Eine kleine Hütte im norddeutschen Mischwald, die Familie Bismarck und ein juristisches Relikt aus der Kaiserzeit – das waren die Grundpfeiler von Deutschlands absurdester Steueroase. Nun wird es endlich trockengelegt. Dank Recherche von FragDenStaat und dem ZDF-Magazin Royale.
Mehr als 20 Unternehmen, teilweise mit Millionenwert, hatten in der kleinen Holzhütte im Sachsenwald, fernab der Zivilisation, ihren offiziellen Sitz. Dadurch zahlten sie ihre besonders niedrige Gewerbesteuer nicht in die Staatskasse, sondern an den Gutsbesitzer Gregor von Bismarck. Denn der Sachsenwald ist kein Teil einer öffentlichen Gemeinde, sondern ein gemeindefreies Gebiet. Auch mehr als ein Jahrhundert nach dem Ende der Kaiserzeit gilt hier noch ein altes Adelsprivileg. Der Grundbesitzer Bismarck hat alle Rechte und Pflichten, die sonst für eine demokratisch legitimierte und öffentlich kontrollierte Gemeindeverwaltung gelten – einschließlich der Erhebung der Gewerbesteuer. Doch damit ist zum Jahreswechsel Schluss.
Schluss mit den aristokratischen Privilegien
Anfang Dezember beschloss der schleswig-holsteinische Landtag, dass der Forstbezirk Sachsenwald zum 1. Januar aufgeteilt und in Nachbargemeinden eingemeindet wird. Dabei geht es nach Aussagen von Abgeordneten explizit um die Aushöhlung der Steueroase, was wir in monatelanger Recherche mit dem ZDF Magazin Royale aufgedeckt haben.
Die „knifflige Steuerplanung“ der Bismarck-Nachkommen werde nun beendet, sagt der CDU-Abgeordnete Rasmus Vöge. „Es war höchste Zeit, dass diese veralteten Privilegien aus der Kaiserzeit ein Ende haben“, sagte die SPD-Politikerin Beate Raudies.
Was ist mit den Steuereinnahmen passiert?
Gregor von Bismarck hat zwischen 2017 und 2023 knapp 2,3 Millionen Euro Gewerbesteuer eingenommen. Aktuelle Zahlen für 2024 stehen noch aus. Kürzlich wurde außerdem bekannt, dass Bismarck fälschlicherweise auch 130.000 Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten hat. Grund dafür war ein Rechenfehler: Waldwege wurden zu den öffentlichen Straßen gezählt, die eigentlich über den Finanzausgleich finanziert werden sollten. Obwohl Bismarck keinen Anspruch auf das Geld hat, kann das Land es nicht zurückfordern.
Fraglich ist bis heute, was mit den Steuereinnahmen geschah, die über den Firmensitz in der Waldhütte an Bismarck flossen. Im Rahmen unserer Recherche stellten wir zahlreiche Anfragen an den Gutsbesitzer Bismarck und verklagten ihn zweimal. Derzeit läuft ein Auskunftsverfahren nach dem Schleswig-Holsteinischen Informationszugangsgesetz.
Wir wollen Klarheit darüber schaffen, wohin die Steuereinnahmen des Sachsenwalds geflossen sind. Denn wer wie eine Gemeinde Steuern erhebt, muss auch wie eine Gemeinde Auskunft darüber geben. Daran ändert auch das Ende der Privatgemeinschaft Bismarcks nichts. Nach dem Gesetz zur Auflösung des Forstreviers Sachsenwald haften die Waldeigentümer weiterhin wie eine Gemeinde für alles, was den Zeitraum bis 2026 betrifft.
Mehr zu unserer Recherche zu Bismarcks Steuerparadies im Sachsenwald:
→ Bismarcks Hütte im Wald: Deutschlands absurdeste Steueroase
→ Bismarcks Hütte im Wald: Noch mehr Unternehmen im Steuerparadies Sachsenwald
→ Steueroase Sachsenwald: Wir haben Bismarck erneut verklagt
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