Die Grenzkontrollen innerhalb der EU wurden vor mehr als 40 Jahren abgeschafft. Seitdem gilt das Schengener Abkommen. Dennoch sind Kontrollen an den deutschen Grenzen zum Dauerzustand geworden. Die EU-Kommission fordert ein Ende dieser Praxis. Doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bleibt bei seinem Kurs. Wir veröffentlichen ein Dokument, das zeigt, wie verzerrt sein Argument für Grenzkontrollen ist.
Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind nur vorübergehend und aus triftigem Grund zulässig. Wenn ein EU-Mitgliedstaat vorübergehend seine Grenzen kontrolliert, muss die Regierung der EU-Kommission regelmäßig erklären, warum dies erforderlich ist. Dies geschieht in sogenannten Benachrichtigungsschreiben. Wir haben das aktuelle Schreiben vom Februar 2026 über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten und veröffentlichen es vollständig. Darin erläutert Bundesinnenminister Dobrindt ausführlich, warum er die Kontrollen weiterhin für notwendig hält.
Bereits 2023 führte die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser deutschlandweite Binnengrenzkontrollen ein. Dobrindt hat diese Praxis seit seinem Amtsantritt massiv ausgebaut. Asylsuchende können nun an der Grenze zurückgewiesen werden, was nach Ansicht der Gerichte eine illegale Praxis ist. Die aktuelle Bestellung läuft bis September 2026.
Brüssel fordert ein Ende der Grenzkontrollen
Anfang Juni 2026 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, die Grenzkontrollen zu beenden: „Aus Sicht der EU-Kommission ist ein schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen in den neun Mitgliedstaaten, in denen sie derzeit bestehen, möglich und angemessen – auch in Deutschland“, sagte Migrationsbeauftragter Magnus Brunner, der Mitglied der österreichischen ÖVP ist, der Schwesterpartei von Dobrindts CSU. Die Kommission stützt ihre Einschätzung auf die bald in Kraft tretende Europäische Asylreform (GEAS) und einen „drastischen“ Rückgang der Zahl der Asylbewerber.
Tatsächlich sinken die Zahlen seit 2024 kontinuierlich. Im vergangenen Jahr beantragten rund 113.000 Menschen in Deutschland Asyl – etwa halb so viele wie im Vorjahr. Wenn man das Pandemiejahr 2020 ausklammert, ist das der niedrigste Wert seit 2013.
Für Dobrindt sind die sinkenden Zahlen offenbar kein Grund, die Kontrollen aufzuheben. Im Gegenteil: „Wir konnten in den letzten Monaten sehen, wie wirksam unsere Maßnahmen sind, illegale Migration zurückzudrängen“, antwortete Dobrindt in Brüssel. Diese Erfolge sollten nicht gefährdet werden. Erst wenn der Schutz der EU-Außengrenzen besser wird, können wir über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen sprechen.
Die Absurdität von Dobrindts Argumentation: In dem Mitteilungsschreiben verweist er darauf, dass die EU-Kommission im Jahr 2025 festgestellt habe, dass das deutsche Asylsystem belastet sei. Er ignoriert, dass dieselbe Kommission derzeit zu dem Schluss kommt, dass Grenzkontrollen nun unnötig seien.
Krumme Argumente
Auch andere Argumente, mit denen Dobrindt die Fortsetzung seiner Isolationspolitik unterstützen will, scheinen unbegründet. Er argumentiert, dass die Gerichte aufgrund der steigenden Zahl von Asylanträgen überlastet seien. Dass jedoch immer mehr Menschen gegen ihre Asylentscheidungen klagen, sagt nichts über die Lage an den Grenzen aus. Es sagt vielmehr etwas darüber aus, wie gründlich die Asylverfahren im Vorfeld durchgeführt wurden. Ein offensichtlicher Grund für mehr Klagen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trifft seine Asylentscheidungen derzeit deutlich schneller als noch vor einigen Jahren – und nicht unbedingt gründlicher.

aus dem Mitteilungsschreiben des Bundesinnenministers an die EU-Kommission vom 14.02.2026
Dobrindt gibt außerdem an, dass Grenzkontrollen die Sicherheit deutlich erhöhen würden. Ihm zufolge könnten „grenzüberschreitende Menschen mit extremistischem oder terroristischem Bedrohungspotenzial“ möglichst frühzeitig identifiziert werden. Er erklärt nicht genau, wie das passieren soll. In der Praxis zeigt sich, dass bei Grenzkontrollen weitgehend willkürlich entschieden wird, welche Personen zur Kontrolle angehalten werden. Dabei besteht die Gefahr des Racial Profiling, also der verdächtigen Kontrollen anhand von Hautfarbe, Sprache, Herkunft oder Religion. Ein syrischer Journalist, ein Innsbrucker Völkerrechtsprofessor und ein Schwarzer klagen derzeit unabhängig voneinander gegen die deutsche Praxis an den Grenzen.

aus dem Mitteilungsschreiben des Bundesinnenministers an die EU-Kommission vom 14.02.2026
Eine solche Klage hatte bereits Erfolg. Von einer Feier zum 40. Jahrestag von Schengen in Luxemburg reiste ein deutscher Strafrechtsprofessor mit einem Linienbus zurück nach Deutschland. Er wurde sofort nach dem Grenzübertritt verdachtsunabhängig auf einem Parkplatz kontrolliert. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass diese Personenkontrolle rechtswidrig sei. Die damaligen Grenzkontrollen innerhalb der EU verstießen grundsätzlich gegen EU-Recht. Für die Kontrollen gebe es keine „nachhaltige Tatsachengrundlage“.
Rechtswidrige Praxis
Doch nicht nur, ob es Kontrollen an den Grenzen gibt und wer für eine Kontrolle ausgewählt wird, ist rechtlich umstritten. Auch die unter Dobrindt eingeführte Praxis, Menschen an der Grenze zurückzuweisen, ist mehr als fragwürdig. Mehrere Gerichte haben sie bereits für illegal erklärt. Erstmals im Juni 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, dass drei an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesene Personen – darunter ein minderjähriges Mädchen – einreisen und ein Asylverfahren durchlaufen dürfen.
Eine ähnliche Entscheidung fällte das gleiche Gericht kürzlich im Fall eines Mannes, der ebenfalls die deutsch-polnische Grenze überquerte und einen Asylantrag stellen wollte. Die Bundespolizei behauptete, der Mann habe nicht einmal gesagt, dass er Asyl suche. Das Gericht hielt die Ausführungen der Polizei für „unvollständig“. Das Gericht betonte zudem, dass jeder, der in irgendeiner Weise Schutz sucht, einen Asylantrag im rechtlichen Sinne stellt – auch ohne das Wort Asylantrag direkt auszusprechen.
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