„Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz im Oktober 2023. Tatsächlich arbeiten Behörden bereits seit Jahren daran, diese Ankündigung in die Tat umsetzen zu können. Am Flughafen BER in der Gemeinde Schönefeld planen der Bund und das Land Brandenburg ein sogenanntes „Ein- und Ausreisezentrum“.
Hinter dem sperrigen Behördenbegriff verbirgt sich ein „Abschiebezentrum“. So bezeichnen es Menschenrechtsorganisationen wie ProAsyl. Dort sollen Asylanträge im Schnellverfahren durchgeführt, aber auch Geflüchtete festgehalten und eingesperrt werden. Es ist ein Ort, der die zunehmend radikalere Abschiebepolitik Deutschlands widerspiegelt.
Wir haben bereits im Sommer 2022 über das geplante Abschiebezentrum am BER berichtet. Seitdem haben wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) weitere tausend Seiten an E-Mails, Protokollen und Gutachten aus dem Bundesinnenministerium (BMI) zu dem Komplex erhalten und ausgewertet. Wir veröffentlichen diese jetzt vollständig. Ebenso haben wir erneut Einsicht ins Grundbuch genommen. Unsere monatelange Recherche, die wir mit dem Tagesspiegel geteilt haben, zeigt:
Das Großprojekt war von Anfang an fragwürdig – nicht nur wegen des Zwecks, sondern auch wegen der Planung und Auftragsvergabe:
- Das brandenburgische Innenministerium hat das Abschiebezentrum am damaligen Linken Finanzminister vorbei geplant. Er bezeichnet das Projekt als „finanzpolitisch verheerend“.
- Kurz nachdem erste Planungen für das Abschiebezentrum begonnen hatten, kaufte ein Unternehmer Grundstücke, auf denen das Projekt später entstehen sollte – und sicherte sich so den lukrativen Großauftrag.
- Der Unternehmer, der das Abschiebezentrum bauen soll, ist nicht nur wegen Schmiergeldzahlungen vorbestraft, er hat den Auftrag auch ohne öffentliches Vergabeverfahren erteilt bekommen.
- Ein Rechtsgutachten, das es ermöglicht hatte, ein solches Vergabeverfahren zu umgehen, entspricht nicht dem tatsächlichen Planungsstand des Projekts, wird aber dennoch vom brandenburgischen Innenministerium als rechtliches Argument verwendet.
- Das Bundesinnenministerium unterstützt das Projekt weiterhin, obwohl es von den vergaberechtlichen Ungereimtheiten weiß.
Abschiebehaftplätze für den „Masterplan Migration“
Um diese Geschichte zu verstehen, müssen wir in das Jahr 2017 zurückschauen – denn damals begann die Planung für das Abschiebezentrum am BER. Am 9. Februar 2017 findet eine Ministerpräsident:innenkonferenz (MPK) statt. Dort werden die Weichen für den „Masterplan Migration“ des späteren Innenministers Horst Seehofer gestellt.
Bund und Länder einigen sich bei der MPK nämlich auf eine radikalere Abschiebepolitik. Um diese umzusetzen, brauche es mehr Abschiebehaftplätze in den Ländern, im besten Fall an zentralen Flughäfen – so steht es in einem Protokoll des Treffens und einer späteren Zusammenfassung des Vorhabens.
Wie so etwas konkret aussehen soll, das wird erst am 25. Oktober 2021 vertraglich festgehalten. In den letzten Tagen von Seehofers Amtszeit unterschreiben das Bundesinnenministerium (BMI) und der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) eine Grundsatzverständigung: In unmittelbarer Nähe zum Flughafen BER soll das Abschiebezentrum entstehen. Brandenburg kümmert sich um den Bau und der Bund mietet in dem Komplex dann Flächen für Behörden wie die Bundespolizei (BPOL) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Der Bau selbst wird an einen Investor ausgelagert, der das Projekt finanzieren und umsetzen soll. Er wäre dann Eigentümer und würde die Gebäude an das Land vermieten. 315 Millionen Euro wurden für Mieten und Pachten im brandenburgischen Haushalt festgeschrieben. Ein öffentliches Vergabeverfahren gibt es trotz der riesigen Summe nicht. Denn die einzigen Flächen, die für das Abschiebezentrum in Frage kommen, besitze der Investor – so argumentiert der brandenburgische Innenminister Stübgen. Dieser Argumentation folgt auch das BMI. Doch unsere Recherchen zeigen mehr als eine Ungereimtheit bei der Auftragsvergabe.
