Wer privat krankenversichert ist und seinen Vertrag besser verstehen will – oder wer überlegt, den Versicherer zu wechseln – stößt unweigerlich auf zwei Begriffe: Basistarif und Standardtarif. Beide klingen nach soliden Alternativen zum Vollschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beide sind gesetzlich verankert. Und doch richten sie sich an völlig verschiedene Personengruppen. Seit 2009 sind alle privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet, den Basistarif und den Standardtarif anzubieten.
Der Unterschied zwischen diesen beiden sogenannten Sozialtarifen zeigt sich in Bezug auf die Leistungen und die Zugangsvoraussetzungen. Insbesondere aber beim Beitrag. Denn beide Tarife kommen in Frage, wenn die Prämie der bisherigen PKV stark angestiegen ist und die höchstmögliche Beitragsersparnis erreicht werden soll.
Basistarif vs. Standardtarif im Vergleich
Basis- und Standardtarif gehören mit dem Notlagentarif zu den drei Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung. Sie können von Versicherten in finanzieller Notlage gewählt werden – oder wechseln auf Betreiben des Versicherers dorthin (Notlagentarif), um Beitragsschulden abzubauen. Sozialtarife werden von jeder PKV angeboten. Dabei sind sowohl die Leistungen als auch die Beitragskalkulation brancheneinheitlich geregelt. Kostendifferenzen können nur durch die unternehmensindividuellen Verwaltungskostenentstehen.
| Standardtarif | Basistarif | |
| Eingeführt: (aktuell ca. 53.900 Versicherte (0,6 %) ) |
2004 | 2009 (parallel zur Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht) |
| Richtet sich an: (aktuell ca. 34.000 Versicherte) |
ältere Versicherte mit sinkendem Einkommen z. B. nach dem Renteneintritt. | hilfebedürtige Versicherte mit (vorübergehenden) finanziellen Schwierigkeiten durch z. B. Arbeitslosigkeit. Ältere Nichtversicherte oder Rückkehrer aus dem Ausland, wenn sie der PKV zuzuordnen sind wie Selbstständige, Verbeamtete, Menschen ab 55 Jahren. |
Der Basistarif wurde 2009 eingeführt als ein günstiger Tarif für hilfebedürftige Privatversicherte mit (vorübergehenden) finanziellen Schwierigkeiten durch z. B. Arbeitslosigkeit. Nötig wurde er auch wegen der parallel eingeführten Krankenversicherungspflicht, damit sich alle versichern können – auch die mit Vorerkrankungen oder fehlenden Versicherungszeiten.

Leistungen
| Basistarif | Standardtarif |
| Art und Höhe der Leistungen sind mit der gesetzlichen Krankenabsicherung vergleichbar (§ 193 Abs. 5 VVG). Keine iGel-Leistungen zur Vorsorge Keine Chefarztbehandlung, kein Ein- oder Zweibettzimmer | Der Leistungsumfang ist an den Leistungskatalog der GKV angelehnt und bei jedem Versicherer gleich. Die Leistungen liegen teilweise unter der GKV und dem Basistarif. |
| Zuzahlungen: Für Arznei- und Verbandmittel je 6 €, für Hilfsmittel je 8 bzw. 10 € für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel für den gesamten Monat. Bei der Physiotherapie als Heilmittel beträgt die Zuzahlung 2 € bzw. 10 € je Verordnung. Bei Zahnersatz sind es mindestens 25 %. | Arznei, Heil- und Hilfsmittel werden zu 80 Prozent erstattet, bis die pauschale Selbstbeteiligung ausgeschöpft ist (max. 306 €/Jahr). Dann erst übernimmt der Versicherer die vollen Kosten. |
| Die Versicherten haben die Möglichkeit, den Basistarif mit einer Krankenzusatzversicherung zu ergänzen. | Der Standardtarif lässt sich nicht mit einer stationären, dentalen oder ambulanten Krankenzusatzversicherung sowie Krankentagegeld kombinieren. |
| Leistungen sind nicht garantiert und können abhängig vom GKV-Leistungskatalog gesetzlich vorgegeben gekürzt werden | Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert |
