Haber-Prozess: 20 Jahre Schnüffelei

Beharrlichkeit zahlt sich aus: 2018 haben wir den zentralen Erlass zum illegalen „Haber-Verfahren“ veröffentlicht, mit dem die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen durch den Geheimdienst überprüfen lässt. Nun, acht Jahre später, wird der Fall zum ersten Mal verhandelt.

Grund ist eine Entscheidung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, drei Buchhandlungen den Buchhandelspreis einzubehalten. Der Verfassungsschutz hatte Weimer zuvor im „Haber-Prozess“ darüber informiert, dass es „verfassungsschutzrelevante Informationen“ über die Buchhandlungen gebe.

Unser Rechtsschutz unterstützt nun zwei Klagen der Buchhandlungen: Zum einen muss das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, ob die Anfrage des Staatsministers für Kultur an das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war und ob das Preisgeld an die Buchhandlungen ausgezahlt werden muss. Andererseits muss das Verwaltungsgericht Köln klären, ob die Weitergabe der Daten an den Geheimdienst gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Sollten die Bundesbehörden verlieren, müsste der gesamte „Haber-Prozess“ in dieser Form gestoppt werden.

Wichtige Dokumente geheim

Damit wird die Debatte um die Demokratieförderung in der Bundesrepublik auf eine neue Ebene gehoben. Die Regierung versucht seit Jahrzehnten, stärkere Kontrolle über zivilgesellschaftliche Bewegungen auszuüben. Doch das will sie geheim halten. Das Bundesinnenministerium hält derzeit eine aktuelle Handreichung von Minister Dobrindt an die anderen Ministerien unter Verschluss. Wir bereiten daher eine Klage vor.

Unterdessen prüfen die Bundesministerien weiterhin zahlreiche Demokratieprojekte. Von 2020 bis Ende 2024 ließ der Bund im „Haber-Prozess“ 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die Fördermittel des Bundes beantragt hatten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen.

In vielen Fällen könnten Geheimdienstberichte dazu geführt haben, dass Organisationen keine Finanzierung erhielten. Das bedeutet, dass die Behörde faktisch über die Projektförderung entscheidet, ohne dies öffentlich zu begründen. Genauere Angaben dazu macht die Bundesregierung allerdings nicht. Betroffene Vereine und Einzelpersonen erfahren in der Regel nichts von den Prüfungen. Sie haben daher keine Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen des Geheimdienstes zu äußern.

Massiver Ausbau durch den Innenminister

Neue Zahlen vom April 2026 deuten darauf hin, dass die Zahl der überprüften Organisationen und Personen sogar höher ist als bisher bekannt und in Zukunft weiter zunehmen wird. Die Süddeutsche Zeitung errechnete für einen Zeitraum seit 2017 rund 3.600 Anfragen aus Bundesministerien. Besonders ein Ministerium schnüffelt besonders intensiv bei Organisationen der Zivilgesellschaft herum: Fast alle Anfragen kamen 2025 über das Innenministerium von Alexander Dobrindt.

Wer befürchtet, im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ vom Geheimdienst kontrolliert worden zu sein, kann sich über unsere Musteranträge bei den zuständigen Bundesbehörden informieren. Auch unser Rechtsschutz steht den Betroffenen autoritärer Maßnahmen weiterhin zur Seite – sei es durch den Kulturstaatssekretär, den Familienminister oder den Geheimdienstchef.

Die Geschichte des „Haber-Prozesses“

  • 2004: Beginn der systematischen Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie aus einem von FragDenStaat veröffentlichten Erlass hervorgeht. Auch im Vorfeld kam es zu vereinzelten Kontrollen.
  • 2011: CDU-Familienministerin Kristina Schröder führt eine „Extremismusklausel“ ein. Um gefördert zu werden, müssen Sie Demokratieförderungsprogramme unterzeichnen.
  • 2012: Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt die Klausel für rechtswidrig. Es wurde zwei Jahre später abgeschafft.
  • 2014: Das inzwischen von der SPD geführte Familienministerium ruft die Initiative „Demokratie Leben!“ ins Leben. Förderprogramm.
  • 2017: Mit dem „Haber-Diwell-Erlass“ überarbeitet das Bundesinnenministerium die Prüfung von Demokratievorhaben durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Später wurde es als „Haber-Prozess“ bekannt.
  • 2018: FragDenStaat veröffentlicht den Erlass.
  • 2018SPIEGEL: Ein Rechtsgutachten zivilgesellschaftlicher Verbände kommt zu dem Schluss, dass die geheimdienstlichen Kontrollen rechtswidrig sind.
  • 2019: Der Bundesdatenschutzbeauftragte schaltet sich ein und fordert das Innenministerium auf, die Überprüfung einzustellen.
  • 2020Auch ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Ergebnis, dass die Datenweitergabe unverhältnismäßig und rechtswidrig sei
  • 2020Lesen Sie auch: FragDenStaat verklagt das Familienministerium auf Auskunft darüber, welche Organisationen vom Geheimdienst überprüft wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, da bei Bekanntwerden der Bewertungen das Vertrauen der Zivilgesellschaft in das Ministerium beschädigt werden könnte.
  • 2025: CDU-Familienministerin Karin Prien kündigt eine verstärkte Prüfung von Demokratievorhaben durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Die Anzahl der Bewertungen nimmt zu.
  • 2026Lesen Sie auch: CDU-Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lässt Buchhandlungen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem „Haber-Verfahren“ prüfen und schließt 3 Buchhandlungen vom Buchhandelspreis aus
  • 2026: FragDenStaat unterstützt vom Ausschluss betroffene Buchhandlungen bei Gerichtsverfahren und bietet Auskunftsanfragen zum „Haber-Prozess“ über den Rechtsschutz an.
  • 2026Lesen Sie auch: Die „Extremismusklausel“ aus dem Jahr 2011 ist in neuer Form zurück.
  • 2026Lesen Sie auch: CSU-Innenminister Alexander Dobrindt wirbt für eine umfassendere Anwendung des „Haber-Verfahrens“ – das dazugehörige Schreiben hält das Ministerium geheim. Wir bereiten eine Klage vor.

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