Immer mehr vertrauen auf alternative Heilmethoden und begeben sich erwartungs- und vertrauensvoll in die Hände von Heilpraktikern, Osteopathinnen und Co. anstatt in die Arztpraxis zu gehen. Diese alternativen Heilberufe werden allerdings unterschiedlich anerkannt, was insbesondere bei der Frage nach der Kostenübernahme wichtig wird. Was und wie viel zahlt die Krankenversicherung dazu, wenn ich zum Osteopathen gehe?
Wir erklären in diesem Beitrag, was Osteopathie eigentlich bedeutet sowie ob und inwiefern sich gesetzliche und private Krankenversicherungen an den Kosten für Osteopathie und heilpraktische Behandlungen beteiligen.
Was bedeutet Osteopathie?
Osteopathie ist eine ganzheitliche, manuelle Heilmethode, bei der speziell ausgebildete Fachkräfte Funktionsstörungen im Körper ausschließlich mit den Händen ertasten und behandeln. So sollen Bewegungseinschränkungen und Blockaden in Muskeln, Knochen, Gewebe, Bändern und Organen gelöst werden. Ebenfalls in Handarbeit werden auch krankhaft veränderte Knochen- und Gelenkstellungen oder Veränderungen der Organbeweglichkeit ganzheitlich behandelt.
Häufige Beschwerdebilder, mit denen Menschen zum Osteopathen gehen, sind:
- Bandscheibenprobleme, „Hexenschuss“
- Rückenschmerzen, Verspannungen, Schleudertrauma
- Kopfschmerzen, Migräne
- Tinnitus
- Gelenkbeschwerden z. B. an Schulter, Knie oder Hüfte
- Verdauungsprobleme wie Blähungen oder Reizdarm
- Atemwegsbeschwerden
Etwas missverständlich bedeutet Osteopathie so viel wie Knochenleiden. Was sich auf den ersten Blick mystisch liest, basiert nach der Lehre des Begründers der Osteopathie Andrew Taylor Still vielmehr auf fundierten Kenntnissen in den Bereichen Anatomie, Physiologie, Pathologie, Biomechanik etc.
Die Osteopathie beschäftigt sich nicht mit der Behandlung einzelner Symptome, sondern sie will immer die Ursachen von Beschwerden ausfindig machen und gezielt behandeln. Der Ausgangspunkt ist der, dass sich Gesundheit im Körper durch Bewegungen und durch das perfekte Zusammenspiel von Organen, Knochen und Muskeln zeigt.
2024 waren über 19 Millionen Menschen in Deutschland selbst oder mit ihren Kindern in osteopathischer Behandlung (Verband der Osteopathen Deutschland e. V.)
Ist Osteopathie gleich Heilpraktiker?
Der Heilpraktiker ist lediglich die Berufsbezeichnung und berechtigt nach staatlicher Erlaubnis im Prinzip zum Ausüben aller heilkundlichen Berufe, wozu auch die Osteopathie zählt. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Regelausbildung, dafür eine staatlich geregelte Prüfung. Dennoch ist die Bezeichnung Heilpraktiker keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Gegensatz zu Ärzten dürfen sie beispielsweise keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Insofern ja, eine Osteopathin ist auch eine Heilpraktikerin. Auch weil die Heilpraktikerprüfung die rechtliche Grundlage ist, um als Osteopathin zu praktizieren.
Heilpraktiker ist die Bezeichnung für eine fachliche Ausrichtung. „Osteopath“ ebenso wie „Akupunkteur“, „Homöopathin“, „Chiropraktiker“, „Traditionelle Chinesische Medizin“, „Kinesiologie“, NLP-Therapeutin“, „Hypnose“ etc. als Zusatzbezeichnungen benennen die konkrete Spezialisierung des Heilpraktikers.
Kosten Osteopath – Was zahlt die Kasse dazu?
