Was in Berlin angesagt ist, verbreitet sich schnell bundesweit. Leider könnte dies auch für die massiven Einschränkungen der Informationsfreiheit gelten: Letzte Woche hat der Berliner Senat beschlossen, das landeseigene Informationsfreiheitsgesetz zu streichen, das den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht. Das Gesetz sorgt tatsächlich für Transparenz behördlicher Abläufe, ermöglicht den Bürgern die Kontrolle des Staates und stärkt so das Vertrauen in staatliche Strukturen. Der aktuelle Angriff auf das Recht ist daher auch ein Angriff auf demokratische Strukturen – der auch in anderen Ländern zum Präzedenzfall werden könnte. Andere von CDU und SPD geführte Bundesländer haben bereits ähnliche Maßnahmen angekündigt.
Es ist noch nicht ganz absehbar, welche drastischen Folgen die neu in das Berliner Gesetz aufgenommenen Bereichsausnahmen und Ausnahmeregelungen in der Praxis haben werden. Eines ist jedoch klar: Insbesondere die neuen Bereichsausnahmen haben unüberschaubare Folgen und könnten zu einer endlosen Anwendung auf eine Vielzahl von Anträgen führen. Es geht nicht nur darum, neue Ausnahmen hinzuzufügen: Informationspflichten wurden für ganze Bereiche der Gesellschaft wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Ernährung und sogar Wasser abgeschafft.
Informationen über Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, die Frage nach den Kosten einer Brückensanierung – all das fällt nun in den Ausnahmebereich. Besonders problematisch ist, dass dadurch auch für Journalisten und die Zivilgesellschaft die Aufklärung von Missständen in Politik und Verwaltung erschwert oder unmöglich gemacht wird. So wäre beispielsweise die Aufdeckung der CDU-Förderaffäre aufgrund von IFG-Anfragen, also der möglicherweise rechtswidrigen Vergabe von bis zu 3,4 Millionen Euro, nach der Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Auch Medien und Kultur sind von den Bereichsausnahmen betroffen. Zur Begründung der massiven Einschränkungen beruft sich der Berliner Senat auf das Katastrophenschutzgesetz: Das IFG solle nicht mehr gelten, sobald Informationen über kritische Infrastruktureinrichtungen im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes betroffen seien. Eine solche Rüge wie jetzt im Berliner IFG ist bundesweit beispiellos.
Zivilgesellschaft und Experten werden ignoriert
Die Einschränkungen stoßen bei Zivilgesellschaft und Experten auf breite Kritik. 38 Organisationen forderten gemeinsam, die geplante Gesetzesänderung zu stoppen. Rund 20.000 Menschen haben eine entsprechende Petition unterzeichnet.
Auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnte vor „einer Rückkehr zu einer überholten Kultur des flächendeckenden Amtsgeheimnisses in vielen Bereichen der Berliner Verwaltung.“[zukehren]„Demokratische Diskurse und die Kontrolle staatlichen Handelns würden durch die Änderungen erschwert. Gleichzeitig bleibt ein zentrales politisches Versprechen unerfüllt: Statt eines echten Transparenzgesetzes – das die Berliner Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hat – kommt es nun zu einer deutlichen Verschlechterung bestehender Informationsrechte.
Die autoritäre Wende beeinträchtigt auch die Transparenz
Die von CDU und SPD vorgebrachte Begründung folgt einem bekannten Muster der Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Unter dem Deckmantel vermeintlich bedrohlicher Situationen werden Grundrechte und bürgerliche Freiheiten zunehmend eingeschränkt. Bisher betrifft dies vor allem die Grenz- und Migrationspolitik, gleichzeitig werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgeweitet.
In vielen Fällen werden solche Änderungen ohne ausreichenden Nachweis ihrer Wirksamkeit und gegen den ausdrücklichen Rat von Experten vorgenommen. Dass der Angriff auf eine ungesicherte, weithin sichtbare Kabelbrücke im Januar 2026 von CDU und SPD nun als Vorwand für massive Einschränkungen der Informationsfreiheitsrechte genutzt wird, ist nur ein weiteres Beispiel für ein langjähriges Vorgehen in der aktuellen Politik. Die Einschränkungen der Informationsfreiheit sind letztlich Teil einer autoritären Entwicklung: Einzelfälle dienen als Rechtfertigung für die strukturellen Einschränkungen von Grundrechten und Grundfreiheiten. Der Handlungsspielraum der Exekutive wird erweitert und gesichert, während Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Kontrolle reduziert oder ganz abgebaut werden.
Andere Bundesländer planen Einschränkungen
Trotz der weit verbreiteten Kritik an der aktuellen Berliner IFG-Novelle und den Protesten gegen die bundesweite Abschaffung der Informationsfreiheit im vergangenen Jahr planen auch andere CDU- und SPD-geführte Bundesländer eine Einschränkung der Informationsfreiheitsrechte. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen soll die öffentliche Kontrolle aufgrund von Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau eingeschränkt werden. Ob hier – anders als in Berlin – der Kritik von Experten Rechnung getragen wird, ist noch unklar. Aber es formiert sich bereits.
Was genau planen die drei Bundesländer?
Schleswig-Holstein
- Nach dem Willen der Regierung aus CDU und Grünen sollen Anfragen bei folgenden Stellen nicht mehr möglich sein: Sparkassen, öffentliche Kreditinstitute, Kammern und Berufsverbände sowie der Verfassungsschutz.
- Bei vermeintlich „missbräuchlichen“ Anfragen ist es den Behörden gestattet, die Identität des Antragstellers abzufragen.
- In einer Erklärung gegenüber der Regierung haben wir uns gegen die Beschränkungen ausgesprochen.
→ zum Gesetzesentwurf in Schleswig-Holstein
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Auf Informationsfreiheit können wir nicht verzichten. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für demokratische Kontrolle, Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen in staatliches Handeln. Wer sie einschränkt, verschiebt die Machtverhältnisse zu Lasten der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft.
PakarPBN
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