Eine Maschine mit 45 Sitzplätzen wird im Februar 2025 vom Flughafen Düsseldorf abheben. Ziel ist die bulgarische Hauptstadt Sofia. An Bord sind sieben Menschen aus Syrien und Afghanistan, begleitet von doppelt so vielen Bundespolizisten. Allerdings fliegt man nicht in den Urlaub, sondern wird abgeschoben – und zwar mit einem eigens gecharterten Flugzeug. Allein die Miete für das Flugzeug beträgt 63.000 Euro, Personalkosten nicht eingerechnet.
Die Bundesregierung predigt Sparmaßnahmen und Bürokratieabbau, doch beides scheint auf die Migrationspolitik nicht zuzutreffen. Seit letztem Jahr ist der Ton angespannter: Die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte wurde ausgesetzt, die Abschiebungshaft ausgeweitet und die Grenzkontrollen ausgeweitet. Sogar Menschen werden erneut nach Afghanistan abgeschoben und verhandeln mit den Taliban. Diese Härte soll Entschlossenheit zeigen, doch diese Symbolpolitik ist teuer. Während über Kürzungen der Bürgerleistungen debattiert wird, steigen die Ausgaben für Abschiebungen. Immer häufiger werden ganze Flugzeuge gechartert, um Asylbewerber aus dem Land zu bringen.
Die Kosten pro Charter-Abschiebeflug werden auf mehrere Hunderttausend geschätzt – bezahlt mit Steuergeldern. Wie teuer ein Flug insgesamt ist, ist derzeit unklar: Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei verweigern Angaben zu den Personalkosten. Dieser Mangel an Transparenz erschwert die öffentliche Kontrolle – deshalb ziehen wir vor Gericht.
Die Kosten steigen
Eine Abschiebung per Charterflug ist organisatorisch aufwändiger, teurer und personalintensiver als per Linienflug. Es muss nicht nur das Flugzeug gemietet werden, auch das Bodenpersonal, Dolmetscher, Sanitäter und Bundespolizisten müssen organisiert und bezahlt werden.
Laut Kleinen Anfragen der Linken gab der Bund im ersten Halbjahr 2024 allein für die Anmietung von Flugzeugen rund 12,7 Millionen Euro aus. Ein Jahr später waren es im gleichen Zeitraum fast 15 Millionen. Hinzu kommen Personalkosten für Dolmetscher, Sanitäter, Bodenpersonal und vor allem für die Bundespolizei. Teilweise gibt es doppelt bis dreimal so viele Polizisten wie Abgeschobene, die mitfliegen.
Im Haushaltsjahr 2024 hat das Innenministerium 7,25 Millionen Euro an Personalkosten für die Begleitung von Abschiebungen durch Polizeibeamte vorgesehen; die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf knapp 9 Millionen. Für 2026 sind 10,25 Millionen geplant – ein weiterer Sprung nach oben. Wie hoch die Kosten für die Beamten pro Flug sind, macht die Bundespolizei nicht. Deshalb haben wir eine Klage auf Grundlage des Presserechts eingereicht.
Rechtlich fraglich
Doch es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um die Länder, in die Abschiebungen stattfinden – wie im Fall von Düsseldorf nach Bulgarien. Im offiziellen Sprachgebrauch handelt es sich um eine „Rückführung“. Es gilt also die Dublin-Verordnung. Das bedeutet, dass für sie der EU-Staat zuständig ist, in dem der Asylbewerber erstmals registriert wurde. Doch das Dublin-System ist umstritten, nicht nur wegen der ungleichen Lastenverteilung, sondern auch wegen der Verhältnisse an den EU-Außengrenzen.
Ein aktueller Bericht eines Netzwerks kirchlicher Asylorganisationen vom Januar 2025 wirft Bulgarien vor, Flüchtlinge nicht im Einklang mit den Menschenrechten zu versorgen. Es gibt nicht genügend grundlegende Dienstleistungen wie Wohnraum und Arbeitsplätze, aber es kommt zu systematischen Inhaftierungen und Gewalt durch die Behörden.
Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium verweist auf die Frage nach dieser Einschätzung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auf Nachfrage sagen sie, man könne „vertrauen“, dass Flüchtlinge in jedem EU-Mitgliedstaat nach angemessenen Menschenrechtsstandards behandelt würden. Aus Sicht des BAMF erfüllt Bulgarien zudem die europäischen rechtlichen Standards und die materielle und medizinische Versorgung ist gewährleistet.
So prallen zwei Narrative aufeinander: Auf dem Papier gilt Bulgarien als sicherer EU-Staat. Vor Ort berichten Hilfsorganisationen jedoch von Gewalt, Inhaftierung und mangelnder Versorgung. Dass dort nun teure Charterflüge starten, macht die Symbolpolitik teuer – und rechtlich fragwürdig.
→ Zur Klage
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