Das Krankentagegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei zahlen Versicherungen bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Lohnersatzleistung, um das entfallende Einkommen aufzufangen. Privatversicherte haben gegenüber Kassenversicherten jedoch einen Nachteil: Sie erhalten meist kein Krankengeld von der PKV während einer Wiedereingliederung. Insbesondere Selbstständige und Freiberufliche ohne Lohnfortzahlung, aber im Prinzip alle privatversicherten Berufstätigen, müssen ausreichend vorsorgen, um diese Einkommenslücke zu schließen.
Krankentagegeld und Wiedereingliederungsmaßnahmen in der PKV

Krankentagegeld in der PKV = Krankengeld in der GKV
Das Krankentagegeld in der PKV ist eine Lohnersatzleistung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Gesetzlich Versicherte erhalten nach dem Ende der sechs Wochen Lohnfortzahlung für maximal 78 Wochen Krankengeld als Lohnersatzleistung. Die private Krankenversicherung zahlt nach Ablauf einer Karenzzeit den im Voraus vereinbarten Betrag für jeden Tag der Krankschreibung. Privatversicherte im Angestelltenverhältnis erhalten das Krankentagegeld frühestens ab dem 43. Krankheitstag, wenn die Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber entfällt. Selbstständige und Freiberufler können die Leistung bereits für einen früheren Zeitpunkt vereinbaren.
Krankentagegeld in der PKV: eine der wichtigsten Versicherungen
Das Krankentagegeld in der PKV ist eine der wichtigsten Leistungen für alle Berufstätigen. Denn sie bietet finanzielle Sicherheit bei längerer Arbeitsunfähigkeit und gewährleistet, dass laufende Ausgaben und damit auch die Lebenshaltungskosten trotz anhaltender Erkrankung tragbar sind. Dafür zahlt der Versicherer den Versicherungsnehmern einen festen Satz für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel schließen Privatversicherte das Krankentagegeld zeitgleich mit ihrer PKV bei einem Anbieter ab. Sie können aber auch einen anderen Versicherer für die Lohnersatzleistung wählen.
Auch gesetzlich Versicherte – vor allem die mit einem sehr hohen Einkommen – können eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettogehalt auszugleichen. Sie erhalten 2026 ein maximales Krankengeld von ca. 113 € brutto pro Kalendertag.
Ob Krankheit oder Unfall – es gibt viele Gründe, weshalb Erwerbstätige längerfristig nicht arbeiten können. Alle Beschäftigten erhalten von ihren Arbeitgebern den Lohn für volle sechs Wochen. Während gesetzlich Versicherte dann Krankengeld von ihrer GKV beziehen, erhalten Privatversicherte – nichts. Außer sie haben ein Krankentagegeld abgeschlossen. Angestellte erhalten es nahtlos ab dem 43. Krankheitstag, wenn die Lohnfortzahlung endet.
Selbstständige und Freiberufliche, die keine Lohnfortzahlung erhalten, können bereits früher Krankentagegeld beziehen. Je nach gewähltem Tarif kann die Krankentagegeldversicherung ab dem 1., 4. oder 22. Tag einspringen.
Wichtig: Lohn (-fortzahlung) und Krankentagegeld werden nie gleichzeitig ausgezahlt!
Krankentagegeld: Voraussetzungen
- Die Krankmeldung wird durch ein ärztliches Attest bestätigt
- Es besteht eine vollständige Arbeitsunfähigkeit
- Die Arbeitsunfähigkeit ist voraussichtlich nur vorrübergehend
- Die Krankschreibung muss wegen derselben Ursache für die Dauer der Karenzzeit – und darüber hinaus ausgestellt sein
- Es darf weder die versicherte noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt werden
Wichtig: Diese Vorgabe führt dazu, dass in der Regel während der Wiedereingliederung
kein Krankentagegeld gezahlt wird!
- Krankentagegeld wird auch in der gesetzlichen Mutterschutzzeit gezahlt!
Beispiel Karenzzeit Krankentagegeld
Damit ein Selbstständiger erhält ab dem 15. Krankheitstag Krankentagegeld von seiner PKV erhält, muss dieser für mehr als zwei Wochen mit derselben Diagnose krankgeschrieben sein. Ist der Versicherte zehn Tage aufgrund einer Knieverletzung und im Anschluss zehn Tage wegen eines Infekts krankgeschrieben, greift die Krankentagegeldversicherung nicht. Erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache die vereinbarte Karenzzeit von 14 Tagen übersteigt, besteht ein Leistungsanspruch.
