UniVersa Versicherung erhöht PKV Beiträge 2026


Zum 1. Januar 2026 wird es für einige Versicherte bei der UniVersa private Krankenversicherung teurer, wenn die PKV-Beiträge in ihren Tarifen steigen. Während die UniVersa für das PKV-Neugeschäft bereits Beitragsanpassungen bekanntgegeben hat, folgen mögliche Änderungen bei alte Bestands- und Bisex-Tarife erfahrungsgemäß etwas später. Welche PKV-Tarife bei der UniVersa 2026 mehr kosten und wie Sie Ihre Beiträge dennoch stabil halten können, lesen Sie hier.

Diese UniVersa-Tarife sind 2026 im PKV-Neugeschäft betroffen

Hinweis: Die Übersicht zeigt repräsentative Durchschnittswerte. Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung richtet sich immer nach Alter, Eintrittsjahr und dem gewähltem Leistungsumfang. Hier finden Sie alle bisher von der UniVersa bekanntgegebenen Daten zur Beitragsanpassung 2026. Konkrete Prozentwerte je Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie offiziell bekannt werden.

Vollkostenversicherung private Krankenversicherung

Tarif Erwachsene Kinder/Jugendliche

uni-A 100

15 % bis 18 %

Kinder: beitragsstabil
Jugendliche: 14 %

uni-A 1360

9 % bis 11 %

Kinder: 11 %
Jugendliche: 10 %

uni-A 155

12 % bis 14 %

Kinder: 13 %
Jugendliche: 16 %

uni-A 310

10 % bis 11 %

Kinder: 14 %
Jugendliche: 13 %

uni-A 620

9 % bis 10 %

Kinder: 23 %
Jugendliche: 11 %

uni-A 80

11 % bis 13 %

Kinder: beitragsstabil
Jugendliche: 11 %

uni-intro│Privat 300

12 % bis 14 %

Kinder: 16 %
Jugendliche: 18 %

uni-intro│Privat 600

3 % bis 8 %

Kinder & Jugendliche
beitragsstabil

uni-intro│Privat-Spezial

2 % bis 5 %

Kinder: 31 %
Jugendliche: 20 %

uni-ST 1/100

14 % bis 15 %

Kinder: beitragsstabil
Jugendliche: 15 %

uni-ST 2/100

8 % bis 9 %

Kinder: beitragsstabil
Jugendliche: 10 %

uni-ST 3/100

11 % bis 12 %

Kinder: beitragsstabil
Jugendliche: 13 %

uni-SZ II plus

Beitragssenkung 9 %
bis 12 %

Kinder: Senkung 17 %
Jugendliche: Senkung 9 %

uni-Top│Privat 300 beitragsstabil beitragsstabil

uni-VE 1300 G

12 % bis 13 %

Kinder: 13 %
Jugendliche: 14 %

uni-VE 1300 H

12 %

Kinder: 17 %
Jugendliche: 13 %

uni-VE 2000 G 

16 %

Kinder: 17 %
Jugendliche: 21 %

uni-VE 2000 H

16 %

Kinder: 13 %
Jugendliche: 20 %

uni-VE 900 K

10 % bis 12 %

Kinder: 15 %
Jugendliche: 10 %

uni-ZA 100

4 % bis 6 %

Kinder: 3 %
Jugendliche: 5 %

uni-ZA 80

beitragsstabil

Kinder: 18 %
Jugendliche: beitragsstabil

uni-ZA 90

13 % bis 16 %

Kinder: 6 %
Jugendliche: 14 %

uni-ZZ

Senkung 11 % – 16 %

Kinder: Senkung 20%
Jugendliche: 10 %

Stand: 10.2025 

Warum erhöht die UniVersa 2026 die PKV-Beiträge?

Im Bereich der privaten Krankenversicherung sind Beitragsanpassungen eng verknüpft mit den sogenannten „auslösenden Faktoren“. Konkret geht es um Schwellenwerte zu Leistungsausgaben und Sterblichkeit, die der Gesetzgeber für jedes Jahr neu definiert. Die UniVersa ist wie jede andere private Krankenversicherung dazu verpflichtet, jährlich alle PKV-Tarife einzeln zu prüfen, ob diese die Grenzen dauerhaft überschreiten. Abhängig von der Abweichung und den jeweiligen Tarifbedingungen darf bzw. muss die UniVersa die Beiträge in den betroffenen Tarifen anpassen.

Spielraum bleibt den Versicherungen nur bei der Frage, ob sie für Beitragsanpassungen Abweichungen der Leistungsausgaben erst bei 10 % die Beiträge verpflichtend erhöhen oder bereits bei 5 % prüfen bzw. veranlassen wollen. 