Beitrag
| Basistarif | Standardtarif |
| Maximal 1.017,18 € = Höchstbeitrag der GKV (Stand: 2026) + durchschnittlicher Zusatzbeitrag der GKV mit 2,9 % (Stand: 2026) | Maximal 848,62 € = allgemeiner Höchstbeitrag der GKV (Stand: 2026) |
| Für Hilfebedürftige übernehmen die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt die Hälfte der Kosten bzw. ggf. sogar den gesamten Beitrag. | Ehepaare zahlen gemeinsam max. 150 % des Höchstbeitrags, also maximal 1.272,93 € (Stand: 2026), wenn das gemeinsame Einkommen unterhalb der gültigen Beitragsbemessungsgrundlage bleibt (2026: 69.750 €) |
| Zuschüsse sind möglich vom Arbeitgeber und von der Rentenversicherung. | Zuschüsse sind möglich vom Arbeitgeber und von der Rentenversicherung. |
| Der Beitrag richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und vorhandenen Altersrückstellungen, nicht nach dem Gesundheitszustand. | Der Beitrag richtet sich nach der bisherigen Versicherungszeit und dem Alter sowie den vorhandenen Altersrückstellungen. |
| Menschen mit Vorerkrankungen können sich garantiert versichern. | Wegen der Altersrückstellungen und reduzierten Beiträgen für Ehepartner zahlen die meisten viel weniger als den Höchstbeitrag und meist weniger als im Basistarif. Der durchschnittliche Monatsbeitrag liegt laut PKV-Verband bei 500 € |
Info: Wie hoch ist der Standardtarif in der PKV für Rentner?
Der Höchstbeitrag für den Standardtarif liegt 2026 bei 848,62 € im Monat bzw. bei 1.272,93 € (Stand: 2026) zusammen für Ehepaare, wenn beide im Standardtarif versichert sind. Die Höhe entspricht dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis bewirken die Altersrückstellungen und der Rabatt für Ehepaare, dass die Beiträge meist deutlich geringer ausfallen. Allerdings steht der Standardtarif nur Versicherten offen, die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind. Später hinzugekommeneVersicherte können in den Basistarif wechseln. Wer sich also im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kann, für den oder die kann ein Wechsel in den Standardtarif sinnvoll sein, mit dem sie sich Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung zu günstigeren Beiträgen sichern.
Info: Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?
Der Basistarif kostet höchstens 1.017,18 € im Monat. Die Beitragshöhe entspricht dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages, der 2026 bei 2,9 % liegt. In finanziellen Notlagen (nachgewiesene Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB 2) zahlen Rentnerinnen und Rentner im Basistarif nur die Hälfte, also maximal 508,59 €. Außerdem werden Zuschüsse sowie vorhandene Altersrückstellungen eingesetzt, die die Beiträge weiter reduzieren können.
Info: Wie hoch sind die Kosten für den PKV-Basistarif für Beamte?
Nach oben hin sind die Beiträge für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung gedeckelt. 2026 liegt der maximale Beitrag bei 1.017,18 € im Monat. Da Beamte und Beamtinnen Beihilfe erhalten, liegen ihre Beiträge meist deutlich darunter. Je nachdem, wie viele Kosten ihre Beihilfe abdeckt. Für Verbeamtete ist der Basistarif meist nicht die erste Wahl, auch wenn sie Vorerkrankungen haben und hier garantiert aufgenommen werden. Die bessere Option ist meist folgende: Sie können im Rahmen der Öffnungsaktion, zu der sich viele Versicherer verpflichtet haben, in jedem Falle privatversichert werden – mit begrenzten Risikozuschlägen.
Wie Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen die PKV-Öffnungsaktion richtig nutzen, lesen Sie hier!
