Die Nähe zwischen Katherina Reiche und deutschen Milliardären ist groß. Nur wenige Monate nach seinem Amtsantritt traf sich der Bundeswirtschaftsminister mit dem Chef der Stiftung Familienunternehmen, einem mächtigen Lobbyverband, der vor allem die Interessen der Reichen vertritt. Ein großes Anliegen der Lobbyisten: die Wegzugssteuer. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die in Deutschland fällig wird, wenn Sie Vermögen im Ausland anlegen möchten. Die Wegzugssteuer richtet sich vor allem an Menschen mit viel Geld.
Ministerin Reiche hörte damals nicht nur zu, sie gab strategische Tipps und versprach Unterstützung. Die Stiftung könne das Thema in der Unionsfraktion im Bundestag ansprechen, sagte sie. Eine entsprechende Initiative könnte dann vom Ministerium „begleitet“ werden. So steht es in einem Dokument, über das wir im Oktober 2025 berichtet haben.
Nun stellt sich heraus, dass unsere Veröffentlichung nicht nur Katherina Reiche, sondern auch die Stiftung Familienunternehmen selbst in Schwierigkeiten bringt. Denn sie hat offenbar gegen gesetzliche Regeln zur Lobbykontrolle verstoßen.
Die Ausgangssteuer ist nicht im Lobbyregister aufgeführt
Wenn Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen ihre Anliegen beim Bund bewerben wollen, müssen sie dies im Lobbyregister angeben. Doch genau das hat die Stiftung Familienunternehmen beim Thema Wegzugsbesteuerung nicht getan. Nach unserer Berichterstattung über das Treffen mit Reiche leitete die Bundestagsverwaltung ein Verfahren gegen die Milliardärslobby ein. Dies bestätigte die Bundestagsverwaltung gegenüber FragDenStaat. Der Stiftung Familienunternehmen droht nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD unter Angela Merkel hat ab 2022 das Lobbyregister eingeführt, um den Einfluss von Unternehmen und Verbänden auf die Politik transparenter zu machen. Zuvor waren zahlreiche Lobbyskandale ans Licht gekommen, etwa um den CDU-Politiker Philipp Amthor oder die Beschaffung von Corona-Masken.
Seitdem müssen sich Organisationen und Einzelpersonen, die regelmäßig mit Politikern im Bundestag oder der Bundesregierung sprechen, in ein öffentlich zugängliches Register eintragen lassen. Sie müssen Auskunft über ihr Lobbying-Budget und Personal geben und außerdem veröffentlichen, welche Gesetzesänderungen sie unterstützen. Derzeit sind mehr als 6.000 Organisationen im Lobbyregister eingetragen. Der Großteil sind Unternehmen und Wirtschaftsverbände, rund fünf Prozent sind NGOs.
Mehr als 18.000 Euro Strafe
Wann das Verfahren gegen die Stiftung Familienunternehmen abgeschlossen sein wird und wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, macht die Bundestagsverwaltung nicht. Das hänge von den Ermittlungen und den sich stellenden Sach- und Rechtsfragen ab, sagt ein Sprecher.
Bußgelder verhängt die Behörde erst seit März 2024; zuvor galt eine Übergangsregelung. Seitdem hat die Bundestagsverwaltung 61 Verfahren eingeleitet. In 35 Fällen hatten sich Organisationen überhaupt nicht in das Register eingetragen, in den übrigen Fällen handelte es sich um Verstöße gegen Pflichtangaben – wie nun bei der Stiftung Familienunternehmen. Bisher verhängte die Behörde in neun Fällen Bußgelder und verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 18.000 Euro. So musste der Deutsche Fischereiverband ein Bußgeld in Höhe von 5.500 Euro zahlen. Wir veröffentlichen eine Liste der Bundestagsverwaltung mit allen abgeschlossenen Verfahren.
Unsere Forschung zur Family Business Foundation zeigt eindeutig Wirkung. Wenige Wochen nachdem die Bundestagsverwaltung das Verfahren eingeleitet hatte, aktualisierte die Stiftung ihren Eintrag im Lobbyregister. Nun heißt es, sie setze sich für eine Änderung der Wegzugssteuer ein.
→ Zur Liste der Lobbyregister-Bußgelder
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