Deshalb ist die AfD verfassungswidrig

Die AfD ist verfassungswidrig. Das zeigt die Analyse von rund 2.500 Dokumenten. Grundlage dafür ist die mehr als einjährige Arbeit von Juristen, Rechtsextremismus-Experten und Datenanalysten der Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Ihr Rechtsgutachten zeigt: Mit ihren Zielen und Handlungen missachtet die AfD systematisch grundlegende Konzepte der Verfassung: das Prinzip der Demokratie und der Menschenwürde.

Für ihren Bericht hat die GFF mehr als drei Millionen öffentlich zugängliche Daten von AfD-Fraktionen, -Verbänden und -Funktionären, darunter Wahlprogramme, Reden und Social-Media-Beiträge, gesammelt, katalogisiert und juristisch ausgewertet.

Es ist der bislang umfassendste Bericht seiner Art und ein entscheidender Beitrag zur Debatte über ein mögliches Verbot der AfD. Aufgrund ihrer Erkenntnisse hält die GFF es für wahrscheinlich, dass ein gültiger Verbotsantrag erfolgreich sein wird. Weil sich die Anwälte konkret mit der Verfassung und früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – etwa im Verbotsverfahren gegen die NPD – auseinandergesetzt haben, könnte das Gutachten zur Blaupause für ein Verbotsverfahren werden. Ein Antrag auf ein Verbot der AfD müsste vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung kommen.

Wir wollen, dass sich jeder selbst ein Bild davon machen kann, auf welcher Grundlage der Bericht zu dem Schluss kommt, dass die AfD verfassungswidrig sei. Deshalb veröffentlichen wir alle dort verwendeten Social-Media-Beweise: in unserer AfD-Datenbank mit mehr als 2.000 Einträgen. In diesem Artikel zeigen wir exemplarische Belege aus der Datenbank für die Hauptargumente des Berichts. Der Bericht umfasst inklusive Anhänge mehr als 3.000 Seiten und stützt sich auf weitere Argumente.

Unsere AfD-Datenbank dokumentiert rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Äußerungen der AfD. Diese Inhalte spiegeln ausschließlich AfD-Positionen wider, die wir uns nicht zu eigen machen. Damit wir diskriminierende Sprache nicht ungefiltert wiedergeben, haben wir einige Begriffe geschwärzt, ohne den Beweisinhalt zu verfälschen.

Die massive Konfrontation mit solch menschenverachtenden Inhalten ist belastend. Schauen Sie nur dann in die Datenbank, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen und holen Sie sich Unterstützung, wenn es Sie stark belastet. Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei oder beim Krisen-Hotline unter 0800 / 11 10 111.

Unterdrückung politischer Gegner

Rund 220 Beweise belegen, dass die AfD politische Gegner unterdrücken und für politische Entscheidungen belangen will. Die entsprechenden Stellungnahmen stammen von 88 Personen aus allen Ebenen der AfD – von Bundessprecherin Alice Weidel über Europaabgeordnete, Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete bis hin zu kommunalen Mandatsträgern. Darüber hinaus von zehn Verbänden und Fraktionen.

Die AfD brandmarkt immer wieder Politiker anderer Parteien als „Volksfeinde“. Die Bundesregierung würde Probleme zugunsten „ausländischer Mächte“ orchestrieren, um die deutsche Bevölkerung mit „längst durchdachten Lösungen“ zu unterdrücken, schreibt die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst in einem Beitrag vom Dezember 2023.

Nicole Höchst, Landtagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz und forschungspolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion, stellvertretende Landesvorsitzende von Rheinland-Pfalz, Facebook-Beitrag vom 6. Juni
Dezember 2023

Der Zweck solcher Verschwörungsgeschichten besteht darin, ein hartes Vorgehen gegen Politiker – auch durch Missbrauch des Strafrechts – zu rechtfertigen. Die AfD fordert die strafrechtliche Verfolgung von mindestens 22 Politikern wegen ihrer politischen Entscheidungen, darunter Angela Merkel, Jens Spahn (beide CDU), Nancy Faeser (SPD), Claudia Roth, Winfried Kretschmann (beide Grüne) und Marco Buschmann (FDP). Meistens geht es um Corona oder Migrationspolitik. So teilte beispielsweise der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Sven Tritschler ein KI-generiertes Bild, das Angela Merkel in Handschellen zeigt und auf die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch die USA anspielt.