Bei den Schwellenwerten ergibt sich ein interessanter Zusammenhang zu Beitragssprüngen: Erhöht der Versicherer bereits bei der  5-%-Schwelle die Beiträge, ist es wahrscheinlicher, dass Beitragserhöhungen vergleichsweise niedrig ausfallen, da durch den größeren Trigger früher auf Abweichungen reagiert werden kann. Nimmt der Versicherer erst bei 10 % Abweichung von den gesetzlichen Schwellenwerten die Erhöhung auf, sind sprunghafte Beitragsanstiege – nicht selten im zweistelligen Bereich – wahrscheinlicher. 

Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:

  • medizinische Inflation (neue Medikamente, innovative Therapien und Forschung)
  • allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!) 
  • niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins bewirken folglich geringere Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen
  • konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauer

Ein paar Zahlen verdeutlichen die Herausforderung von Sozialversicherungen wie der PKV. Laut dem Statistischen Bundesamt stieg die durchschnittliche Lebenserwartung von 1949/1951 bis 2020/2021 für Männer um 13,9 Jahre und für Frauen um 14,9 Jahre. Eine Prognose kalkulierte für das Jahr 2070 folgende Lebenserwartungen: für Frauen 88,2 Jahre (2024: 83,5 Jahre) und für Männer auf 84,6 Jahre (2024: 78,9 Jahre).

An der folgenden Grafik mit der Beitragsentwicklung bei der UniVersa für die letzten Jahre kann man leicht ablesen, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung – wie allgemein in der Branche – kontinuierlich steigen. Für einige Versicherte bei der UniVersa steht 2026 eine Beitragserhöhung an – teilweise nicht die erste innerhalb weniger Jahre:

So stiegen die Beiträge beispielsweise im Tarif uni-VE 130 G in den letzten 13 Jahren um rund 200 EUR. Vergleicht man dies mit dem gestiegenen GKV Beitrag, stellt man schnell fest, dass dies zwar mehr Geld ist, aber dennoch erheblich weniger Steigerungen als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der von 610,31 EUR auf 993,94 EUR gestiegen ist im Vergleich Zeitraum. 

Warum kommt es zu Beitragssprüngen und wie funktioniert der Bündelungseffekt?

  • Hier wirken die gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte zu Lebenserwartung und Leistungsausgaben. Liegt der festgestellte Anpassungsbedarf unter 5 % , darf dieser nicht erhöht werden. Bleibt der Bedarf auch die folgenden zwei Jahre auf diesem Niveau und steigt er im dritten Jahr z. B. auf 6 %, dann darf die UniVersa diesen Tarif anpassen. Da die vorgeschriebene Anpassung die in den Vorjahren „vermiedene“ Steigerung ausgleichen muss, kommt es zum sogenannten „Bündelungseffekt“, wobei eine einmalige Erhöhung durchaus auch zweistellig ausfallen kann.
  • Ein Beispiel: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert +14 %.

Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?

  • Liegt der Anpassungsbedarf höher als 10 %, muss die UniVersa die Beiträge für diesen Tarif auf jeden Fall erhöhen. Bei allen Tarifen mit dem geringeren 5 %-Trigger darf die UniVersa entsprechend früher reagieren – vorausgesetzt, die Abweichung wird als nicht vorübergehend eingeschätzt. 

Was können UniVersa-Versicherte jetzt tun?

Beitragserhöhungen müssen nicht einfach hingenommen werden – vor allem diese Optionen können dafür sorgen, dass die Beiträge mindestens stabil gehalten oder sogar nachhaltig gesenkt werden können. Abhängig vom gewählten Tarif und dem Versicherungsunternehmen haben Sie verschiedene Hebel.

1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG bietet in der Regel das höchste Einsparpotential. Der Wechsel in einen anderen Tarif bei der UniVersa ist nicht nur unkompliziert, sondern bietet auch wichtige Kontinuitätsvorteile:

Für Versicherte entscheidend sind hier zwei Dinge: die Altersrückstellungen und die Gesundheitsprüfung. Wechselt man nur den Tarif und nicht die Versicherung, werden die wertvollen Altersrückstellungen komplett mitgenommen. Diese sind insofern wichtig, da sie im Alter für stabile Beiträge sorgen, wenn das statistische Leistungsrisiko exponentiell steigt. Was die Gesundheitsprüfung angeht, entfällt diese, wenn der neue Tarif gleiche Leistungen bietet. Dann gilt weiterhin der Gesundheitszustand des ursprünglichen Vertrags. 

