Lobbyismus: Brandenburgs Regierung umgeht den Kontrollausschuss

Er kommt in der Politik so häufig vor, dass er einen eigenen Namen hat: „Drehtüreffekt“. Kurz nach ihrem Amtsantritt wechseln Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft – auf eine Position in ihrem bisherigen Einflussbereich. Das Problem besteht darin, dass ehemalige Politiker Kontakte, Wissen und Einfluss aus ihren früheren Positionen monetarisieren können. Und milliardenschwere Konzerne oder Lobbyverbände können sich einen direkten Draht in die Politik erkaufen.

Um den Drehtüreffekt zu verhindern, gibt es sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Bundesländern Antikorruptionsgesetze. Auch in Brandenburg gibt es seit einigen Jahren Regeln, die Interessenkonflikte bei Seitenwechseln von Regierungsmitgliedern überwachen sollen. Doch ihre Wirkung ist offenbar gering – denn die Regierung nutzt sie kaum und nutzt eine Gesetzeslücke aus. Ein externes Beratungsgremium, das für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen sollte, war selten beteiligt. Um das herauszufinden, mussten wir die brandenburgische Regierung verklagen.

Herr Tesla und die Anwaltskanzlei Tesla

Im Sommer 2025 wurde bekannt, dass Brandenburgs Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach nach seinem Ausscheiden aus der Politik eine Beratertätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei aufgenommen hatte. Die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle hat die Landesregierung beim Kauf des Grundstücks für die Tesla-Fabrik rechtlich beraten. Später führte sie zahlreiche Verfahren für Tesla und ging in Brandenburg gegen Tesla-Kritiker vor. Steinbach trägt den Spitznamen „Mr. Tesla“, weil er als Minister wie kein anderer dafür gesorgt hat, dass das US-Unternehmen seine Fabrik im brandenburgischen Grünheide eröffnen konnte.

Das Bizarre ist: Brandenburg hat in seinem Ministergesetz Regelungen, die möglichen Zusammenhängen und Interessenkonflikten vorbeugen sollen. Ehemalige Regierungsmitglieder müssen jede Stelle, die sie annehmen möchten, zwei Jahre lang melden. Die Landesregierung kann die Tätigkeit untersagen, wenn die Befürchtung besteht, dass öffentliche Interessen geschädigt werden; Zum Beispiel, wenn es um Jobs im bisherigen Aufgabenbereich oder bei Unternehmen und Personen geht, mit denen man als Minister zusammengearbeitet hat.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Landesregierung „ihre Entscheidung über ein Verbot auf Empfehlung eines fünfköpfigen Beratungsgremiums trifft“. Schließlich muss die Landesregierung ihre Entscheidung und die Empfehlung des Ausschusses veröffentlichen. Dieser Ansatz soll laut Gesetzesbegründung die Objektivität der Entscheidung fördern und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen stärken. Doch im Fall Steinbach passierte davon zunächst nichts – obwohl der Ex-Minister der Regierung mitgeteilt hatte, dass er für CMS Hasche Sigle arbeitete. Erst nachdem wir und andere Medien über den Fall berichtet hatten, prüfte die Staatskanzlei den Fall erneut. Erst dann schaltete sie das im Gesetz vorgesehene Gremium ein und untersagte Herrn Tesla schließlich den neuen Job.

Unsere Klage zeigt: Der Ausschuss war kaum beteiligt

Doch Steinbachs Fall ist nicht der einzige, bei dem die Staatskanzlei den Außenausschuss außer Acht gelassen hat. Seit 2020 haben nur zwei von sechs weiteren Berichten über Folgeaktivitäten den Ausschuss erreicht. Die Landesregierung musste dies offenlegen, nachdem ein Gericht sie zur Beantwortung unserer Presseanfrage verpflichtet hatte. Trotz mehrmaliger Nachfrage hatten wir keine Auskunft erhalten und haben daher Klage eingereicht. Auf Nachfrage erklärte eine Regierungssprecherin, dass das Vorgehen rechtskonform sei und nicht im Widerspruch zu den Antikorruptionsregeln im Ministergesetz stehe.