Die Kosten für eine Sitzung beim Osteopathen liegen je nach Länge (meist 45 bis 60 Minuten) und Qualifikation zwischen 60 bis 120 Euro oder mehr. Eine Behandlung besteht nicht selten aus bis zu vier oder fünf Sitzungen, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Für Heilpraktiker gibt es keine bindende Gebührenordnung. Üblicherweise wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zugrundegelegt. Das Verzeichnis für Heilpraktiker ist allerdings nicht auf dem neuesten Stand. Zum Vergleich: Als „angemessen“ wird häufig der 2,3-fache Satz einer vergleichbaren Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) betrachtet.
Osteopathie in der GKV abrechnen
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen öffnen sich den naturheilkundlichen Behandlungen. Auch die Osteopathie ist ein fester Bestandteil in den meisten Leistungskatalogen, jedoch immer eingeschränkt. So werden die Häufigkeit der Sitzungen pro Jahr und die maximal erstattbaren Kosten je Sitzung definiert. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen also inzwischen zumindest einen Teil der Kosten, wenn die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde und die Therapeutin eine anerkannte osteopathische Ausbildung hat. Osteopathische Behandlungen können Versicherte als freiwillige Satzungsleistung im vorgegebenen Umfang bezuschusst bekommen, sozusagen als kassenindividuelles Plus zur gesetzlichen Regelversorgung. Dann bietet ihre Kasse Osteopathie bzw. heilpraktische Behandlungen z. B. als Teil von Bonusprogrammen oder über Gesundheitskonten an.
Je nach gesetzlicher Krankenkasse können die Kosten für eine begrenzte Anzahl an Sitzungen pro Jahr mit Höchstbeträgen für einzelne Sitzungen erstattet werden.
Info: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Osteopathie?
Gesetzliche Krankenkassen können Osteopathie als freiwillige Satzungsleistung anbieten. Meist handelt es sich um einen Zuschuss, der die Kosten anteilig deckt. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen, Eigenanteile und Umfänge:
Voraussetzungen
- Es liegt eine ärztliche Bescheinigung (Privatrezept/Empfehlung) vom Haus- oder Facharzt vor.
- Der Osteopath / Die Osteopathin kann eine anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen:
- Als Heilpraktiker mit staatlicher Heilerlaubnis zur Ausübung der Heilkunde oder
- als Ärztin mit Osteopathie-Zusatzausbildung oder
- als Physiotherapeut mit Osteopathie-Qualifikation
- Eine Krankenkassenanerkennung ist ein guter Nachweis für eine fundierte Qualifikation.
Kostenerstattungen
- Es gelten (prozentuale) Erstattungshöhen pro Sitzung: Im Schnitt liegen sie zwischen 75 uns 100 Prozent bzw. bei 60 Euro pro Sitzung.
- Es wird eine maximale Anzahl an Sitzungen erstattet: Im Schnitt sind das 3 bis 6 Behandlungen im Jahr.
- Es können jährliche Höchstgrenzen gelten: Im Schnitt zwischen 40 und 400 Euro im Jahr.
- Manche Angebote richten sich an bestimmte Zielgruppen, z. B. Babys bei Behandlungen von Schrei- und Schlafstörungen oder Kinder.
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Welche Kasse übernimmt Kosten für Osteopathie?
| Übernahme: Kosten Osteopathie für ausgewählte GKV | |||
| KRANKENKASSE | MAX. ANZAHL SITZUNGEN IM JAHR | MAX. ERSTATTUNGEN | BESONDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERSTATTUNG |
| AOK | 40 € im Jahr | Rechnung des zertifizierten Osteopathen und ärztliche Verordnung muss vorgelegt werden. | |
| BARMER GEK | Neugeborene bis zum 1. Geburtstag oder Schwangere können ein Gesamtbudget von 200 € nutzen.
Über das Bonusprogramm können Geldprämien angespart werden und u. a. für osteopathische Behandlungen eingesetzt werden. |
Die Behandlung erfolgt durch zugelassene Ärzte und Physiotherapeutinnen mit osteopathischer Zusatzqualifikation. | |
| DAK | 3 Sitzungen | 40 € pro Sitzung
120 € im Jahr |
Behandlung erfolgt durch Ärztin oder Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung bzw. eine entsprechend ausgebildete Osteopathin/Osteopath, die in einem Berufsverband Mitglied sind.
