Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit: Auch Online-Medien haben Presserechte


Online-Medien fallen unter die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute erstmals anerkannt. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine presserechtliche Klage gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht, weil dieser sich weigerte, Presseanfragen zum Einsatz der Spionagesoftware „Pegasus“ zu beantworten. . Das Bundesverwaltungsgericht hat nun grundsätzlich anerkannt, dass die Bereitstellung von Presseinformationen für Online-Medien in gleicher Weise wie für Printmedien erfolgen muss. Diese Frage war bisher umstritten. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich Online-Medien nicht auf das Auskunftsrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes berufen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass die Pressefreiheit auch für digitale Medien gilt. Über den Einsatz des Spionageprogramms muss der BND jedoch keine Auskunft geben, da dies laut Gericht die Funktionsfähigkeit des Geheimdienstes beeinträchtigen könnte.

Semsrott: „Mit dem heutigen Urteil hat das veraltete Presseverständnis vieler Behörden und Gerichte endgültig ein Ende gefunden. Es war längst überfällig anzuerkennen, dass Online- und Printmedien und ihre Journalisten die gleichen Rechte haben. Dadurch müssen wir keine FragDenStaat-Zeitung mehr drucken. Dass sich der Bundesnachrichtendienst dennoch aus der Affäre zurückziehen kann und darüber schweigt, ob er die umstrittene Pegasus-Software nutzt, ist enttäuschend.“

Das Gericht entschied, dass der Bundesnachrichtendienst keine Auskunft darüber geben muss, ob er die Spionagesoftware Pegasus erworben hat und ob und wie diese genutzt wird. Der Beantwortung der Fragen steht nach Ansicht des Gerichts entgegen, dass dadurch die aktuelle Arbeitsweise und Methodik des Nachrichtendienstes offengelegt würde und dadurch mittelbar die Arbeitsabläufe des BND gefährdet werden könnten.

Semsrott, vor Gericht unter anderem durch Prof. Dr. Matthias Bäcker vertreten, hatte Auskunft darüber verlangt, ob der BND „Pegasus“ gekauft hat, ob und wie die Spionagesoftware zum Einsatz kam und ob das Bundeskanzleramt darüber informiert war. Der Einsatz der Spionagesoftware „Pegasus“ ist umstritten. Das Programm des israelischen Technologieunternehmens NSO Group kann aus der Ferne auf Smartphones abgespielt werden und dann heimlich Anrufe, Fotos und verschlüsselte Nachrichten ausspionieren und sogar integrierte Mikrofone und Kameras aktivieren. Autoritäre Regime wie Saudi-Arabien setzen die Software immer wieder gegen Oppositionelle, Aktivisten oder Journalisten ein. Bereits 2021 ergaben Recherchen von Paper Trail Media und der Süddeutschen Zeitung, dass auch deutsche Behörden „Pegasus“ nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst.



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