Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung gemäß MDR/IVDR
EU -Vertreter unterliegen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen des MDR und IVDR. Sie haften auch für Verstöße gegen medizinische Geräte.
Dieser Fachartikel bietet praktische Antworten auf alle regulatorischen Fragen zu Ich-Rep Mit konkreten Maßnahmen zur Handlung des führenden Beratungsunternehmens für die Regulierung von Medizinprodukten.
Er richtet sich an Nicht-EU-Hersteller von Medizinprodukten sowie auf regulatorische Angelegenheiten, Qualitätsmanager, PRRCs und Geschäftsführer, aber auch an EU-Vertreter.
- Ein EU-Vertreter ist für alle Nicht-EU-Hersteller obligatorisch und haftet gleichermaßen mit dem Hersteller.
- Der EU -Repräsentant führt einen formellen Dokumenttest durch, übernimmt jedoch keine Herstellerverpflichtungen wie Risikomanagement oder QM -System.
- Die Benennung findet durch das schriftliche Mandat für mindestens eine generische Produktgruppe statt und muss in Eudamed registriert werden.
- Ein separates PRRC ist absolut notwendig und darf nicht mit der PRRC des Herstellers identisch sein.
- Tochterunternehmen können ein EU -Repräsentant sein, erfordern jedoch eine rechtliche Unabhängigkeit und ihre eigene PRRC.
1. Was ist ein EU -Vertreter und wann brauche ich einen?
Ein EU -Vertreter ist jede natürliche oder juristische Person, die in der Gewerkschaft ansässig ist und schriftlich von einem Hersteller, der schriftlich außerhalb der Gewerkschaft ansässig ist, schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben in seinem Namen auszuführen (MDR Art. 2 Nr. 32).
Der EU-Rep…
- ist für alle Nicht-EU-Hersteller obligatorisch (ausnahmslos).
- muss vor dem ersten Platz benannt werden.
- gilt gleichermaßen für MDR und IVDR.
- kann pro generischer Produktgruppe benannt werden.
- kann vor der Markteinführung unterstützt werden.
2. Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines EU -Repräsentanten
Der EU -Vertreter hat obligatorische Aufgaben nach MDR/IVDR -Kunst eindeutig definiert. 11 Abs. 3, die im Mandat definiert werden muss:
- Überprüfen Sie die Konformität: Formale Prüfung, ob technische Dokumentation gemäß den QM -Anforderungen des Herstellers sowie der Erklärung der Konformität und der Zertifikate erstellt wurde
- Dokumente zur Verfügung stellen: 10–15 Jahre bei der Aufbewahrung und Bestimmung der Behörden
- Eudamed Registrierung: Erhalten Sie Ihre eigene SRN und prüfen und Freigabe des Herstellers Registrierung
- Kommunikation mit den Behörden sicherstellen: Geben Sie Dokumente in der jeweiligen Amtssprache an und leiten Sie die Behörden an Hersteller weiter
- Im Falle von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (FSCA): Aktive Zusammenarbeit für Korrekturmaßnahmen
- Lehrerhersteller: Sofortige Informationen des Herstellers über Veranstaltungen
- Endmandat: Bei Verstößen gegen den Hersteller gegen seine Pflichten muss der EU -Vertreter in der Lage sein, die Zusammenarbeit zu beenden und die Behörde zu informieren.

3. Für Haftung und rechtliche Risiken: Wofür ist der EU -Repräsentant verantwortlich?
Der EU -Repräsentant haftet auf der gleichen Basis wie der Hersteller für fehlerhafte Produkte (Art. 11 Abs. 5 MDR/IVDR). Das bedeutet:
- Produkthaftung des gleichen Alters mit dem Hersteller
- Haftpflichtversicherung dringend empfohlen
- Vertragliche Haftungsbestimmungen möglich
- Keine Übertragung von Herstellungsaufgaben nach Art. 10
- Unterstützung für die Herstelleraufgaben erlaubt
Achten Sie auf eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Mandat!