Bei Ärzten ohne Kassenleistung wird eine Verordnung nötig. |
| Debeka BKK | 6 Sitzungen | 40 € bzw. max. 80 % pro Sitzung
240 € im Jahr |
Es ist eine ärztliche Anordnung aus dem aktuellen Jahr nötig.
Der Leistungserbringer ist Mitglied im Berufsverband der Osteopathen oder aufgrund der Ausbildung zum Beitritt berechtigt. |
| IKK Classic | 4 Sitzungen | max. 40 € pro Sitzung
160 € im Jahr |
Es ist eine ärztliche Anordnung nötig. Die Leistungserbringer haben eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. |
| KKH | 4 Sitzungen | max. 60 € pro Sitzung
max. 240 € im Jahr |
Versicherte können sich von Ärzten mit entsprechender Zulassung sowie von Physiotherapeutinnen, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können.
Letztere sind Mitglied im Berufsverband der Osteopathen oder aufgrund der Ausbildung zum Beitritt berechtigt. |
| TK | 3 Sitzungen | max. 40 € pro Sitzung
120 € im Jahr |
Die Behandlung ist durch einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept.
Die Leistungserbringer müssen Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen oder aufgrund der Ausbildung zum Beitritt berechtigt sein. |
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt häufig über das sogenannte Gesundheitskonto. Das heißt, die Versicherten bezahlen zunächst den Osteopathen selbst und reichen die Rechnung sowie die ärztliche Verordnung bei ihrer GKV ein. Erfolgt die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker, ist eine ärztliche Verordnung in der Regel nicht erforderlich.
Der medizinische Nutzen von Osteopathie und Heilpraktiker ist umstritten/nicht nachweisbar
Längst nicht alle Krankenkassen übernehmen osteopathische oder ganz allgemein heilpraktische Leistungen. Das liegt daran, dass diese alternativen Heilmethoden nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Und das wiederum liegt daran, dass sie nicht offizielle anerkannt sind. Genau genommen ist der medizinische Nutzen der Osteopathie in Expertenkreisen umstritten. Zum einen ist die Studienlage schlecht, die Stichproben meist zu klein und zum anderen sind die Ergebnisse der Studien höchst widersprüchlich oder geben gar Grund zur Skepsis.
Wird Osteopathie von Zusatzversicherung bezahlt?
Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich die Kosten für Heilpraktikerleistungen und Osteopathie durch eine private Zusatzversicherung abdecken. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten dafür günstige Kooperationen mit extra ausgehandelten Tarifen von privaten Krankenversicherungen an.
Damit die privaten Heilpraktikerversicherungen auch die Behandlungsrechnungen erstatten, müssen diese nicht nur erkennbar medizinisch notwendig sein, sondern auch folgende Informationen enthalten:
- Name Anschrift des Heilpraktikers bzw. Arzt für Naturheilverfahren
- Name, Anschrift, Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose oder Verdachtsdiagnose
- Entsprechende Behandlungsdaten
- Welche Behandlungen (Maßnahmen) wurden wann durchgeführt, Liste mit entsprechenden Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
Osteopathie in der PKV abrechnen
Bei privaten Krankenversicherungen ist in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung geregelt, dass die Versicherten Anspruch auf Behandlung durch einen Heilpraktiker haben, wenn dieser nach dem deutschen Heilpraktikergesetz zugelassen ist. Im Einzelfall bestimmen immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des privaten Versicherers, in welchem Umfang er die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker bzw. Osteopathen übernimmt. Hier reicht die Spanne bis zum analogen Schwellenwert der GOÄ bzw. bis zum unteren oder oberen GebüH-Rahmen.
In der privaten Krankenversicherung werden verordnete Behandlungen durch einen Osteopathen häufig übernommen. Manchmal allerdings nur eingeschränkt auf bestimmte Krankheitsbilder wie Verletzungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates.