Wie wird das Krankentagegeld beantragt?
Um Krankentagegeld zu erhalten, muss der Versicherer informiert werden. Die meisten Gesellschaften bieten dafür eine App oder ein Onlineformular. Darüber können die Versicherten auch ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen und senden. Auch der Postweg steht den Versicherten meist noch offen.
Wie lange gibt es Krankentagegeld?
Während gesetzlich Versicherte das Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erhalten, wird das Krankentagegeld in der PKV unbegrenzt bezahlt. Eine Ausnahme besteht für Privatversicherte im Basistarif, bei dem Krankentagegeld in Höhe und Dauer an der gesetzlichen Regelung orientiert ist.
Die Leistung endet unter folgenden Voraussetzungen:
- mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit: Versicherte gelten als genesen und können ganz oder teilweise wieder arbeiten (= Wiedereingliederung)
- mit einer festgestellten Berufsunfähigkeit: Wenn davon auszugehen ist, dass sich der Gesundheitszustand auch in absehbarer Zeit nicht verbessern wird und Versicherte dauerhaft berufs- oder erwerbsunfähig bleiben. Für die Absicherung dieses Risikos benötigen Versicherte eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- mit dem Rentenbeginn
- mit der Kündigung der Versicherung
- ggf. bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
- ggf. bei vorsätzlich herbeigeführter Arbeitsunfähigkeit
- ggf. bei Entziehungsmaßnahmen
Hinweis: Bei einem Kur- oder Rehaaufenthalt besteht in den meisten Fällen Versicherungsschutz, wenn die Versicherten vor und nach dem Aufenthalt arbeitsunfähig waren.
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Tipps zur Höhe des Krankentagegeldes
Die Krankentagegeldversicherung zahlt nach Ablauf der Karenzzeit für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen im Voraus vereinbarten Tagessatz. Die Leistung umfasst maximal die Dauer der Krankschreibung. Bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird die Leistung erneut beantragt.
Beispiel Berechnung Krankentagegeld für Selbstständige
Ein Selbstständiger vereinbart einen Tagessatz von 100 € ab dem 15. Krankheitstag. Seine Arbeitsunfähigkeit beläuft sich auf 20 Tage.
| Versicherter Tagessatz | 100 € |
| Dauer der Krankschreibung | 20 Tage |
| Karenzzeit | 14 Tage |
| Leistungsanspruch | 6 Tage (ab 15. Krankheitstag) |
| Gesamtleistung | 600 € (100 € x 6 Tage) |
Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Für viele optimal ist die Absicherung der Höhe des Nettoeinkommens. Zu deren Berechnung wird das durchschnittliche monatliche Gehalt durch 30 Tage geteilt. Die Summe ergibt den zu versichernden Tagessatz. Es besteht auch die Option, nur einen prozentualen Anteil des Nettoeinkommens abzusichern, z. B. 80 oder 90 %. Dazu können Versicherte errechnen, wie viel Geld sie tatsächlich im Monat benötigen, abzüglich Kosten für den Arbeitsweg, Businesslunch etc. Dafür addieren sie Ihre Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. mit den Lebenshaltungskosten.Freelancer und Freiberufler sollten auch ihre betrieblichen Ausgaben für Miete etc. bedenken.
Beispielsatz Krankentagegeld in der Höhe des Nettoeinkommens
Das durchschnittliche Nettoeinkommen einer Privatversicherten beträgt 3.690 €. Die Krankentagegeldversicherung schließt sie mit einem Tagessatz von 123 € ab (3.690 € / 30 Tage), um das gewohnte Einkommen abzusichern.
Info: Maximale Höhe Krankentagegeld
Da für das Tagegeld ein Bereicherungsverbot gilt, darf die Leistung der Krankentagegeldversicherung zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen wie Übergangsgeld nicht höher sein als das durchschnittliche Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen wird nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn als Berechnungsbasis herangezogen.
Nicht nur die Nettoeinkommen, sondern auch die maximalen Sätze der privaten Krankenversicherungen sind bei der Höhe vom Krankentagegeld zu beachten. Tarife mit 250 € täglich sind z. B. für Alleinverdienerinnen und -verdiener nicht ausreichend.
Die Höchstgrenzen der relevanten Krankenversicherer finden Sie hier!
Die Wiedereingliederung in der PKV: Anspruch auf Krankentagegeld?