Wichtig: Falls der neue Tarif ein Leistungsupgrade bietet, kann eine Gesundheitsprüfung (für diesen Teil) nötig werden und für mittlerweile erworbene Krankheiten Risikozuschläge hervorbringen. Alternativ lassen sich Mehrleistungen meist ausschließen, wobei Leistungskürzungen immer sorgfältig abgewogen werden sollten, denn ein Mehrleistungsausschluss wirkt auch für kommenden Tarifänderung. Eine Priorisierung nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen hilft hier.  

Ein weiterer Vorteil vom internen Tarifwechsel: Versicherte stehen meist alle Tarifserien der UniVersa offen (wenn Sie noch in alten geschlossenen Tarifen der alten Welt versichert sind), häufig auch geeignete alte geschlossene Tarife, die für Neukundinnen und -kunden nicht mehr wählbar sind.

Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick

  • Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten 
  • Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
  • Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
  • Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
  • Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Alt-Tarifen
  • Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
  • Bei einem Wechsel mit KVOptimal.de: Volle Transparenz durch saubere Gegenüberstellung „Alt vs. Neu“ mit klarer Netto-Ersparnis

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der UniVersa ist häufig der beste Weg, um Beiträge zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.

2) Selbstbehalt anpassen

Die Erhöhung des Selbstbehalts ist sogar noch unkomplizierter als der interne Tarifwechsel. Wer freiwillig einen höheren Eigenbetrag für medizinische Leistungen aus eigener Tasche bezahlt – und dabei hofft, übers Jahr gesund zu bleiben –, wird mit einem Rabatt auf den Monatsbeitrag belohnt. Häufig ist ein Wechsel nicht nur zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich. Hier sollte man beide Bedingungen des alten und neuen Tarifes genau prüfen, um doppelten Selbstbehalt im angefangenen Jahr zu vermeiden.

Das Schrauben am Selbstbehalt ist vor allem für die vorstellbar, die selten krank sind bzw. Leistungen einreichen und kleinere Arztrechnungen problemlos selbst zahlen können. Ob und in welcher Höhe der Selbstbehalt sich rechnet, hängt grundsätzlich davon ab, ob die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis bleiben.

Wichtig: Bei der Ersparnis sollten Beschäftigte unbedingt bedenken, dass ein höherer Selbstbehalt nicht nur den PKV-Beitrag senkt, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss, wobei der höhere Selbstbehalt allein getragen werden muss. Zudem ist der Selbstbehalt im Unterschied zu den PKV-Beiträgen steuerlich meist nicht absetzbar. 

Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts

  • sofortige Beitragssenkung 
  • steuerlich ggf. begünstigt
  • einfache Umsetzung

Nachteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts

  • Der geringere Beitrag reduziert die Steuerrückerstattung, die Selbstbeteiligung kann meistens nicht steuerlich angerechnet werden
  • Für künftige Tarifwechsel in Tarifgruppen mit niedrigeren Selbstbehalten ist häufig eine Gesundheitsprüfung wegen Verbesserung der Leistung (niedrigere Selbstbeteiligung) nötig

Unser Tipp: Lassen Sie sich 1 bis 2 Szenarien durchrechnen – mit und ohne Einreichen von Rechnungen – bevor Sie über eine Erhöhung des Selbstbehalts entscheiden.

3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)

Vielfach sind Beitragseinsparungen möglich, indem verzichtbare Leistungen aus dem Vertrag gekürzt werden. Mit anderen Worten: Wenn der Versicherungsschutz sich eng am „Nutzungsprofil“ orientiert. Vielleicht können Sie auf Leistungsbereiche wie freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Heilpraktikerleistungen verzichten – und dadurch sparen?

Leistungen sollte immer bedächtig gekürzt werden. Basics wie Hospiz- und Palliativleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, die Anschlussheilbehandlung sowie implantologische Leistungen beim Zahnersatz sollten unbedingt erhalten bleiben.

4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen

Viele machen sich angesichts kontinuierlich steigender PKV-Beiträge Sorgen, dass sie vor allem im Alter Probleme haben könnten, diese weiterhin zu zahlen. Wer befürchtet, dass die private Krankenversicherung später finanziell zur Belastung werden können, kann vorsorgen. Grundsätzlich wirken im Ruhestand die Altersrückstellungen. Zusätzlich können sogenannte Beitragsentlastungstarife abgeschlossen werden, mit denen ein Zusatzbeitrag angespart wird, der Ihre Beitragshöhe im Ruhestand garantiert reduziert. 