Ein veraltetes Rechtsgutachten
Der Grundstein dafür, dass es kein öffentliches Vergabeverfahren gab, wird bereits acht Tage nach der Ministerpräsident:innenkonferenz im Februar 2017 gelegt. An diesem Tag beginnt der Investor Verkaufsgespräche für zwei Grundstücke in der Kirchstraße nahe dem Flughafen BER in Schönefeld. Aber nicht nur der Investor shoppt an diesem Tag auf dem Immobilienmarkt, auch die Gemeinde Schönefeld. Sie beginnt, zwei benachbarte Flächen zu erwerben. Alle vier Grundstücke gehören damals noch derselben Firma und sollen gleichzeitig verkauft werden. Dies zeigen die Grundbuchunterlagen, die wir einsehen konnten.
Im August 2018 beauftragt das Land Brandenburg ein juristisches Gutachten für den Bau des Abschiebezentrums. Es geht um die Frage, ob der Bau öffentlich ausgeschrieben werden muss oder nicht. Eigentlich ist eine Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben. Das soll Transparenz schaffen, Wettbewerbsfähigkeit garantieren und Korruption verhindern. Wenn die Bausumme wie beim Abschiebezentrum 5,5 Millionen Euro überschreitet, dann muss ein öffentlicher Auftrag sogar EU-weit ausgeschrieben werden.
Nur in Ausnahmefällen gilt dies nicht, etwa wenn nur ein Unternehmen die gewünschte Leistung erbringen kann. Dann kann eine Behörde den Auftrag direkt vergeben. Das sei beim Abschiebezentrum am BER der Fall, argumentieren die Behörden. Und so steht es auch in dem Rechtsgutachten, das wir erstmals veröffentlichen. Der Investor sei im Besitz eines Teils der Flächen, die als einzige in Frage kommen würden. Er weigere sich, die Grundstücke zu verkaufen. Dies sei mit Blick auf die Auftragsvergabe ein „Alleinstellungsmerkmal“, wie der juristische Begriff dafür lautet. Doch das Gutachten ist veraltet und spiegelt nicht die tatsächliche Planung für das Abschiebezentrum wider.
Wachsen, wachsen, wachsen
Als das Gutachten im Spätsommer 2018 erstellt wurde, war das Abschiebezentrum noch deutlich kleiner geplant. Es sollten lediglich zwei Gebäude gebaut werden, die durch eine Straße getrennt sind. Das zeigt auch eine interne Präsentation, die wir bereits veröffentlicht haben. Die Grundstücke, auf denen das Gebäude links der Allee steht, sind jene, die dem Investor das Alleinstellungsmerkmal sichern. Die anderen drei Flächen sind im Besitz der Gemeinde Schönefeld – zwei davon erst seit 2017, wie die Grundbuchakten zeigen.
Das geplante Abschiebezentrum ist jedoch über die Jahre massiv gewachsen. Im Jahr 2022 sehen die Pläne vor, dass der Komplex in mehrere Gebäude unterteilt werden soll: ein Transitgebäude, ein Versorgungsgebäude, ein Funktionsgebäude, ein Gewahrsamsgebäude und ein Rückführungsgebäude. Die Grundstücksfläche, auf der all diese Gebäude entstehen sollen, hat sich seit 2018 fast verdreifacht und umfasst dementsprechend einen völlig anderen Bereich als ursprünglich geplant. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich keine Fläche in dem rot markierten Bereich im Besitz des Investors. Trotzdem bleibt das Projekt bei ihm.
„Mit der Erweiterung der Flächen hätte auch die Feststellung eines „Alleinstellungsmerkmals“ überprüft werden müssen, da nun noch weitere Grundeigentümer:innen grundsätzlich in Betracht gekommen wären“, sagt Julian Brummer von der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International dazu. Unsere Rechercheergebnisse haben wir vorab mit ihm geteilt. „Direktvergaben mit einem solchen Auftragsvolumen sind aus gutem Grund nur in wenigen Ausnahmen erlaubt, da ohne Wettbewerb und fehlende Transparenz das Korruptionsrisiko deutlich steigt.”
„Ein vergaberechtliches und haushaltsmäßiges Risiko“
Dass das geplante Abschiebezentrum immer größer wird, scheint auch für Brandenburgs Regierung ein Problem zu sein – vor allem für die Haushaltsverhandlungen. Im April und Mai 2022 sucht das brandenburgische Innenministerium deshalb mehrmals das Gespräch mit dem Bund. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Land gerade in Verhandlung mit dem Investor. Das brandenburgische Innenministerium bittet den Bund darum, das sogenannte „Rückführungsgebäude“ nicht wie geplant beim Land, sondern direkt beim Investor zu mieten. Das Ziel dahinter: Der Posten des Abschiebezentrums würde im „Haushalt ‚optisch‘ verkleinert“ und dadurch würde das Vorhaben in den Haushaltsverhandlungen „erhöhte Akzeptanz erfahren“ – sprich, das Ausgeben von mehrstelligen Millionen an Steuergeldern würde leichter abgesegnet werden. So zeigen es E-Mails, die wir jetzt veröffentlichen.
