Die AfD klagt und die Leitung der Technischen Universität (TU) Berlin gibt nach: Anfang Juni durfte ein Linker-Studentenkongress nur mit zahlreichen Programmänderungen stattfinden. Andernfalls wäre die Veranstaltung komplett abgesagt worden. Interne Dokumente, die wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) veröffentlicht haben, zeigen: Die Universitätsleitung wollte weitaus stärkere Eingriffe, als die AfD forderte. Die TU wollte sogar doppelt so viele Programmpunkte streichen.
AfD-Anwalt forderte Programmänderungen
Mehr als 1.700 Menschen kamen zum Antifaschistenkongress „Take back the Future“. Organisiert wurde es vom Sozialdemokratischen Studierendenbund (SDS) und der Gruppe Studierende gegen Rechts an der TU Berlin. Doch einige der über 90 Panels und Vorträge sorgten schon im Vorfeld für Schlagzeilen: Die TU-Leitung intervenierte und drohte damit, zumindest Teile der Veranstaltung auf dem Campus zu verbieten. Um den Kongress nicht zu gefährden, mussten vier Vorträge in Räume außerhalb der TU verlegt werden. Zehn weitere erhielten neue Titel. So wurde beispielsweise der Vortrag „Björn Höcke: Enthüllung eines Faschisten“ des Soziologen Andreas Kemper am Ende zu „Warum man Björn Höcke einen Faschisten nennen kann“.
Der Programmeingriff sorgte für Schlagzeilen und Diskussionen – vor allem, weil ihm eine Beschwerde der Berliner AfD vorausgegangen war. Wenige Tage vor dem Parteitag schickte ein bekannter AfD-Anwalt ein „Informations- und Abmahnungsschreiben“ an die Universitätsleitung. Er sah in einigen Vorträgen einen „schwerwiegenden Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates“ und drohte mit rechtlichen Schritten. Ob dieses Schreiben existierte, wollte die TU bisher weder bestätigen noch dementieren. Wir veröffentlichen es zusammen mit internen Dokumenten der Berliner Senatsverwaltung.
Aus den Unterlagen geht hervor: Die TU-Leitung hat die Drohungen des AfD-Anwalts nicht nur ernst genommen, sie hat den Einsatz sogar noch deutlich erhöht. Der AfD-Anwalt kritisierte in seinem Brief lediglich sieben Programmpunkte. Doch die TU forderte die Veranstalter auf, 14 Programmpunkte zu streichen; also doppelt so viele. Gegen den Vortrag über Björn Höcke, der in der öffentlichen Debatte um die Beinahe-Ablehnung vielfach zitiert wurde, hatte die AfD keinerlei Einwände. Auch die Vorführung eines antifaschistischen Films, eines Impulses zu den Strategien der Neuen Rechten oder eines Vortrags über die Formen des Widerstands gegen den Faschismus sollte auf Wunsch der TU-Leitung abgesagt werden, obwohl sie im Brief des AfD-Anwalts nicht erwähnt wurden.
„Neutralitätsgebot“: TU folgt AfD-Argument
Wie kommt es, dass eine Universität weitaus stärker in einen linken Studierendenkongress eingreift, als die AfD und ihr Anwalt fordern? Auf Nachfrage erklärte die Leitung der TU, sie habe nicht auf Grundlage des Anwaltsschreibens gehandelt, sondern im Einklang mit der „ständigen Verwaltungspraxis der TU Berlin“ und im Hinblick auf die bevorstehende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. In einigen Vorträgen, die in Räumen außerhalb der Universität stattfanden, ging es um den Wahlkampf der Linkspartei.

Von der TU Berlin beantragte Absagen im Kongressprogramm
Interne E-Mails zwischen der Universität und der Berliner Senatsverwaltung für Bildung zeigen jedoch: Die TU begann unmittelbar nach Eingang des Anwaltsschreibens mit der Prüfung des Kongresses. In ihren E-Mails übernahm die TU-Leitung das Argument des AfD-Anwalts, der Kongress drohe mit einem Verstoß gegen das „Neutralitätsgebot“. Und sie erklärte die Absicht: Man wolle „der Gefahr vorbeugen, dass Dritte rechtliche Schritte einleiten“.
„Die AfD hätte hier keinen Rechtsweg gehabt“
Es ist die erste große politische Kontroverse an der TU seit dem Amtsantritt von Präsidentin Fatma Deniz im April 2026. Im vergangenen Jahr wehrte sich die TU erfolgreich gegen einen juristischen Angriff der AfD wegen eines Studentenbanners an der Fassade. Die damalige TU-Leitung argumentierte vor Gericht, dass die Universität jahrzehntelang politische Äußerungen und politische Veranstaltungen geduldet habe.
Die TU-Leitung erntete für ihren Kurswechsel viel Kritik. „Staatliche Neutralität bedeutet nicht, demokratische und antidemokratische Positionen gleichzusetzen“, schreibt die Union für Bildung und Wissenschaft in einer Stellungnahme. Es ist fraglich, warum das Neutralitätsgebot überhaupt auf einem von Studierenden organisierten Kongress angewendet wird.
Ähnlich urteilt der Rechtswissenschaftler Max Lenz: „Die Aussagen auf dem Kongress sind keine Aussagen der TU, sondern höchstens des Veranstalters.“ Die studentischen Organisatoren sind nicht zur Neutralität verpflichtet. Laut Lenz sei es verständlich, dass parteiische Vorlesungen auf dem Universitätsgelände nicht zugelassen werden. Als Universität ist es keineswegs akzeptabel, mit der kurzfristigen Absage des gesamten Kongresses zu drohen und sogar in die Titel wissenschaftlicher Vorträge einzugreifen. Sein Fazit: „Die AfD hätte hier keinen Rechtsweg gehabt, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Verwaltungsgerichte das genauso gesehen hätten.“
Der TU-Präsident erhielt Lob von anderen. Der wissenschaftspolitische Sprecher der Berliner AfD erklärte, er sei Fatma Deniz dankbar, dass sie unmittelbar nach Erhalt der Hinweise der AfD eingeschritten sei.
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