Im März 2025 stand das Informationsfreiheitsgesetz kurz vor dem Auslaufen. Die Union wollte es abschaffen – ausgerechnet unter der Führung von Philipp Amthor, der selbst über das IFG seine umstrittenen Nebentätigkeiten bei Augustus Intelligence offenlegen musste. Aber wir haben gemeinsam mit über 400.000 Menschen protestiert und am Ende gewonnen: Die IFG bleibt bestehen.
Beim Thema Informationsfreiheit war 2025 für uns letztlich ein Jahr der Erfolge, aber auch der harten Auseinandersetzungen. Wir haben für Transparenz gekämpft, wo die Behörden blockierten. Wir haben dieses Jahr 12 neue Verfahren eingeführt. 11 ältere Verfahren konnten wir erfolgreich abschließen bzw. in der ersten Instanz gewinnen: In vier Fällen gaben die Behörden nach Klageerhebung nach, so dass das Verfahren beigelegt werden konnte. Sieben weitere haben wir durch ein erstinstanzliches Urteil gewonnen, wobei in vier dieser Fälle nun Berufung eingelegt wird. Hier sind unsere Highlights.
Migration: Lagebericht und Familienzusammenführung
IFG-Anträge, die den Bereich Migration betreffen, scheitern häufig an Sicherheitsbedenken oder dem Schutz internationaler Beziehungen. Im vergangenen Jahr konnten wir jedoch mehrere Erfolge vor Gericht verbuchen.
Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes sind eine zentrale Grundlage für Asylverfahren. Sie enthalten Einschätzungen zur Menschenrechtslage und den Rückkehrbedingungen in den Herkunftsländern. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch Verwaltungsgerichte stützen ihre Entscheidungen weitgehend auf die Berichte. Allerdings sind die vollständigen Berichte bislang nur wenigen Menschen bekannt. Das Auswärtige Amt wird es auf Anfrage freigeben, die sensiblen Passagen jedoch schwärzen. Gemeinsam mit PRO ASYL haben wir dagegen geklagt und den Fall für die diesjährigen Lageberichte Nigeria und Iran in erster Instanz gewonnen. Das Verwaltungsgericht Berlin befand: Die Schwärzungen seien widersprüchlich. Dieselben Gutachten werden in verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren ungeschwärzte erlassen. Es gibt keinen Grund, sie vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Das Auswärtige Amt hat Berufung eingelegt, es geht also in zweiter Instanz weiter.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 bestätigte, dass die langjährige deutsche Praxis der Familienzusammenführung mit unbegleiteten Minderjährigen rechtswidrig war. Als die Linksfraktion mittels einer Kleinen Anfrage klären wollte, wie es zu dieser Fehleinschätzung kam, verweigerte die Bundesregierung wesentliche Angaben. Der Grund: Der Schutz des „Kernbereichs der Führungsverantwortung“.
Nachdem unser IFG-Antrag, die internen Abstimmungsnotizen zu dieser Antwortverweigerung zu veröffentlichen, abgelehnt wurde, haben wir Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Berlin gab uns Recht und bestätigte, dass sich die Regierung bei abgeschlossenen Verfahren grundsätzlich nicht auf ihren geschützten Beratungsbereich berufen dürfe. Aus den durch das Urteil veröffentlichten Akten geht nun hervor, dass die rechtlichen Bedenken dem federführenden Innenministerium (BMI) intern bekannt waren. Die Idee, die Antwort unter Berufung auf das Exekutivprivileg zu verweigern, kam ursprünglich aus dem Wirtschaftsministerium. Die parlamentarischen Rechtsexperten des BMI äußerten jedoch schon früh Zweifel und lehnten die Textentwürfe immer wieder als „mangelhaft“ ab. Da es sich um abgeschlossene Prozesse handelte, gab es keine tragfähige Begründung.
Dennoch weigerte sich das Management weiterhin. Auch das Auswärtige Amt, das an der ursprünglichen Fehleinschätzung beteiligt war, blockierte die Ermittlungen, lieferte zunächst keine Beiträge und stufte Systeme als Verschlusssachen ein. Das Verfahren zeigt, dass sich die Bundesregierung entgegen den Empfehlungen der eigenen Fachressorts für mangelnde Transparenz entschieden hat, um eine detaillierte Prüfung der rechtswidrigen Verwaltungspraxis durch das Parlament zu verhindern.
Klima, Kohle und Konzerne
Wenn es um Geld, Infrastruktur und die Interessen der Privatwirtschaft geht, muss der Zugang zu Informationen erfahrungsgemäß auch besonders hart erkämpft werden.
Wir haben gemeinsam mit der Finanzwende einen Etappensieg gegen die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) errungen. Der Pensionsfonds der öffentlichen Hand investiert Milliarden, teilweise in klimaschädliche Industrien, wollte als „privatwirtschaftliche“ Einrichtung aber keine Angaben machen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte klar: Die VBL ist auskunftspflichtig und dabei handelt es sich um Umweltinformationen. Auch wenn das Verfahren in der nächsten Instanz fortgesetzt wird, ist dies ein wichtiger Zwischenerfolg.