Interne E-Mail der Staatssekretärin
Daraufhin beginnen die involvierten Bundesorgane – das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – eine Diskussion darüber, Gebäude direkt bei dem Investor anzumieten. Die BImA erklärt direkt, dass es ein „erhebliches vergaberechtliches und in der Folge auch haushaltsmäßiges Risiko“ sei, wenn der Bund direkt einen Mietvertrag mit dem privaten Investor schließen würde. Doch das BMI hält an dem Plan fest. Vor dem „Hintergrund der Rückführungsoffensive“ stelle das Abschiebezentrum ein wichtiges Projekt dar. Daraufhin prüft die BImA weiter, ob das geplante Vorgehen nicht doch irgendwie möglich sei.
Einschätzung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Steuergeld statt Schmiergeld
Während die Behörden intern über den Umgang mit dem Investor diskutieren, wird dieser auch öffentlich zum Thema. Nachdem lange unbekannt blieb, wer hinter dem Projekt stehen soll, wird der Name des Investors durch einen Brief des brandenburgischen Innenministers Stübgen an den Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld im Frühjahr 2022 erstmals öffentlich. Es handelt sich dabei um den Unternehmer Jürgen B. Harder, der wegen Schmiergeldzahlungen bei einem Grundstückskauf seit 2015 vorbestraft ist.
Innenminister Stübgen und sein Staatssekretär werden dazu am 4. Mai 2022 im Innenausschuss befragt. Stübgen betont dort und auch in späteren Interviews, dass Harder aufgrund hohen Zeitdrucks, dringenden Bedarfs und mangels alternativer Flächen für das Projekt ausgewählt wurde. Nur Harder sei im Besitz der Flächen, die für den Bau in Frage kämen. Alle Alternativen seien geprüft worden, sogar eine Enteignung habe man in Betracht gezogen – laut Stübgen jedoch vergeblich.
Warum das brandenburgische Innenministerium Harder trotz seiner Vorstrafe als seriösen Partner für Immobiliengeschäfte betrachtet, begründete Stübgen damit, dass der Investor „bereits unter dem ehemaligen Bürgermeister Udo Haase in der Gemeinde Schönefeld wohlbekannt und aktiv“ gewesen sei.
Das Rechtsgutachten zu dem Bauprojekt ist an diesem Tag auch Thema im Innenausschuss. Bis dahin ist durch eine parlamentarische Anfrage lediglich bekannt, dass es ein solches Gutachten gibt, jedoch nicht was darin steht. Stübgen erklärt auf Nachfrage, er wisse nicht, worum es in dem Gutachten geht. Sein Ministerium verschickt jedoch fast zeitgleich zu dieser Befragung im Innenausschuss genau dieses Gutachten an den Bund, um zu erklären, warum es kein öffentliches Vergabeverfahren für das Abschiebezentrum gegeben habe. Das zeigen die internen E-Mails, die wir veröffentlichen.
Ein lukrativer Knebelvertrag
Während öffentlich die Vergangenheit des Investors debattiert wird und die BImA prüft, ob bei der Vergabe alles korrekt abgelaufen ist, diskutieren Brandenburg und der Bund mit dem Investor bereits über die Mietdauer. Die BImA sieht einen Mietvertrag über 10 Jahre mit Aussicht auf Verlängerung als wirtschaftlich akzeptable Lösung. Doch Investor Harder hat andere Pläne.
Brief der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Mindestens 25 Jahre Vertragslaufzeit fordert er, zu weniger sei er nicht „bereit“. So zeigt es ein Brief der BImA an das Bundesinnenministerium. Die BImA sieht das kritisch, die Bundespolizei findet dazu noch deutlichere Worte: Sie bezeichnet das Angebot als „Knebelungsvertrag“. Doch zu einem Vertrag zwischen Bundesbehörden und Investor Harder wird es nicht kommen.