Das Brandenburger Ministerialgesetz weicht in einigen Formulierungen von seinem Vorbild ab – der entsprechenden Regelung auf Bundesebene. Doch diese kleinen Abweichungen führen zu einer entscheidenden Gesetzeslücke: Meldet ein Ex-Regierungsabgeordneter seinen neuen Job der Landesregierung, muss die Landesregierung überhaupt nicht reagieren. Und nur wenn die Regierung eigenständig beabsichtigt, die Aktivität zu verbieten, muss sie den externen Beratungsausschuss einschalten – also den Ausschuss, dessen Empfehlung laut Gesetz die Grundlage für die Entscheidung über ein Verbot der Aktivität sein soll oder nicht.

In der Praxis bedeutet dies, dass in den meisten Fällen allein die Landesregierung beschließt, den bisherigen Regierungsmitgliedern keine weitere Prüfung der neuen Tätigkeit zu ermöglichen. Diese Interpretation wird auch durch eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam gestützt, auf die eine Regierungssprecherin verweist. Aus dem Gesetz könne nicht abgeleitet werden, dass „die Landesregierung immer nach einer Beschwerde eine (positive oder negative) Entscheidung über das Verbot trifft“, heißt es. Ein Untersagungsverfahren inklusive Anhörung und Einschaltung des Gremiums wird nur dann stattfinden, wenn ein entsprechender Wille der Landesregierung vorliegt.

„Es macht also überhaupt keinen Sinn.“

Ehemalige Mitglieder des Beratungsgremiums und Abgeordnete, die die Antikorruptionsregeln mit eingeführt haben, sind überrascht, wie das Gesetz nun interpretiert und umgesetzt wird. Ihr einhelliger Tenor: Das ergibt überhaupt keinen Sinn.

„Mit der externen Kommission wollten wir sicherstellen, dass es eine unabhängige Entscheidungsgrundlage gibt“, sagt Thomas Domres. Er saß bis 2024 für die Linke im Landtag und war Mitglied des Hauptausschusses, in dem der Gesetzentwurf zur Regelung der Ausschussanhörung beraten wurde. Mit der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesänderungen im Jahr 2022 waren die Grünen Teil der rot-schwarz-grünen Landesregierung. „Das Ministergesetz muss dringend verschärft werden“, fordert der Grünen-Landesvorsitzende Clemens Rostock. Der Fall Steinbach hat gezeigt, dass die aktuellen Regelungen nicht ausreichen.

Gesetz offensichtlich schlecht konstruiert

Das externe Gremium wurde eingeführt, nachdem eine Evaluierung des Ministergesetzes dies empfohlen hatte. Ein unabhängiges Gremium würde einen wesentlichen Beitrag zur Legitimierung staatlicher Entscheidungen leisten, erklärten die Experten.

Auch Timo Lange vom Verein Lobbycontrol betont, dass das Gremium ein „Korrektiv für die Landesregierung“ sein solle. „Aber wenn sich die Regierung das Recht vorbehält, zu entscheiden, welche Fälle sie dem Ausschuss vorlegt, untergräbt das seine Funktion“, sagt er. Das brandenburgische Gesetz ist offensichtlich mangelhaft konstruiert.

Die Staatskanzlei äußert sich nicht dazu, ob sie beim Ministergesetz Nachbesserungsbedarf sieht. Auch zu der Kritik, dass das derzeitige Verfahren dem Zweck des Gesetzes, Transparenz und Vertrauen in Regierungsentscheidungen zu schaffen, zuwiderlaufe, nimmt es keine Stellung.

→ Über unsere Klage

→ Über den Gerichtsbeschluss

→ Zu unserer Berichterstattung über den Seitenwechsel von Herrn Tesla

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