Sven Tritschler, Landtagsabgeordneter und Stellvertreter. Landesvorsitzender des Landes Nordrhein-Westfalen, Instagram-Beitrag vom 3. Januar 2026

Sven Tritschler, MdL in NRW und Stellvertreter. Landesvorsitzender des Landes Nordrhein-Westfalen, Instagram-Beitrag vom 3. Januar 2026

Auch die Zivilgesellschaft müsste vor Gericht landen, wenn es nach der AfD geht. Die EU-Fraktion der AfD will nicht nur die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch für ihr Engagement zur Rechenschaft ziehen, sondern auch die gesamte Evangelische Kirche, weil diese sich an Seenotrettungseinsätzen beteiligt hatte. Die AfD will sogar das Strafrecht gegen Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden missbrauchen.

Björn Höcke, Landtagsabgeordneter in Thüringen, Landesvorsitzender & Fraktionsvorsitzender Thüringen, X-Post von Anfang Mai 2025, mittlerweile gelöscht; Screenshot bei @Coolnasenbaer vom 4. Mai 2025

Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender des Landes Thüringen und Fraktionsvorsitzender
Thüringen, X-Post von Anfang Mai 2025, inzwischen gelöscht; Screenshot bei @Coolnasenbaer vom 4. Mai 2025

Wer mit dem Strafrecht gegen demokratisch legitimierte Entscheidungen vorgehen und politische Gegner vor Gericht bringen will, verstößt gegen die Grundlagen der Demokratie. „Forderungen zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner deuten auf eine demokratiefeindliche Zielsetzung hin, wenn sie eindeutig politisch motiviert sind und tatsächliche Straftaten nicht geahndet werden sollen“, schreiben die Experten.

Rassismus, insbesondere antimuslimische Stimmung

Ein zentraler Grundsatz des Grundgesetzes ist die Menschenwürde. Es steht aus gutem Grund an erster Stelle der deutschen Verfassung. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1. Doch laut GFF missachtet die AfD diesen Grundsatz systematisch und in mehreren Bereichen. Besonders deutlich wird dies in rassistischen und insbesondere antimuslimischen Äußerungen und Forderungen. Muslime werden in unzähligen Nachrichten und Posts als Bedrohung dargestellt, und die AfD verwendet oft Vokabeln, die an Kriege erinnern.

Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter aus Sachsen, X-Post vom 08.06.2023

Maximilian Krah, MdB, X-Post vom 08.06.2023

Dementsprechend fordert die AfD Verbote für den Bau von Moscheen und Muezzinrufe oder ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Die Experten argumentieren, dass dadurch die Rechtsgleichheit der Muslime und letztlich ihre Menschenwürde verletzt würden.

Gleichzeitig zielt die Politik der AfD laut GFF-Bericht darauf ab, einen bestimmten Teil der Bevölkerung politisch und rechtlich zu privilegieren: die Menschen, die nach dem ethnokulturellen Volksverständnis der AfD als Deutsche gelten. Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund werden nicht berücksichtigt. Dies ist ein klarer Widerspruch zum Volksbegriff im Sinne des Grundgesetzes.

Christina Baum, Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes, Facebook-Beitrag vom 22.01.2020

Christina Baum, Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes,
Facebook-Beitrag vom 22. Januar 2020

Die AfD fordert unter anderem Privilegien bei der Geburt von Kindern, die ihrem Verständnis vom Deutschen entsprechen. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD im Herbst 2026 an die Macht kommen könnte, fordert die Partei „Sonderklassen“ für Flüchtlingskinder.

Auch die AfD will Straftäter ausbürgern, wenn sie eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Allerdings sei die Ausbürgerung in diesem Fall verfassungswidrig, heißt es in dem Bericht. Die Betroffenen würden im Vergleich zu Menschen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ungleich behandelt.