Zugangsvoraussetzungen
| Basistarif | Standardtarif |
| Geöffnet für alle, die eine PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben und:
– mindestens 55 Jahre alt sind – eine Rente oder eine Beamtenpension beziehen oder – nachweislich hilfebedürftig sind für alle, die ihren PKV-Vertrag ab 2009 geschlossen haben oder diese neu abschließen, gelten keine Vorbedingungen.
|
Geöffnet für alle, die eine PKV vor 2009 abgeschlossen haben und:
– seit 10 Jahren oder länger der privaten Krankenversicherung angehören – mindestens 65 Jahre alt sind oder – mindestens 55 Jahre alt sind und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2026: 69.750 € bzw. monatlich 5.812,50 € brutto) oder – unter 55 Jahren sind und eine Rente oder ein vergleichbares Ruhegehalt beziehen, wobei das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (s. o.) liegt |
Freie Arztwahl
| Basistarif | Standardtarif |
| Versicherte sind auf Ärzte und Ärztinnen mit Kassenzulassung beschränkt, die Behandlung durch reine Privatärzte ist nicht abgedeckt. Für die (Weiter)Behandlung durch Fachärzte wird oft eine Überweisung nötig. | ohne Einschränkungen |
Altersrückstellungen
| Basistarif | Standardtarif |
| Vorhandene Altersrückstellungen werden beim Wechsel eingesetzt, um die Beiträge zu reduzieren | |
Selbstbeteiligung
| Basistarif | Standardtarif |
| Anbieter müssen den Basistarif mit fünf verschiedenen Selbstbehaltsstufen anbieten (0, 300, 600, 900 und 1.200 €)
Versicherte sind drei Jahre an den gewählten Selbstbehalt gebunden. |
Der Standardtarif beinhaltet einen Selbstbehalt von 20 % für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, der auf 306 € pro Kalenderjahr begrenzt ist. |
Info: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Standardtarif der PKV?
Im Standardtarif gilt ein einheitlicher Selbstbehalt in Höhe von 306 Euro im Kalenderjahr. Alle Kosten oberhalb übernimmt die private Krankenversicherung. Die Eigenanteile fallen im Wesentlichen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln an. Die Versicherten zahlen 20 % der Kosten bis zu Grenze von 306 € pro Jahr selbst.
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Welche Nachteile hat der Basistarif in der PKV?
Grundsätzlich bietet der Basistarif meist weniger Leistungen als Regeltarife.
Klar wird das Problem, wenn man weiß, dass Kassenärztinnen und Kassenzahnärzte nicht grundsätzlich dazu verpflichtet sind, im Basistarif Versicherte zu behandeln. Das kann dazu führen, dass Privatversicherte im Basistarif nicht sofort eine Praxis finden – oder dass sie u. a. wegen der niedrigeren Erstattungssätze als Versicherten in einem Regeltarif mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist darauf zu achten, nur zu Ärztinnen und Ärzten zu gehen, die eine Kassenzulassung haben, die also auch gesetzliche Versicherte behandeln. Bei der Suche gibt die kassenärztliche und kassenzahnärztliche Vereinigung im jeweiligen Bundesland Auskunft.
- Geringere Leistungen, vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung: keine Chefarztbehandlung, kein Ein- oder Zweibettzimmer
- Keine freie Arztwahl, nur mit Kassenzulassung
- Ggf. entstehen Zuzahlungen für Behandlungen wegen eingeschränkter Erstattungssätze
Welche Nachteile hat der Standardtarif der PKV?
- Geringere Leistungen, orientiert an der gesetzlichen Krankenversicherung, häufig weniger als in GKV oder im Basistarif: keine Chefarztbehandlung, kein Ein- oder Zweibettzimmer, geringere Erstattung bei Zahnersatz
- Zwingende Selbstbeteiligung von 306 Euro im Jahr, z. B. 20 % Eigenanteil bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- Ggf. entstehen Zuzahlungen für Behandlungen wegen eingeschränkter Erstattungssätze
- Es können keine Krankenzusatzversicherungen oder Krankentagegeld ergänzend abgeschlossen werden
- Der Zugang in den Tarif ist streng reguliert: Nur für Menschen, die vor 2009 privatversichert waren und die Alters- und Einkommensgrenzen erfüllen
Basis- oder Standardtarif – was ist besser?
