„Pegasus“: BND-Spionagesoftware vor Gericht


Benutzen deutsche Geheimdienste umstrittene Spionagesoftware, mit der auch Journalisten gehackt werden? Und muss man dazu detaillierte Angaben machen? Am Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht unsere Grundsatzklage verhandeln.

Bildnachweis: Jan Kleihues (Stefan Müller, Fotograf), CC BY-SA 4.0, über Wikimedia Commons – eigene Bearbeitung

Ob Saudi-Arabien, Bahrain oder Ungarn – die Liste autoritärer Staaten, die die Spionagesoftware „Pegasus“ im Kampf gegen ihre politischen Gegner einsetzen, ist lang. Auf den Mobiltelefonen von Oppositionellen, Journalisten und Aktivisten auf der ganzen Welt wurden Reste des Schadcodes „Pegasus“ gefunden.

Die USA haben deshalb das israelische Unternehmen NSO Group, das die Spionagesoftware vertreibt, auf eine Verbotsliste gesetzt. Deutschland hingegen nutzt offenbar die umstrittene Software. Zu den Behörden, die „Pegasus“ nutzen, soll auch der Bundesnachrichtendienst gehören. Der deutsche Auslandsgeheimdienst schweigt hierzu jedoch seit vielen Jahren. Auf die Frage, ob er „Pegasus“ einsetzt, und zu den Einzelheiten seines Einsatzes gibt der BND keine Antworten.

Seine Begründung: Der BND gebe generell keine Auskunft über die „operative Tätigkeit“ seiner Arbeit. Öffentliche Kontrolle? Keiner.

Erste und letzte Instanz

Deshalb verklagen wir den Bundesnachrichtendienst im Rahmen des Presserechts. Gestützt auf Artikel 5 des Grundgesetzes wollten wir vom Geheimdienst unter anderem wissen, wann die Software erworben wurde und ob und wie oft sie genutzt wurde.

Details über die Zusammenarbeit des BND mit „Pegasus“ hat die Bundesregierung offenbar bislang vor dem parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags verschwiegen. Umso wichtiger ist die Information der Presse. Mit dieser Klage wollen wir die grundsätzliche Frage klären, inwieweit Geheimdienste Auskunft über ihre Spionageaktivitäten geben müssen.

Die Geheimdienste sind bereits vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Gerade in einem so umstrittenen Fall wie dem Einsatz von „Pegasus“ muss eine öffentliche Diskussion ermöglicht werden.

Die Klage wird direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, das für den BND in erster und letzter Instanz zuständig ist.

Wann? Donnerstag, 7. November 2024, ab 9:30 Uhr Ein Urteil wird heute Nachmittag erwartet.

Wo? Bundesverwaltungsgericht, Leipzig. Die Anhörung ist öffentlich.

→ zur Klageschrift

→ Informationen des Bundesverwaltungsgerichts

von

Arne Semsrott


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