Brief der Bundespolizei
Vergabeverfahren unumgänglich
Grund für den Abbruch der Verhandlungen zwischen Bund und Harder ist das Rechtsgutachten zu dem Projekt, das seit Sommer 2022 auch der BImA vorliegt – und sich auf einen veralteten Planungsstand bezieht. Am 7. September 2022 schreibt die BImA, dass „die tatsächlichen Gegebenheiten“ des Projekts in Widerspruch mit dem Rechtsgutachten stünden. Eigene Recherchen der Behörde hätten ergeben, dass „lediglich ein ‘Bruchteil’ der benötigten Grundstücke bereits im Eigentum des Investors stehen“. Knapp einen Monat später schreibt die BImA dem entgegen, dass der Investor das „Alleinstellungsmerkmal“ nachgewiesen habe. Anfang Februar 2023 kommt allerdings der finale Stopp seitens der BImA.
Brief der BImA
„Das sog[enannte] Rückführungsgebäude kann nicht vergabefrei beim Investor angemietet werden“, erklärt die Behörde. Ein Alleinstellungsmerkmal des Investors sei hier nicht gegeben. Damit sei ein öffentlich ausgeschriebenes Vergabeverfahren „unumgänglich“.
Dies bedeutet allerdings nicht das Ende für das Abschiebezentrum am BER. Die Lösung für Bund, Land und Investor: Das Rückführungsgebäude, für das der Bund verantwortlich sein wird, soll an einer anderen Stelle entstehen. Die sonstigen Gebäude des Abschiebezentrums sollen so wie geplant gebaut und angemietet werden.
Wie ein aktueller Blick ins Grundbuch zeigt, befinden sich die dafür eingeplanten Flächen bis heute noch nicht im Besitz von Investor Harder. Er hält seit Oktober 2018 – also seit dem Zeitpunkt, zu dem das Rechtsgutachten erstellt wurde – eine Kaufoption an den zusätzlichen Flächen. Warum es noch zu keinem Kauf kam, wollte der Investor nicht beantworten.
Dass das Rechtsgutachten, das für die Auftragsvergabe entscheidend war, von von der BImA als veraltet und nicht mit der Realität vereinbar erkannt wurde, führte bisher nicht dazu, dass auch Brandenburg prüft, ob die dort angesiedelten Projektteile rechtswidrig vergeben wurden und eigentlich ausgeschrieben werden müssten. Auf Nachfrage, ob der Investor das Alleinstellungsmerkmal weiterhin aus Sicht des brandenburgischen Innenministerium aufweist, verweist Brandenburg nur auf das Rechtsgutachten aus dem Jahr 2018.
Auch das Bundesinnenministerium scheint sich davon nicht beirren zu lassen. Bundespolizei und BAMF planen – trotz des Aus für das Rückführungsgebäudes – Flächen in dem übrigen Abschiebezentrum anzumieten.
„Finanzpolitisch verheerend“
Im August 2023 unterschreiben der brandenburgische Innenminister Stübgen und der Investor Harder den Mietvertrag über das Abschiebezentrum am BER. Viele Details sind dazu bisher nicht bekannt. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von uns hat sich das brandenburgische Innenministerium geweigert, den Vertrag herauszugeben. Was klar ist: Harder würde Ausgleichszahlungen bekommen, sollte das Projekt scheitern. Ursprünglich sollte das Abschiebezentrum bereits 2025 in Betrieb gehen, doch bisher finden sich auf den Flächen nur Schrott, Wiese und Kieselsteine. Sollte das Großprojekt tatsächlich Realität werden, hat sich Brandenburg – entgegen den Einschätzungen des Bundes – zu einer Mietdauer von 25 Jahren verpflichtet. Das wurde auf Nachfrage auch noch einmal vom brandenburgischen Innenministerium bestätigt.
Der ehemalige Finanzminister Brandenburgs Christian Görke findet klare Worte für dieses Vorgehen. „Das Projekt mit einem dreistelligen Millionenbetrag ohne Ausschreibung zu Lasten des Brandenburger Steuerzahlers, war und ist nicht nur politisch einzigartig, sondern finanzpolitisch verheerend“, sagt er im Juni 2024. Das brandenburgische Innenministerium hatte 2018 versucht, das Großprojekt an Görke vorbei zu planen, indem das Abschiebezentrum an einen externen Investor ausgelagert wird. So sollte das Projekt erst im Landeshaushalt auftauchen, wenn das Gebäude bereits steht und die Miete fällig wird. Darüber hatten wir bereits 2022 berichtet.
„Man wusste im Innenministerium sicherlich, warum man dieses Projekt am Finanzministerium vorbei aufs Gleis geschoben hat“, sagt Görke, der mittlerweile im Bundestag sitzt. Jedem im Innenministerium sei klar gewesen, dass er dieses Projekt sofort mit allen Konsequenzen gestoppt hätte.
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