Haber-Prozess: Niederlage für Kulturstaatsminister Weimer

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eine klare Grenze gesetzt. Es verbietet ihm, die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Globus“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Dies geschah in einem Interview [paywall] mit der Wochenzeitung Die Zeit im März 2026. Doch dafür gibt es laut Gericht keine Grundlage. Wir veröffentlichen die Entscheidung der Eilmaßnahme.

Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung „politischer Extremist“ rechtswidrig sei. Bei Weimers Aussage handele es sich um „ein Werturteil, dem ein objektiver und vertretbarer Sachverhaltskern fehlt und der über den objektiv gebotenen Rahmen hinausgeht.“ Auch vor Gericht gab Weimer „trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderungen“ keine konkreten Antworten und konnte nicht darlegen, auf welche Erkenntnisse er seinen Extremismusvorwurf stützte.

„Nicht angemessen“

Am 16. Januar 2026 kontaktierte Weimer das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Zu diesem Zeitpunkt hat eine Jury bereits 118 Buchhandlungen für einen Preis ausgewählt – darunter auch „The Shaking Globe“. Weimer bat das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen „Informationen“ um Auskunft zum Haber-Prozess[n] auf einen möglichen linksextremistischen Hintergrund.“ Dies geht aus dem Beschluss hervor, den wir veröffentlichen.

Dem Gericht zufolge habe Weimer mit seiner Aussage im Interview den nachträglichen Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz, es lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor, nicht „angemessen und berechtigt gewürdigt“. Allein aus der Mitteilung des Verfassungsschutzes könne „nicht der berechtigte und angemessene Schluss gezogen werden, dass es sich bei den Antragstellern um politische Extremisten handelt“.

Bedeutung für den Haber-Prozess

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Es bestätigt die langjährige Kritik am Haber-Prozess. Das intransparente Verfahren führt dazu, dass die Einschätzungen des Verfassungsschutzes von den Behörden blind übernommen werden. Die betroffenen Organisationen können die Entscheidung nicht überprüfen. Denn welche Kriterien der Verfassungsschutz anwendet, bleibt unklar.

Genau das kritisiert nun das Verwaltungsgericht Berlin. Es ist unverständlich, wann und warum der Verfassungsschutz solche Einschätzungen vornimmt. Selbst wenn es entsprechende Erkenntnisse gäbe, bedeute das nicht, dass behauptet werden könne, „die Person sei ein politischer Extremist“.

Für das Haber-Verfahren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte dies mehrfach kritisiert. Auch ein zivilgesellschaftliches Gutachten hält das Vorgehen für verfassungsrechtlich bedenklich.

→ Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Wer befürchtet, im Rahmen des Haber-Verfahrens vom Geheimdienst kontrolliert worden zu sein, kann sich über unsere Musteranträge bei den zuständigen Bundesbehörden informieren. Mit unserem Rechtsschutz unterstützen wir die betroffenen Buchhandlungen im Ausgangsverfahren gegen ihren Ausschluss vom Deutschen Buchhandelspreis.

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