Ratsam ist es vor Beginn der Therapie zu erfahren, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Versicherung die Behandlungskosten für Osteopathen übernimmt.
Häufig ist es so, dass die privaten Krankenversicherungen abhängig vom konkreten Tarif entweder nur einen Teil der Kosten übernehmen oder eine gestaffelte Kostenübernahme anbieten. Viele Versicherer bieten ambulante Zusatzbausteine an, die umfangreicher auch für Osteopathie leisten.
Übernahme: Kosten Osteopathie für ausgewählte PKV
Allianz: z. B. werden in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen Osteopathie-Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet.
Debeka: erstatten anerkannte Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen im aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
DKV: Kosten für Leistungen von Heilpraktikern erstatten wir im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
Ottonova: z. B. 1500 Euro pro Jahr abzüglich Selbstbeteiligung
Mit einem internen Tarifwechsel Beitragskosten sparen und Extraleistungen wie Osteopathie hinzugewinnen
Schlagen Sie doch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe, wie es so schön heißt. Durch einen internen PKV-Tarifwechsel können Sie nicht nur Ihre PKV-Beiträge stabil halten oder sogar senken, sondern Sie haben ggf. die Chance, in einen neueren Tarif bei Ihrem PKV-Anbieter zu wechseln, der im Bereich Heilpraktiker mehr Leistungen bietet. Informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei bei Ihrem unabhängigen Versicherungsexperten KVoptimal.de zum internen Tarifwechsel.
Welche Heilpraktikerkosten werden von der Beihilfe erstattet?
Die Bundesbeihilfeverordnung legt fest, dass die Leistungen von Heilpraktikern nach § 6 Absatz 3 Satz 4 bzw. nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. In welcher Höhe allerdings die Beihilfe den Beamten und Beamtinnen die Kosten für eine osteopathische Behandlung zahlt, ist wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine osteopathische Behandlung ist grundsätzlich nur beschränkt beihilfefähig. Hier kommt es darauf an, welche Körperteile behandelt werden. Die Beträge sind zwischen 21 Euro für die Schulter und 10 Euro für einzelne Finger und Zehen festgelegt.
Was zahlt die Beihilfe für Osteopathie?
Was die Beihilfe bei Osteopathie übernimmt, hängt von der jeweils gültigen Beihilfeverordnung ab, also dem Bundesland oder dem Bund. In der Regel übernimmt die Beihilfe bis zu festgelegten Höchstsätzen. Alles, was darüber hinausgeht, zahlen die Verbeamteten. Bei osteopathischen Behandlungen ist die Höhe der Kostenübernahme durch die Beihilfe je nach behandeltem Körperteil geregelt. Für Wirbelsäule, Knie etc. gelten Höchstgrenzen als Festbeträge, die erstattet werden. Als Voraussetzung für die Kostenübernahme wird meist eine ärztliche Verordnung verlangt sowie die Behandlung durch ausreichend qualifizierte Therapeuten bzw. Ärztinnen. Es ist empfehlenswert, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen, um die Höhe der Erstattung durch die Beihilfe zu klären.
Fazit
Die Naturheilkunde hat eine sehr lange Geschichte, nicht zuletzt mit Pfarrer Kneipp und Hildegard von Bingen. Als Alternative zur konservativen Schulmedizin ist sie bis heute nicht unumstritten, dennoch erkennen sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherung die Leistungen der Heilpraktiker und spezialisierten Osteopathen mittlerweile zumindest teilweise an und übernehmen Kosten für die Behandlung. Diese sind meist auf eine bestimmte Anzahl an Behandlungen im Jahr und maximale Kosten je Sitzung und Jahr begrenzt.
Außerdem setzen die meisten Versicherer eine bestimmte Qualifikation der Osteopathen voraus. Es lohnt sich, bereits bei der Suche nach dem passenden Tarif auf den Umfang der Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen zu achten oder – für gesetzlich Versicherte – geeignete private Zusatzversicherungen abzuschließen.
PakarPBN
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