Angezeigt – Wenn Strafrecht gegen Journalismus eingesetzt wird


Journalisten werden unter anderem immer wieder Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede und üble Nachrede vorgeworfen. Wer Strafanzeige erstattet, möchte oft einschüchtern und eine Berichterstattung verhindern, die ihm missfällt. In der Praxis ermittelt der Staat und die Beschwerdeführer tragen in der Regel keine Kosten, selbst wenn die Vorwürfe unbegründet sind. Ziel unseres Workshops ist es, Journalisten rechtliches und praktisches Wissen zu vermitteln, um gegen sie gerichtete Strafverfahren umsichtig und angemessen zu bewältigen.

Wir wollen die Teilnehmer befähigen, strafrechtliche Risiken besser einzuschätzen und Journalisten konkrete Verhaltensempfehlungen geben, wenn gegen sie Strafanzeigen gestellt werden.

Wenn: Freitag, 29. November 2024, 16–20 Uhr

Wo: bUm – Raum für Solidarität, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Anmeldung: bis zum 22. November per E-Mail an Yasemin Uyar

Philipp WissingKoordinator der No SLAPP-Kontaktstelle, begrüßt die Teilnehmer und stellt die Veranstaltung vor. Rechtsanwalt beleuchtet aus der Perspektive des kritischen Journalismus Robert Brockhaus die Rededelikte (§§ 185 ff. StGB) sowie weitere Straftaten, die gegen die kritische Berichterstattung gerichtet sind. Er thematisiert auch, wie das Grundrecht der Pressefreiheit bei der Auslegung und Anwendung von Strafbestimmungen durch die Justiz beeinträchtigt wird. Dann setzt Hannah VosRechtsanwalt und Leiter des Rechtsteams bei FragDenStaat, stellt das Projekt Gegenrechtsschutz vor, das unter anderem Unterstützung bei Strafanzeigen von rechts bietet, auch für Journalisten, die sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen.

Bitte melden Sie sich hier bis zum 22. November per E-Mail an.



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