Beim Thema Verkehrsinfrastruktur mussten wir zunächst die Informationen bei den Behörden einholen. Das Verkehrsministerium hat den umstrittenen Streckenvergleich für die ICE-Strecke Hannover-Hamburg erst veröffentlicht, nachdem wir eine Klage eingereicht hatten. Im Fall der Bundesstraße B247 wollte das Ministerium die wirtschaftlichen Berechnungen für das PPP-Pilotprojekt (Public Private Partnership) geheim halten. Wir haben geklagt und in erster Instanz gab uns das Gericht recht: Ob sich eine Privatisierung für den Steuerzahler lohnt, ist kein Staatsgeheimnis, sondern eine Frage der öffentlichen Kontrolle.
In Baruth/Mark wollen die Getränkeriesen Red Bull und Rauch ihre Produktion massiv ausbauen – in einer Region, die ohnehin unter „Grundwasserstress“ leidet. Die Anwohner sind zu Recht besorgt: Wie viel Wasser wird den Unternehmen garantiert, während private Brunnen versiegen? Doch die Stadt verweigert Einblick in die Übernahmeverträge und beruft sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deshalb haben wir dieses Jahr gemeinsam mit einem Betroffenen Klage eingereicht. Wir möchten offenlegen, zu welchen Konditionen unsere Ressourcen verkauft werden.
Erster Erfolg nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Im vergangenen Jahr konnten wir unseren ersten Erfolg nach dem Sächsischen Transparenzgesetz verzeichnen. Sachsen hat das jüngste Transparenzgesetz unter den Bundesländern. Es ist erst im Januar 2023 in Kraft getreten. Nach unserer Klage hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass das Sächsische Staatsarchiv eine transparente Stelle nach dem Sächsischen Transparenzgesetz ist und auf Anfrage Auskunft geben muss. Auch wenn wir in der zweiten Instanz noch über Details streiten und das Sächsische Transparenzgesetz viele Schwächen aufweist, zeigt das Urteil, dass Transparenz nun grundsätzlich auch in Sachsen funktioniert.
Federal Transparency Act: Viele Kontroversen über ein Schnäppchen
Eigentlich hatte die Ampelregierung in der letzten Legislaturperiode ein Transparenzgesetz auf Bundesebene geplant, um das Informationsfreiheitsrecht grundlegend zu modernisieren. Auch wenn das Vorhaben letztlich scheiterte, lagen dem Innenministerium bereits ein konkreter Referentenentwurf und dem Statistischen Bundesamt eine offizielle Kostenschätzung vor. Die Behörden wollten diese Dokumente jedoch nicht freiwillig herausgeben.
Es bleibt ein Paradox dieses Jahres, dass wir erst eine Klage einreichen mussten, um den Entwurf für ein Transparenzgesetz (!) ans Licht zu bringen. Nach Einreichung der Klage gaben das Ministerium und das Statistische Bundesamt die Unterlagen schließlich frei. Der Inhalt widerlegt das Argument, dass mehr Transparenz nicht finanzierbar sei: Das Statistische Bundesamt errechnete für die Einführung lediglich einmalige Kosten von 12,8 Millionen Euro und 5,5 Millionen Euro jährlich. Eine überschaubare Menge. Bisher scheiterte echte Transparenz vor allem am Willen, nicht an den Kosten.
Vier Jahre Maskenaffäre – wir bleiben dabei
Andrea Tandler verdiente während der Pandemie Millionen mit Maskendeals. Gemeinsam mit ihrem Partner kassierte sie 48 Millionen Euro Provision für einen 700-Millionen-Euro-Kauf. Die Masken waren nicht nur überteuert, sondern auch von schlechter Qualität.
Wir erkundigten uns nach der Kommunikation zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und Andrea Tandler. Was folgte, war ein Musterbeispiel für Verzögerungstaktik: Das Ministerium änderte seine Begründungen, brachte zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung neue Argumente vor und spielte auf Zeit. Das Verwaltungsgericht Köln gab uns letztlich teilweise Recht. Da beide Seiten Berufung eingelegt haben, läuft das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW weiter. Manche Fälle erfordern viel Geduld. Wir haben ihn.
Dieses Jahr hat uns gezeigt, dass Informationsfreiheit in Deutschland keine Selbstverständlichkeit ist. Dafür muss jeden Tag gekämpft werden – vor Gericht, in der Öffentlichkeit und in den Ämtern der Republik. Wir schauen genau hin und reklamieren bei Bedarf weiter.
nach Einreichung einer Klage beigelegt (4)
- Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes der Ampel-Koalition
- Kostenfolgenabschätzung für die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes
- Dokumente zur Beilegung von Protesten gegen die Auflösung des CSD Schönebeck
- Vergleich der ICE-Strecke von Hannover nach Hamburg
1. Instanz gewonnen (3)
- Interne Mitteilung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage zur Familienzusammenführung
- Geltungsbereich des Sächsischen Transparenzgesetzes
- Verträge zwischen JVA Hahnöfersand und dem Telekommunikationsdienstleister Telio
1. Instanz gewonnen und im Berufungsverfahren (3)
- Beteiligungsportfolio der VBL (Versorgungseinrichtung des Bundes und der Länder)
- Unredigierte Veröffentlichung der Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu Nigeria und Iran
- Leistungsprüfung der Bundesstraße B247
1. Instanz teilweise gewonnen und im Berufungsverfahren (1)
- Kommunikation Gesundheitsminister Jens Spahn mit Andrea Tandler
verloren (1)
Die Unterlagen zum Streckenvergleich der ICE-Strecke Hannover-Hamburg wurden vom Verkehrsministerium veröffentlicht:
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