Alice Weidel, Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, Bundessprecherin und Fraktionschefin, X-Post vom 07.11.2023

Alice Weidel, Bundessprecherin und Fraktionschefin, X-Post vom 07.11.2023

Und offenbar ist die Ausbürgerungsforderung der AfD nicht daran geknüpft, dass jemand tatsächlich eine Straftat begangen hat. Zu den Beweisen zählen auch Ausweisungsaufrufe gegen zehn prominente Deutsche mit Migrationsgeschichte, die eine andere politische Meinung haben als die AfD.

Alice Weidel, Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, Bundessprecherin und Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Twitter-Beitrag vom 17. Februar 2018

Alice Weidel, Abgeordnete aus Baden-Württemberg, Bundessprecherin und Vorsitzende des
Bundestagsfraktion, Twitter-Beitrag vom 17. Februar 2018

Besonders deutlich wird die Feindseligkeit der AfD gegenüber Schutzsuchenden. Vor der Bundestagswahl 2025 verteilte der AfD-Bezirksverband Karlsruhe Flyer, die wie Flugtickets aussahen und auf denen die Aufschrift „Abschiebeticket“ stand. Die Flyer wurden auch an andere Kreisverbände weitergegeben; Medienberichten zufolge wurden sie erstmals auf dem AfD-Bundesparteitag Anfang 2025 in Riesa verbreitet.

Darüber hinaus haben verschiedene Ebenen der AfD einen „Abschiebekalender“ erstellt und verbreitet. Der Kalender enthält Bilder von zwölf Flugzeugen, die der Landtagsabgeordnete Miguel Klauß als die „zwölf schönsten Abschiebeflugzeuge“ bezeichnet.

Diverse Medienberichte u.a. ZDF: "AfD-Abschiebescheine: Polizei ermittelt, 14. Januar 2025

Diverse Medienberichte, u.a. ZDF: AfD-„Abschiebescheine“: Polizei ermittelt, 14.01.2025

Der Bericht sieht in solchen Maßnahmen ein klares Zeichen dafür, dass das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf ein Asylverfahren untergraben wird. „Wer die Abschiebung als Wettbewerb oder Feier darstellt, droht, den Einzelnen nicht mehr als Rechtssubjekt zu behandeln, dessen Situation geprüft werden sollte“, schreiben die Anwälte. Stattdessen sind Menschen nur Objekte, die mit allen möglichen Mitteln entfernt werden müssen.

Anti-queeres Verhalten

Als Merkmal der AfD nennt der Bericht auch die Feindseligkeit gegenüber queeren und insbesondere transsexuellen Menschen. Die Datenbank enthält rund 100 Beweise, bei denen das Recht der Menschen auf Achtung missachtet wurde. Neben allgemeiner Verunglimpfung negiert die AfD häufig die Geschlechtsidentität von Menschen, beispielsweise durch Deadnaming oder Misgendering.

AfD-Landesverband Niedersachsen, X-Post vom 01.11.2024

AfD-Landesverband Niedersachsen, X-Post vom 01.11.2024

Nicht alle Äußerungen sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig

Der Bericht analysiert auch weitere diskriminierende und abfällige Äußerungen der AfD. Beispielsweise gibt es strukturell antisemitische oder behindertenfeindliche Tendenzen. Nach Ansicht der GFF reichen diese Aussagen jedoch in ihrer systematischen Struktur und Häufung nicht aus, um die AfD insoweit als verfassungswidrig einzustufen. Ebenso gibt es derzeit nur vereinzelte Hinweise, aber keine strukturellen Belege dafür, dass die AfD nachweislich auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie selbst oder auf die Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz drängt.

Das letzte Verbotsverfahren gegen eine deutsche Partei scheiterte 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht. Damals stellten die Richter fest, dass die rechtsextreme NPD verfassungswidrig sei, gleichzeitig sei die Partei aber zu unbedeutend, um eine echte Gefahr für die Demokratie darzustellen. Bezüglich der AfD kommt das GFF-Team im Bericht zu einem anderen Ergebnis. Das Vorgehen der AfD sei geplant, schreiben die Autoren. Die Partei delegitimiert den Staat teilweise aggressiv und unterhält Kontakte in die USA, nach Russland oder an die rechtsextreme Front. „Es hat das Potenzial, seine Ziele zu erreichen“, lautet die mahnende Einschätzung der Experten.

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