Finanziell betrachtet stellt der Standardtarif meist die bessere Wahl dar. Denn der Beitrag entspricht selten dem tatsächlichen Höchstbeitrag. Außerdem können sich Ehepaare besonders günstig absichern. Für viele eher ein Vorteil ist, dass der Selbstbehalt auf 306 € für Arznei- und Hilfsmittel begrenzt ist. Außerdem haben die Versicherten freie Arztwahl, während im Basistarif zunächst eine Behandlung durch einen Kassenarzt vorgesehen ist. Andererseits sind die Leistungen im Standardtarif nicht selten schlechter als die der GKV und des Basistarifs.
Privatversicherte, die nach 2009 Mitglied der PKV wurden, haben nur die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Dessen Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang der GKV. Doch auch hier gibt es keine Garantien. Der Anbieter darf den Versicherungsschutz kürzen, wenn auch die Krankenkassen Leistungskürzungen vornehmen. Dafür steht der Basistarif auch Menschen mit Vorerkrankungen offen.
Grundsätzlich bieten beide Tarifvarianten Vor- und Nachteile. In den meisten Fällen jedoch müssen die Privatversicherten erhebliche Leistungsreduzierungen im Vergleich zu ihrem bisherigen Regeltarif in Kauf nehmen. Daher ist ratsam, dass sie vor einem Wechsel in den Basis- oder Standardtarif ihre Alternativen prüfen.
Wie hoch ist die Beitragserhöhung im PKV-Standardtarif?
Im Durchschnitt zahlen Versicherte im Standardtarif aktuell 500 Euro im Monat. Im Vergleich zu 2024 (400 Euro) bedeutet das eine Steigerung um 25 %. Im schlimmsten Fall beträgt der monatliche Beitrag 848,62 €, was dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV entspricht. Die Steigerung der Standardtarifhöhe fügt sich in die allgemeine Beitragssteigerung bei den Krankenversicherungen ein. Zu Jahresbeginn 2026 sind die Beiträge im Bereich private Krankenversicherung im Schnitt um 13 % gestiegen – das betraf etwa 60 % der Privatversicherten.
Alternativen zu den Sozialtarifen
Alternativ zum Wechsel in einen Sozialtarif können Privatversicherte zunächst ihren Versicherungsschutz überprüfen. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Leistungsbausteine zu kürzen oder auszuschließen, um den Beitrag zu senken. Beispielsweise auf Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten können viele verzichten.
Auch eine Heraufsetzung des Eigenanteils ist möglich, um die Prämie zu senken. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob die Beitragsersparnis in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Selbstbehalts steht. Denn nicht immer ist die Prämiensenkung hoch genug, um einen höheren Eigenanteil im Krankheitsfall zu rechtfertigen. Außerdem ist der Selbstbehalt nicht steuerlich abrechenbar, was zusammen mit der geringeren absetzbaren neuen Beitragshöhe der Ersparnis durch den Selbstbehalt gegenübergestellt werden muss.
Eine weitere Option ist der interne Tarifwechsel. Dabei wechseln die Versicherten nicht in einen Sozialtarif, sondern in einen günstigeren regulären PKV-Tarif bei ihrem bisherigen Anbieter. Sieht der neue Tarif dieselben oder geringere Leistungen vor, ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Bietet der neue Tarif Mehrleistungen, wird auch nur für diesen Teil geprüft und ggf. ein Risikozuschlag oder Leistungsausschlüsse vereinbart. Versicherte haben immer die Wahl nur den niedrigen Preis zu vereinbaren und auf die verbesserte Leistung zu verzichten. Das nennt man Mehrleistungsverzicht.
Mit einem internen Tarifwechsel ist eine hohe Beitragsersparnis möglich. Außerdem bleiben auch die bereits gebildeten Altersrückstellungen in voller Höhe bestehen.
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