Die Wiedereingliederung ist keine vorgeschriebene Leistung der PKV. Der Hintergrund: Da die Versicherten nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sind, haben sie laut den Musterbedingungen vom PKV-Verband, an die sich viele Versicherer halten, keinen Anspruch auf das Krankentagegeld, während sie wieder in das Berufsleben integriert werden. Dennoch gibt es einige Versicherer auf dem Markt, die auch bei einer Wiedereingliederung eine Lohnersatzleistung zahlen.
Privatversicherte: Wiedereingliederung und Krankentagegeld
Eine Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer Krankschreibung stufenweise wieder an die volle Arbeitsbelastung zurückführen. Und hier kommt der Haken: Für Privatversicherte, denen unbegrenzt Krankentagegeld zusteht, entfällt der Anspruch auf die Lohnersatzleistung, wenn sie nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sind. Dadurch ergibt sich, dass privat versicherte Beschäftigte während der Wiedereingliederung kein Krankentagegeld von der PKV erhalten, da sie nur noch teilweise arbeitsunfähig sind.
Wie lange dauert eine Wiedereingliederung nach Krankheit?
Während der Wiedereingliederung ist die betroffene Person noch krankgeschrieben, arbeitet aber für wenige Stunden am Tag. Über einen vom Arzt festgesetzten Zeitraum wird das Arbeitspensum langsam erhöht, bis die volle Arbeitszeit erreicht ist. Wie lange die Wiedereingliederungsmaßnahme dauert und mit welchem Arbeitsumfang die Arbeitnehmer beginnen, ist vom Gesundheitszustand und der Tätigkeit abhängig. Der Wiedereingliederungsplan wird ärztlich festgelegt und muss vom Unternehmen bestätigt werden.
Wiedereingliederung: Voraussetzungen und Ablauf
Für eine stufenweise Wiedereingliederung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Es wird ärztlich festgestellt, dass die bisherige Tätigkeit stufenweise wieder aufgenommen werden kann
- Durch die Maßnahme ist zu erwarten, dass die Person voraussichtlich wieder in das Arbeitsleben integriert werden kann
- Vor und während der Wiedereingliederung liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
- Die Beschäftigten sind ausreichend, für mindestens zwei Stunden am Tag, belastbar und werden an ihrem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt
Info: Wie lange muss man krank sein für eine Wiedereingliederung?
Häufig schlagen Ärztinnen und Ärzte die stufenweise Wiedereingliederung nach einer langen Arbeitsunfähigkeit vor. Voraussetzung: In der Regel wird diese Maßnahme meist nach einer mindestens sechswöchigen Krankschreibung durchgeführt.
Im Rahmen der Wiedereingliederung wird vom Arzt bzw. der Ärztin ein Stufenplan erstellt. Er ist der zentrale Fahrplan für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. In jeder Stufe ist möglichst exakt festgelegt, wie viele Wochenstunden und welche Aufgabenfelder für den Arbeitnehmer zumutbar sind. In der Regel beginnen die Versicherten mit wenigen Arbeitsstunden, die sich mit jeder Stufe steigern.
Unter ärztlicher Beobachtung besteht jederzeit die Möglichkeit, das Tempo des Stufenplans zu verändern. So lassen sich einzelne Stufen wahlweise ausweiten oder vorziehen. Die Wiedereingliederung wird somit immer an die tatsächliche Belastbarkeit angepasst. Am Ende der stufenweisen Wiedereingliederung sollen Versicherte wieder die gewohnte Tätigkeit wie im bisherigen Umfang aufnehmen.
Info: Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten in einer Wiedereingliederung bestimmen?
Bei der Wiedereingliederung wird die Arbeitszeit in Abstimmung mit der behandelnden Arztpraxis, den Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung sowie dem oder der Versicherten festgelegt. Der Arzt oder die Ärztin legt die zumutbare Zahl der Arbeitsstunden fest und erstellt den Stufenplan mit den jeweils zumutbaren Wochenstunden und Aufgabenfeldern. Arbeitgeber können Arbeitszeiten nicht einseitig festlegen, sondern nur im Rahmen bestehender Vereinbarungen und immer mit Rücksicht auf die Arbeitnehmerinteressen bestimmen.
Wie muss ich die Wiedereingliederung beantragen?
Haben sich Versicherte und Arzt bzw. Ärztin auf einen Stufenplan geeinigt, wird die Maßnahme bei der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung beantragt:


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Info: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Wiedereingliederung zuzustimmen?
Für die Versicherten ist sie freiwillig, die Arbeitnehmerseite ist allerdings nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Privatversichert: Wer zahlt bei Wiedereingliederung das Gehalt?