Da der BET-Beitrag in der Regel wie der PKV-Beitrag bis zur Höchstgrenze vom Arbeitgeber hälftig bezuschusst wird, ist er für abhängig Beschäftigte besonders lohnend. Hinzu kommt, dass die BET-Beiträge steuerlich absetzbar sind im Umfang der gewählten PKV. 

Vorteile des Zusatzbeitrags BET

  • garantierte Entlastung im Rentenalter
  • AG-Zuschuss möglich
  • steuerlich begünstigt

Wichtig: Die Beitragshöhe sollte so gewählt werden, dass sie problemlos leistbar ist. Der BET-Vertrag bietet idealerweise flexible Regeln zur Anpassung und Beendigung sowie ggf. eine Beitragsbefreiung bei bestimmten Ereignissen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich das Szenario mit BET-Tarif inklusive Zuschuss und Steuern im Vergleich zur erwarteten Ruhestandsprämie durchrechnen.

5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen

Für viele dürfte überraschend sein, dass die Kündigung und der Wechsel der PKV hier nicht vorher erscheinen. Gerade nach höher ausfallenden Beitragserhöhungen ist der Reflex da, dem Frust nachzugeben und zu kündigen. Eine Kündigung der PKV ist jedoch erfahrungsgemäß nur für Versicherte mit kurzer Versicherungsdauer denkbar. Sie haben bisher geringe Altersrückstellungen angespart, die sie bei einer Kündigung teilweise relativ „schmerzfrei“ verlieren könnten. Auch die zwangsläufig zu wiederholende Gesundheitsprüfung würde wohl meist keine weiteren relevanten Risiken feststellen, die es zu versichern gibt. 

Unser Tipp: Schöpfen Sie zunächst alle internen Optionen wie Tarifwechsel oder eine Erhöhung des Selbstbehalts aus. Für den Wechsel ist es ratsam, von ungebundener Seite zwei bis drei Angebote einzuholen und diese mit dem Fokus auf Netto-Gesamtkosten, Übertragungswerten (Altersrückstellungen), Leistungsdetails und Stabilität zu vergleichen.

Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben.

Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV

  • eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen oder teilweisen Leistungsausschlüssen führen
  • Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden

6) Erhöhung formal prüfen lassen

Für viele bereits Routine, ist auch die Prüfung von Vertragsunterlagen immer sinnvoll, weil Fehler überall passieren können. Tatsächlich gibt es einige (überschaubare) Fälle von unwirksamen Beitragserhöhungen, die eine Beitragserhöhung unwirksam machen bzw. Nachberechnungen und Rückerstattungen zur Folge haben. 

Darauf können Sie achten:

  • Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein.
  • Wurden alle Fristen eingehalten? 
  • Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen, seien aber vorsichtig, wenn man bezüglich der entstehenden Kosten nur mit einer Übernahme der Rechtsschutzversicherung den Fall annimmt. Dies deutet unserer Erfahrung nach immer darauf hin, dass der Streitwert tendenziell sehr überschaubar ist.

Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur UniVersa-Beitragserhöhung

Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der UniVersa sorgen bei vielen Versicherten für Unmut bis hin zu echten Geldsorgen: Soll ich bleiben, wechseln oder den Selbstbehalt anpassen?

Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur UniVersa Beitragserhöhung.
Checkliste: UniVersa-Beitragserhöhung – Ihr persönlicher PKV-Quick-Check

So verwenden Sie die PKV-Checkliste

  1. Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
  2. Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
  3. Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.

Was passiert danach?

  • Wir prüfen Ihre Situation individuell:
    • interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
    • sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
    • Beitragsentlastungstarif,
    • ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
    • und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
  • Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.

Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch – das beschleunigt die Prüfung.

FAQ UniVersa Beitragserhöhung 2026

Bleibt der Arbeitgeberzuschuss nach einem Tarifwechsel erhalten?

Ja, der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bleibt beim internen Tarifwechsel erhalten, da das Versicherungsverhältnis grundsätzlich bestehen bleibt und sich nur bestimmte Vertragsteile ändern.

Lohnt es sich, für die Beitragsrückerstattung (BRE) keine Rechnungen einzureichen?

Die Option Beitragsrückerstattung lohnt sich dann, wenn der erwartete Rückerstattungsbetrag die Summe der Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente etc. übersteigt. Sobald die Rechnungen jedoch höher ausfallen als der mögliche Rückerstattungsbetrag, ist es günstiger, die Rechnungen doch einzureichen und eine Rückerstattung abzulehnen. Einkalkuliert werden muss, dass die Beitragsrückerstattung die steuerlich absetzbaren PKV-Beiträge entsprechend reduziert.