4. EU-Rep-Auswahl: Importeur, Tochtergesellschaft oder externer Dienstleister?
Die Auswahl des EU -Repugs hängt von der Unternehmensstruktur, den verfügbaren Ressourcen und den behördlichen Anforderungen ab. Es gibt mehrere Optionen:
| Andere Rolle | Gelegenheit, einen EU -Repräsentanten zu übernehmen? |
| Importeur | Rechtlich möglich, aber Rollenkonflikte beobachten |
| Tochtergesellschaft | Nur mit rechtlicher Unabhängigkeit und Ihrem eigenen PRRC möglich |
| PRRC-Konstellation | Darf nicht mit dem PRRC des Herstellers identisch sein (MDCG 2022-16) |
| Externer Dienstleister | Empfohlen für fehlende interne Ressourcen |
| Zeit | Idealerweise vor der Konformitätsbewertung benennen |
| Mailbox | Nicht ausreichend, weil körperliche Präsenz erforderlich ist |
Auswahlkriterien für externe EU -Vertreter
- Regulatorische Kompetenz
- Zugänglichkeit in Ihrer eigenen Zeitzone und in der EU -Zeitzone
- Erfahrung mit der Rolle als EU -Repräsentant
5. Behörden und Marktüberwachung: Prozesse und Pflichten
Der EU -Vertreter ist ein zentraler Kontakt für Behörden mit klaren Prozessspezifikationen. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Dokumententest für Vollständigkeit gemäß den QM -Anforderungen des Herstellers
- Dokumentbestimmung in der offiziellen Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates
- Weiterleitung von Produktstichprobenanfragen und deren Ausführung
- Aktive Zusammenarbeit bei Marktüberwachungsmaßnahmen
- Lektionen des sofortigen Herstellers im Falle von Ereignissen
- Vorlage für die Behörden Vorlage für die Anfrage
Der EU -Vertreter ist für ein zertifiziertes QM -System nicht verpflichtet. Die Behörden oder genannten Stellen können jedoch den EU -Vertreter prüfen, um die Erfüllung ihrer Pflichten zu kontrollieren.
Mit der Dokumentprüfung stellt der EU -Vertreter sicher, dass der Hersteller die EU -Erklärung für Konformität und die technische Dokumentation erstellt hat und dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen wurde (lit. a). Mit dieser Prüfung minimiert er auch seine eigenen Haftungsrisiken.
6. Praktische Implementierung: Von der Benennung bis zur Kennzeichnung
Die korrekte Implementierung der EU -Repräsentanten erfordert ein systematisches Verfahren von der Vertragsdesign bis zur Produktkennzeichnung. Die erforderlichen Schritte umfassen:
- Mandat arrangieren: Schriftlich, unterzeichnet von beiden Seiten, klare Aufgabendefinition; Machen Sie auch eine verbindliche Übereinstimmung, um die EU -Wiederholungen zu ändern
- Eudamed Registrierung durchführen: SRN Award und Rollbestätigung
- Komplementkennzeichnung: Symbol “EC | Rep” nach DIN en ISO 15223-1: 2022-02 auf Verpackung
- Ergänzung der EU -Konformität mit Konformität: EU REP -Spezifikation obligatorisch
- Fügen Sie optionale Anweisungen zur Verwendung hinzu: Empfohlene Informationen, nicht obligatorisch
Die Informationen über den EU-Repräsentanten sollten zusammen mit dem entsprechenden Symbol in Übereinstimmung mit DIN en ISO 15223-1: 2022-02 platziert werden. Der Standard ist bei DIN Media und als EVS-en ISO 15223-1: 2021 hier erhältlich. Dementsprechend ist es wichtig, den EU -Repräsentanten mit dem Symbol “Ec | Rep” abzubilden.

7. Internationale Unterschiede: EU-Rep vs. UK-RP, CH-Rep und US-Agent
Jede Gerichtsbarkeit hat spezifische Anforderungen für Vertreter – unterschiedlich differenziert. Beispiele für diese Unterschiede sind:
- EU-Rep: Ein autorisierter Vertreter pro generischer Produktgruppe möglich; Anfragen, eine PRRC zu halten
- UK-RP: Nur eine “verantwortliche Person in Großbritannien” erlaubte alle Produkte
- CH-Rep: Wie in der EU; Erfordert auch Repräsentation PRRC
- US-Agent: Hat andere Aufgaben und Haftungsbestimmungen
Viele Dienstleister wie das Johner -Institut übernehmen die Rolle mehrerer Märkte. Dies minimiert die Ausgaben bei der Erstellung des Vertrags, der Prüfung der Dokumente und der Kommunikation.
8. Zusammenfassung & Schlussfolgerung
Der EU-Vertreter ist viel mehr als eine regulatorische Formalalität-es ist ein wesentlicher Bestandteil der Marktzugangstrategie für Nicht-EU-Hersteller. Mit der gleichrangigen Produkthaftung, der umfangreichen Dokumentationsverpflichtungen und der Kommunikation der zentralen Behörden trägt der EU-Repräsentant erhebliche Verantwortung. Die sorgfältige Auswahl unter Berücksichtigung von PRRC -Anforderungen, Haftungsrisiken und operativen Fähigkeiten ist für den Erfolg entscheidend. Das Johner -Institut unterstützt Sie als erfahrener Partner bei der Navigation mit diesen komplexen regulatorischen Anforderungen.
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