Menschen, die nach langer Arbeitsunfähigkeit wieder in den Beruf zurückkehren, sind (noch) nicht wieder vollkommen gesund für die volle Arbeitszeit, sie sind aber auch nicht mehr richtig krank. Wer zahlt also das Gehalt während der Wiedereingliederung z. B. nach dem Hamburger Modell?
- Der Arbeitgeber zahlt nicht, weil die Beschäftigten noch krankgeschrieben sind.
- Die Krankentagegeldversicherung zahlt meist während einer Wiedereingliederungsmaßnahme auch nicht, weil der Versicherte teilweise wieder arbeitsfähig ist.
Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung muss die PKV nur so lange Krankengeld zahlen, wie der Versicherte vollständig arbeitsunfähig ist. Bei einer Wiedereingliederung liegt keine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit mehr vor und der Versicherte ist teilweise arbeitsfähig. Damit entfällt die Leistungspflicht des Krankenversicherers. Auch arbeitsrechtlich haben die Angestellten keinen Anspruch auf eine Lohnzahlung von ihrem Betrieb, da sie während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben sind.
Mittlerweile gibt es jedoch immer mehr Tarife, die eine Teilzahlung des Tagegeldes vorsehen, wenn Versicherte im Rahmen einer Wiedereingliederung ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Es gibt einige private Krankenversicherungen, die Krankentagegeldversicherungen anbieten, welche auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit zahlen.
Langzeiterkrankte Privatversicherte sollten vor einer Wiedereingliederungsmaßnahme also zunächst prüfen, ob ihr Vertrag eine solche Klausel beinhaltet. Wer noch keine PKV abgeschlossen hat, kann beim Vergleich der Anbieter darauf achten, dass ein Leistungsanspruch auf Krankentagegeld während der Wiedereingliederung besteht.
Info: Das zahlt der Arbeitgeber bei Wiedereingliederung
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel nichts, denn die Rückkehrenden gelten formal weiterhin als arbeitsunfähig.
Als Voraussetzung für die Wiedereingliederung muss auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Die finanzielle Absicherung erfolgt für gesetzlich Versicherte durch das Krankengeld ihrer Krankenkasse oder durch das Übergangsgeld der Rentenversicherung. Privatversicherte in der Wiedereingliederung erhalten unter Umständen weiterhin Krankentagegeld, sofern es abgesichert ist – und der Tarif eine Teilzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber freiwillig ein Einkommen zahlen, das allerdings auf die anderen Lohnersatzleistungen angerechnet werden kann.
Fazit: Setzen Sie einen besonderen Fokus auf das Krankentagegeld und die Wiedereingliederung!
Das Krankentagegeld ist für Berufstätige eine der wichtigsten Leistungen. Das gilt für alle Beschäftigten, aber vor allem für Selbstständige und Freiberufliche, weil diese keine Lohnfortzahlung erhalten. Bereits ab dem ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verdienen sie kein Geld mehr. Angestellte bekommen immerhin für sechs Wochen ihr Gehalt weiterbezahlt. Ab dem 43. Krankheitstag muss aber auch der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr erbringen. Besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld, kann diese Situation existenzbedrohend sein.
In einem richtungsweisenden Urteil vom Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 54/14, 11.03.2015) wurde entschieden, dass die Krankenversicherer während einer Wiedereingliederungsmaßnahme nicht in der Leistungspflicht stehen. Dieses Urteil und die Standardbedingungen nehmen weiterhin viele Gesellschaften zum Anlass, ihre Vertragsbedingungen beizubehalten – zum Nachteil der Versicherungsnehmer. Noch immer ist eine Befreiung von der Leistungspflicht bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme Norm in der PKV.
Es gibt aber bereits einige Versicherer auf dem Markt, die während der Wiedereingliederung Krankentagegeld bezahlen. Achten zukünftig mehr Privatversicherte darauf, dass ein solcher Leistungsanspruch besteht, könnten die privaten Krankenversicherungen langfristig in Zugzwang geraten. Wird die Krankentagegeldzahlung während der Wiedereingliederung zum Merkmal für einen guten Versicherer und ein Auswahlkriterium bei den Antragstellern, dürften nach und nach mehr Krankenversicherer diese Leistung anbieten. Dann sind auch Privatversicherte zukünftig finanziell abgesichert, wenn sie schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Zu guter Letzt: Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihre PKV das Krankentagegeld auch während der Wiedereingliederung bezahlt!
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PakarPBN
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