Mehr als eine Milliarde Euro gehen der Allgemeinheit jedes Jahr verloren, weil Unternehmen ihren Sitz in ein deutsches Steuerparadies verlegen. Oft geschieht dies nur auf dem Papier. An den Firmenadressen gibt es Wohngebäude und Villen, in denen mehrere hundert Firmen gleichzeitig arbeiten sollen. Im November 2025 werden wir gemeinsam mit der ZDF Magazin Royale Das System der deutschen Steueroasen wird erstmals bundesweit sichtbar gemacht: auf einer interaktiven Karte, die alle registrierten Unternehmen in 37 deutschen Steueroasen zeigt – dem Steueroasenverzeichnis.
Wenige Wochen nach unserer Berichterstattung hat die Bundesregierung nun reagiert: Sie will gegen „rein steuerlich motivierte Unternehmensverlagerungen“ vorgehen und erhöht zum Jahresbeginn 2027 den Mindestbetrag der Gewerbesteuer. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihren Sitz nur scheinbar an Orte mit besonders niedrigen Steuern verlegen, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Doch Kritiker sagen, die Erhöhung sei zu gering, um das System der Steuerhinterziehung endlich einzudämmen.
Kampf gegen Gewerbesteueroasen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Untergrenze des Gewerbesteuersatzes von 200 auf 280 anzuheben. Der Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann, bestimmt, wie hoch die Gewerbesteuer, die ein Unternehmen auf seine Gewinne zahlen muss, zu zahlen ist. Der landesweite durchschnittliche Steuersatz liegt derzeit bei 438.
Die Bundesregierung hatte eine solche Maßnahme bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch keine Schritte unternommen. Dass die Dinge jetzt so schnell gehen, ist überraschend. Mitte Dezember 2025 befasste sich der Finanzausschuss des Bundestags mit dem Thema Gewerbesteueroasen und stellte eine Gesetzesänderung bereits Anfang 2026 in Aussicht. Der erste Satz der schriftlichen Sitzungsaufzeichnung bezog sich auf die mediale Berichterstattung über Gewerbesteueroasen in der „jüngeren Vergangenheit“.
Kritik: Nicht alle Steueroasen sind geschlossen
„Mehr als ein Drittel der von FragDenStaat identifizierten Gewerbesteueroasen wären von der Neuregelung überhaupt nicht betroffen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Karolin Otte. Sie sitzt im Finanzausschuss der Grünen. Sie kritisiert, dass der neue Mindeststeuersatz immer noch viel zu viel niedriger sei als der einer Durchschnittskommune: „Der Sumpf der Gewerbesteueroasen kann so jedenfalls nicht trockengelegt werden.“
Auch Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit hält die Anhebung der Untergrenze für einen richtigen Schritt, reicht aber noch lange nicht aus. Er kann nicht nachvollziehen, wie die Bundesregierung zur Grenze von 280 kommt und verweist auf einen Beschluss des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2022. Dieser hatte einen Mindesthebesatz von 320 gefordert, um den „unlauteren Steuerwettbewerb der Gewerbesteueroasen“ zu beenden. Auf diesem Niveau würde es sich für Unternehmen nicht mehr lohnen, Gewinne in Steueroasen zu verlagern.
Auf die schriftliche Frage im Bundestag, warum die neue Untergrenze deutlich unter diesem geforderten Wert bleibe, antwortete die Bundesregierung nur ausweichend. Eine weitere Erhöhung gilt derzeit als „nicht zielführend“.
→ Über unsere Recherche: „Das Steueroasen-Verzeichnis“
→ Über unsere Recherche: „Das absurdeste Steuerparadies Deutschlands“
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