte sich für die Verabschiedung einer Resolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine einsetzen. Das Auswärtige Amt lehnte unseren Antrag ab. Es vertrat den bekannten und von uns oft kritisierten Standpunkt: Nachrichten auf Smartphones seien keine offiziellen Informationen und daher grundsätzlich nicht „aufzeichnungswürdig“. Sollten SMS-Nachrichten in Ausnahmefällen dateirelevante Inhalte aufweisen, würden die Inhalte in die Dateien eingebunden, beispielsweise in Form von Notizen. Dabei ging es uns allerdings nicht um die Begleitnotizen, sondern vielmehr um die SMS selbst. Deshalb haben wir beim Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) Klage gegen das Auswärtige Amt eingereicht.

VG Berlin: SMS ist eine offizielle Information

Das VG Berlin hat nun klargestellt: Bei dem SMS handelt es sich um eine amtliche Auskunft, da es nach den Regeln ordnungsgemäßer Aktenführung aktenrelevant ist. Ob die Informationen möglicherweise an anderer Stelle gespeichert werden, ist daher unerheblich: Insbesondere der genaue Wortlaut habe einen erheblichen Informationswert, so das Gericht. Das VG Berlin erlaubte dem Auswärtigen Amt lediglich geringfügige Schwärzungen: Zum Schutz der internationalen Beziehungen kann sowohl der genaue Name des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gegenüber den verschiedenen Empfängern der SMS als auch die Empfänger der Nachrichten und Angaben zu ihrer Identität geschwärzt werden.

Dies ist das erste Mal, dass ein Gericht eine Behörde nach dem Freedom of Information Act zur Veröffentlichung von SMS-Nachrichten verurteilt hat – ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Im vergangenen Jahr konnte parlamentenwatch einen Etappensieg vor dem VG Berlin erringen: Das Gericht ordnete an, dass Aufzeichnungen von SMS-Nachrichten zwischen dem damaligen Finanzminister Christian Lindner und dem Porsche-Chef Oliver Blume herauszugeben seien. Rechtsgrundlage hierfür war jedoch das Umweltinformationsgesetz (UIG) und parlamentenwatch erhielt die Aufzeichnungen der SMS, nicht die Nachrichten selbst.

Offizielle Praxis: Verheimlichung oder Löschung

Die Rechtsprechung hatte bereits grundsätzlich erkannt, dass theoretisch ein Anspruch auf Herausgabe nicht abgelegter Nachrichten bestehen kann, wenn diese aktenerheblich sind. In der Praxis scheiterten solche Anwendungen bislang jedoch. Beide Behörden weichen auf den Standpunkt aus, dass nach ihren internen Richtlinien Mitarbeiter nicht per SMS oder Messenger kommunizieren dürfen, sodass davon auszugehen ist, dass überhaupt keine Informationen verfügbar sind. Oder sie behaupten, dass, falls es Nachrichten gab, diese schon vor langer Zeit gelöscht wurden.

In diesem Fall war es schwierig, die Existenz der Textnachrichten zu leugnen, da der Spiegel bereits über die Textnachrichten berichtet hatte. Das Auswärtige Amt teilte in der Klageschrift daraufhin mit, dass in diesem Ausnahmefall ein persönlicher SMS-Versand durch den Außenminister nur nach einer detaillierten Risikoanalyse und -bewertung zulässig sei, obwohl dies nach internen Richtlinien eigentlich verboten sei.

SMS und Messenger als Kommunikationsmittel der Wahl

Tatsächlich ist es fraglich, ob die offizielle Kommunikation per SMS oder Messenger-Nachricht die Ausnahme darstellt. Kommunikationskanäle, die nicht unbedingt in Akten auftauchen, sind insbesondere auf der Führungsebene weit verbreitet. Angela Merkel wurde bereits gesagt, dass sie lieber per SMS kommuniziert. Für die Speicherung dieser Nachrichten in den Dateien bestehen keine ausreichenden rechtlichen Anforderungen. Deshalb fordern wir seit langem eine Generalüberarbeitung der Regeln zur Aktenführung, insbesondere im Hinblick auf die digitale Kommunikation. Solange SMS und ähnliche Nachrichten nicht in Dateien auftauchen, ist ihre Existenz kaum verifizierbar und es ist daher schwierig, sie über die Informationsfreiheitsgesetze zu erhalten.

Die zunehmende Nutzung von SMS- und Messenger-Diensten ist nicht nur ein Problem für die Informationsfreiheit, sondern kann auch ein Problem für die Sicherheit darstellen, wie der jüngste Phishing-Angriff zeigt, der unter anderem Bundesministern zum Opfer gefallen sein soll, die Signal nutzen.

Ausdauer zahlt sich aus

Wir haben lange um unseren aktuellen Sieg über die VG Berlin gekämpft. Weil wir oft vor Gericht gegangen sind, um Zugang zu Textnachrichten zu bekommen. Der Rechtsstreit folgt auf frühere Verfahren um WhatsApp-Nachrichten des ehemaligen Verkehrsministers Andy Scheuer mit den Gründern von Augustus Intelligence, SMS von Angela Merkel oder SMS des ehemaligen Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan. Die Klagen scheiterten, weil Nachrichten entweder bereits gelöscht worden waren oder das Gericht aufgrund interner Richtlinien, die der Nutzung von SMS oder Messengern widersprachen, davon ausging, dass über diese Kanäle tatsächlich keine Kommunikation stattfand.

Im Fall der ehemaligen Kultusministerin Bettina Stark-Watzinger, die offenbar über den Geheimdienst Wire mit der Führungsebene ihres Ministeriums kommunizierte, konnten wir durch ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln erreichen, dass die Nachrichten vorerst nicht gelöscht werden konnten. Das Ministerium gab daraufhin eine entsprechende Zusage ab; die endgültige Entscheidung steht noch aus. Doch der Fall Baerbock zeigt, dass wir die Informationsfreiheit auch in der informellen digitalen Kommunikation durchsetzen können, auch wenn Behörden dies bisher oft verhindert haben. Mit seinem Urteil geht das VG Berlin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im digitalen Zeitalter und erhöht damit den Druck auf die Behörden, endlich klare Regeln für den Umgang mit SMS- und Messenger-Kommunikation zu schaffen.

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