Wie ist das steuerlich – welche Beiträge kann ich absetzen?

Die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen theoretisch vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen sind allerdings Leistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen wie Heilpraktikerleistungen, Einbettzimmer etc. Sie können als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze angesetzt werden. Mögliche Beitragsrückerstattungen werden von den PKV-Prämien abgezogen. In der Regel liegt die Höhe der Vorsorgeaufwendungen zwischen 85 %- 96 % auf den gesamten Betrag der PKV inkl. Pflegepflichtversicherung.

Muss ich mein Krankentagegeld nach einer Beitragserhöhung überprüfen oder anpassen?

Ja. Nach einer Beitragserhöhung kann je nach Änderungshöhe auch die Höhe des Krankentagegelds geprüft werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Viele Tarife sehen bereits vor, dass das Krankentagegeld alle paar Jahre an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird. Fristen zur Nachversicherung sind häufig an die Einkommenserhöhung geknüpft, sodass die Zeit nach Einkommenssteigerung nicht länger als 2 Monate beträgt ohne Gesundheitsprüfung. Daher ist Eile geboten. 

Gilt die Erhöhung auch für die Pflegepflichtversicherung (PPV)?

Nein, die Pflegepflichtversicherung ist ein separater Zweig. Beitragsanpassungen können hier auch dann anstehen, wenn die private Krankenversicherung nicht selbst betroffen ist. Sie sind oft eine Folge politischer Reformen bei der Pflege. So hat es in den letzten vier Jahren starke Steigerungen gegeben, nicht nur in der sozialen Pflegeversicherung. Durch die Einführung der Pflegegrade mit Pflegegrad 1-5 und steigenden Personalkosten, mussten auch die Einnahmen erhöht werden. 

Reicht es, den Selbstbehalt zu erhöhen – und wann rechnet sich das?

Je nachdem, wie viel man einsparen möchte oder muss, kann es reichen, den Selbstbehalt zu erhöhen. Mit einem steigenden Selbstbehalt, räumen die Versicherer bestimmte Rabatte ein. Ein höherer Selbstbehalt lohnt nur dann, wenn die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis bleiben. Dabei sollte beachtet werden, dass ein niedrigerer Beitrag durch eine höhere Selbstbeteiligung die steuerlich absetzbaren Kosten verringert und ein späterer Wechsel in einen niedrigeren Selbstbehalt oftmals schwierig ist.

Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse beim internen Tarifwechsel?

Was die Wartezeiten anbelangt: Nein. Beim PKV-Tarifwechsel läuft die Versicherungsdauer weiter, weshalb bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte u. a. Wartezeiten normalerweise bestehen bleiben. Infolge eines internen Tarifwechsels können Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Dies ist typisch, wenn sonst Mehrleistungen (Stichwort Leistungsupgrade) im neuen Tarif mit Risikozuschlägen belegt werden würden.

Können bestehende Risikozuschläge später reduziert oder gestrichen werden?

Das ist grundsätzlich möglich. Auf Antrag können wieder beschwerdefreie Versicherte (der gefahrerhebliche Umstand muss entfallen) z. B. bei einer überstandenen Venenerkrankung oder Blutdruck der wieder im Normalbereich ist ohne Medikamente eine Reduzierung oder den Entfall von Risikozuschlägen beantragen. Auch das hilft dabei, die PKV-Beiträge zu senken. Die Beschwerdefreiheit muss jedoch drei Jahre und länger vorliegen. 

Ist eine Rückkehr in die GKV für mich eine Option – und unter welchen Voraussetzungen?

Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
– zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung
– beim Start ins Berufsleben (z. B. nach Studium oder Ausbildung)
– beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis 
– wenn durch Jobwechsel, Teilzeittätigkeit etc. das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt
– für Versicherte ab 55 Jahre gilt zusätzlich: Sie können nur wechseln, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert waren.
– ab 55 Jahren ist es dann nur noch unter sehr engen und schwierigen Bedingungen für sehr einkommensschwache Kreise möglich.

Was passiert mit Optionen/Bonusprogrammen, wenn ich intern wechsele?

Bei einem internen Wechsel innerhalb bisherigen Versicherers handelt es sich nur um eine Änderung des Vertrags. Die private Krankenversicherung und Alterungsrückstellungen, Wartezeiten, aber auch Bonussysteme oder Optionen wie die Beitragsrückerstattung bleiben in der Regel unverändert bestehen, wenn weiterhin die Bedingungen erfüllt werden wie die Inanspruchnahme keiner (oder geringer) Leistungen.

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